Auswahl und Zulassungen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) von 2 Dienstleistern für die Betankung von Luftfahrzeugen am Flughafen München Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-1003608
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.munich-airport.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80536
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE21A Erding
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahl und Zulassungen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) von 2 Dienstleistern für die Betankung von Luftfahrzeugen am Flughafen München
Auswahl und Zulassungen gemäß der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen (BADV) von 2 Dienstleistern für die Betankung von Luftfahrzeugen am Flughafen München
Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind dem Begleitdokument zu entnehmen, das unter https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722 verfügbar ist.
Einzelheiten zum Gegenstand der Bekanntmachung sind dem Begleitdokument zu entnehmen, das unter https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722 verfügbar ist.
a) Hiermit wird kein öffentlicher Auftrag und keine Beschaffung bekanntgemacht, sondern ein Auswahlverfahren nach der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff. (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV, https://www.gesetze-im-internet.de/badv/BJNR288510997.html) zur Auswahl und Zulassung von 2 Dienstleistern für die Betankung von Luftfahrzeugen am Flughafen München. Das vorliegende Verfahren unterliegt daher nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern den Vorschriften der BADV über das Verfahren zur Auswahl von Dienstleistern für Bodenabfertigungsdienste (§ 7 BADV i. V. m. Anlage 2).
b) Für die Betankungsdienste findet derzeit keine Selbstabfertigung statt; die Flughafen München GmbH führt ebenfalls keine Betankung durch. Gegenstand der Zulassung (Konzession) gemäß §§ 3, 7 BADV ist: Die Zulassung zur Organisation und Durchführung des Be- und Enttankens einschließlich der Qualitäts- und Quantitätskontrolle der Lieferungen (Kategorie 7.1 gemäß Anlage 1 zur BADV, mit Ausnahme der Lagerung) und dem Nachfüllen von Öl und anderen Flüssigkeiten (Kategorie 7.2 gemäß Anlage 1 BADV). Jeder der beiden zuzulassenden Dienstleister hat alle oben aufgeführten Dienstleistungen in ihrer Gesamtheit und im gesamten Bereich des Flughafens einschließlich des Bereichs der Allgemeinen Luftfahrt zu erbringen; Bewerbungen für Teilleistungen oder Teilbereiche sind nicht zulässig.
c) Am Flughafen München sind stationäre Anlagen zur Flugbetriebsstoffversorgung vorhanden. Diese sind nach § 6 BADV in der Flughafenbenutzungsordnung für den Flughafen München (https://www.munich-airport.de/_b/0000000000000001406873bb58a2fbaa/fbo2010.pdf ) als Zentrale Infrastruktureinrichtungen bestimmt, insbesondere das Zentrale Tanklager sowie das Unterflurhydrantensystem. Diese zentralen Infrastruktureinrichtungen werden von der Flughafen München GmbH bzw. einem Dritten im Auftrag der Flughafen München GmbH verwaltet und betrieben und sind von den Dienstleistern zu nutzen. Daher umfassen die zuzulassenden Betankungsdienste nicht die Lagerung von Flugbetriebsstoff und dessen Durchsatz durch die stationären Anlagen.
d) Jeder zugelassene Dienstleister hat die Betankungsdienste jedem nachfragenden Nutzer zu wettbewerbsgerechten, nicht diskriminierenden Bedingungen und Entgelten anzubieten.
e) Die Flughafen München GmbH unterhält im nichtöffentlichen Flugbetriebsflächenbereich ein Gebäude und Flächen für Verwaltung und Betrieb von Betankungsdiensten und für die Wartung, Unterbringung und Abstellung von Betankungsfahrzeugen und –gerät. Sie gewährt den zuzulassenden Dienstleistern im jeweils erforderlichen Umfang Zugang zu diesen Einrichtungen und den Mitgebrauch weiterer Betriebsflächen gegen angemessene Nutzungsentgelte (§ 9 Abs. 1 und Abs. 3 BADV).
f) Die Übernahme von Personal ist nicht vorgesehen .
Für die konkrete rechtliche Einordnung des Verfahrens nach BADV, die Vergabe aller Leistungen im Bündel sowie für die Vorgaben zur Nutzung der Zentralen Infrastruktur nach § 6 BADV sowie weitere Informationen wird auf das Begleitdokument nach Ziffer II.1.4 verwiesen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Rechtsverbindliche Eigenerklärungen d. Bewerbers,
aa) dass gegen d. Unternehmen u. die zur Führung d. Geschäfte bestellten Personen keine rechtskräftige Verurteilung wg. schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften einschließlich d. Wirtschaftsstrafrechts stattgefunden hat;
ab) dass gegen d. Unternehmen u. die zur Führung der Geschäfte bestellten Personen keine schweren u. wiederholten Verstöße gegen arbeits-, arbeitsschutz- oder sozialrechtliche Pflichten, gegen im Interesse der Verkehrs- u. Betriebssicherheit erlassene Vorschriften o. gegen umweltschützende Vorschriften vorliegen;
ac) dass kein Insolvenzverfahren o. ein vergleichbares ges. geregeltes Verfahren über d. Vermögen d. Unternehmens eröffnet, die Eröffnung nicht beantragt bzw. d. Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, sowie keine Liquidation d. Unternehmens eingeleitet wurde;
ad) dass keine erheblichen Rückstände an Steuern o. an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden;
ae) dass ggü. d. Flughafenunternehmer keine erheblichen Rückstände an Gebühren o. Entgelten, Mieten, Pachten o. aus anderen Zahlungspflichten bestehen, die aus d. Nutzung des Flugplatzes u. seiner Einrichtungen, einschließlich des Start-/Landebahnsystems o. aus d. vertraglichen Gestattung der Erbringung v. Bodenabfertigungsdienstleistungen geschuldet werden;
af) dass d. Unternehmen u. die zur Führung d. Geschäfte bestellten Personen in d. letzten zwei Jahren nicht aufgrund e. Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG o. Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung v. Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe v. mehr als 3 Monaten o. einer Geldstrafe v. mehr als 90 Tagessätzen o. einer Geldbuße v. mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist bzw. sind.
ag) dass für ihn kein i. S. des § 22 Abs. 1 u. Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
ah) dass er nach bestem Wissen u. aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass er o. ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche o. rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe) o. VO (EU) Nr. 269/2014 (Ukraine)) verhängt wurden;
ai) dass er o. ein ihm verbundenes Unternehmen nicht nach d. Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren sanktioniert ist;
aj) dass er keine Lieferanten o. die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) – c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 zutrifft.
b) Bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Nachweise d. Bewerbers: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
ba) Vorlage einer Auskunft a. d. Gewerbezentralregister (o. eines vergleichbaren Dokuments), die nicht älter als drei Monate sein darf (maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge),
bb) Vorlage polizeilicher Führungszeugnisse d. Unternehmers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Personen, die nicht älter als drei Monate sein dürfen (maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge),
bc) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister o. eine gleichwertige Urkunde o. Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde o. eines Gerichts des Herkunftslandes d. Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als sechs Monate, maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge),
bd) Eintragung i. d. Berufsregister o. das Register der Industrie- und Handelskammer des Sitzes des Unternehmens.
a) Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung gemäß BADV Anlage 3 zu § 8, 2.B Abs. 6 – 7. Hierzu hat der Bewerber eine Bescheinigung des Versicherers vorzulegen, dass eine den Vorschriften der BADV entsprechende Haftpflichtversicherung besteht. Die Bescheinigung muss den Anforderungen des § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz entsprechen, d. h. sie muss die Versicherungssumme nennen und die ausdrückliche Erklärung enthalten, dass die Haftpflichtversicherung der BADV entspricht. Ersatzweise genügt eine Erklärung des Versicherers, dass der Bewerber für den Fall der Zulassung entsprechend BADV versichert werden wird.
b) Vorlage der letzten beiden Geschäftsberichte bzw. der Jahresabschlüsse inkl. der Gewinn- und Verlustrechnung, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist,
oder
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, der auf die hier ausgeschriebenen Bodenabfertigungsdienstleistungen entfällt, unter Angabe des Eigenleistungsanteils. Als Nachweis dient die Angabe der Umsatzzahlen mit Bestätigung eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers.
c) Bankauskunft, in der die gegenwärtige Finanz- und Liquiditätslage des Bewerbers dargestellt wird (nicht älter als drei Monate, maßgeblich ist der Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge).
• Bereithaltung der Ressourcen zur Erbringung von mind. 70% der Betankungsvorgänge zu jeder Zeit, nötigenfalls auch ohne das zweite, zuzulassende Betankungsdienstleistungsunternehmen.
• Die allzeit gewährleistete Abdeckung durch die ges. geforderten Versicherungssummen gem. BADV.
Die Anforderungen an d. techn. u. berufl. Leistungsfähigkeit ergeben sich a. d. Begleitdokument, d. unter https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722 verfügbar ist.
a) Rechtsverb. Eigenerklärung d. Bewerbers, dass er d. Anford. an Betrieb u. Einsatz seiner Mitarbeiter gem. Anl. 3 zur BADV, Ziff. 2, B, Abs. 1 bis Abs. 5, einzuhalten in d. Lage u. auch einzuhalten bereit ist.
b) Rechtsverb. Eigenerklärung d. Bewerbers, dass er in d. Lage ist u. bleibt, d. Gesamtbedarf (Betankungsmenge; Ang. im Begleitdokument) mind. zu 70 % auch alleine – d.h. unabh. v. dem anderen zuzul. Betankungsdienstl. – abzudecken / zu versorgen;
c) Benennung d. Anzahl d. in d. letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren jahresdurchschn. besch. Arbeitskräfte (f. j. Geschäftsj. getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl, welche im Geschäftsbereich tätig sind, in den die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen fällt;
d) Auflistung d. dem Untern. f. d. Ausführung v. Betankungsdienstl. zur Verf. stehenden techn. Ausrüstung m. Ang. ü. Anzahl, Standort, Eigentumsverhältnisse, Baujahr, technische Kapazität, insb. hinsichtlich Flugfeldtankwagen u. Dispenser;
e) Nachw. über Kenntnis ü. die bestehenden nationalen Normen, Anforderungen u. d. Einhaltung u. Befolgung d. European Standard Nr. EN12312-5, Part 5 und JiG, Part 1 Dokumente i. d. jeweils gültigen Fassung;
f) Nachweis d. eigenen Fachkunde nach § 62 der Verordnung über Anlagen z. Umgang m. wassergefährdeten Stoffen (AwSV);
g) Nachweis d. besonderen Fachkunde, insbesondere in Bezug a. Anlagen z. Transport v. Kraftstoffmengen u. d. dazugehörigen Umschlagplätzen;
h) Personaleinsatzkonzept: D. Bewerber hat e. Personaleinsatzkonzept vorzulegen, in welchem d. konkr. personenbezogene Struktur f. d. Leitungspersonal (Betriebsleiter, techn. Leitung u. Schichtleiter jew. m. Stellvertretung sow. ggf. eingesetztes weiteres Leitungspersonal) dargestellt ist, m. dem d. Bewerber im Auftragsfall d. ausgeschr. Vertragsleistungen erbringen wird. Für d. Darstellung d. Leitungspersonals gem. voranstehender Vorg. müssen zu d. namentlich zu benennenden Personen Ang. ü. deren berufliche Qualifikation, Berufserfahrung in Form v. pers. Referenztätigk., berufl. Werdegang, Dauer d. Zugehörigkeit z. Unternehmen d. Bewerbers sow. Ang. z. Verfügbark. im Auftragsfall enth. sein;
i) Darstellung d. Geschäftsber. d. Unternehmens, e. Organigramms (Gliederungsplans) d. Unternehmens, insb. für die Zuständigk., in die die hier ausgeschr. Leistungen fallen;
j) Nachweis des im Untern. d. Bewerbers eingerichteten anerkannten Qualitätsmanagementsystems (QM-System) (z.B. durch Vorlage eines Zertifikats über ein QM-System DIN EN ISO 9001 o. gleichwertig). Im Fall v. Bewerbergemeinschaften müssen d. Anforderungen von jedem Mitglied der Bewerber gem. erfüllt werden. Im Fall einer sog. „Eignungsleihe“ gem. Ziff. VI.3 muss d. Anforderung v. Bewerber selbst erfüllt sein.
k) Angabe, ob die Leistungen b. Abschluss d. Konzession als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern o. in Kooperation mit anderen Firmen erbracht werden, insoweit jew. m. Angabe d. Anteils d. Eigenl., des Kooperationspartners u. d. jew. Kooperationsform.
l) Angabe zu durchgef. und/oder zu best. vergl. Aufträgen als Referenz aus d. seit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergang. 36 Monaten, b. d.in Art u. Umfang vergleichb. Leistungen durchgeführt wurden.
Erwartet werden folgende Angaben f. jed. Referenzauftrag:
aa) Name u. Adresse des Auftraggebers; eine Benennung e. Ansprechpartners b. Auftraggeber m. Telefonnummer u. E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten,
bb) Bezeichnung u. Standort d. Referenzauftrages m. Kurzbeschreibung u. Angaben z. Menge d. jährlichen Abfertigungsleistungen u. Vertragsdauer,
cc) Angabe, ob d. Referenzleistungen als vollständige Eigenleistung d. Bewerbers, m. Nachunternehmern o. in Kooperation m. anderen Firmen erbracht wurden sowie b. Kooperation Benennung d. Kooperationspartners u. d. Angabe d. Eigenleistungsanteils d. Bewerbers.
Referenzfähig sind nur Tankdienstleistungen an europäischen Verkehrsflughäfen mit Hydrantentanksystem und mindestens 50.000 Betankungsvorgängen (OPS) pro Jahr, wobei nachweislich min. 40 % der OPS durch den Bewerber erbracht sein müssen.
Es müssen zu jeder Zeit 70% der Betankungsvorgänge alleine durch den Bewerber - d.h. unabhängig von dem anderen zuzulassenden Betankungsdienstleister - abgedeckt werden können.
Bei den genannten Mindestvorgaben ist es im Fall von Bewerbergemeinschaften ausreichend, wenn die Anforderungen von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden.
Darlegung der besonderen Bedingungen: Nach § 3 Abs. 3 BADV hat die Flughafen München GmbH die Erbringung der Bodenabfertigungsdienste einem Dienstleister zu ermöglichen, der weder durch sie (den Flughafenunternehmer), noch durch einen Nutzer, der mehr als 25 von Hundert der am Flughafen München registrierten Fluggäste oder Fracht befördert, noch durch eine Stelle beherrscht wird, die sie (den Flughafenunternehmer) oder einen solchen Nutzer beherrscht oder ihrerseits von einem der beiden beherrscht wird ("unabhängiger Dienstleister").
Der Bewerber hat daher eine rechtsverbindliche Eigenerklärung abzugeben, ob er „unabhängiger Dienstleister“ i. S. von § 3 Abs. 3 BADV ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der Zeichenbegrenzung bei Ziffer VI.3 „Zusätzliche Angaben“ ist es nicht möglich, sämtliche erforderliche Angaben hier darzustellen. Deshalb wird für zusätzliche Angaben und Informationen auf das Begleitdokument verwiesen, das unter https://www.munich-airport.de/ausschreibungen-855722 verfügbar ist. Dort finden Sie die erforderlichen Informationen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbes und des Auswahlverfahrens samt Benennung der Zuschlagskriterien.
Auswahlverfahren nach BADV:
a) Hiermit wird kein öffentlicher Auftrag und keine Beschaffung bekanntgemacht, sondern ein Auswahlverfahren nach der Verordnung über Bodenabfertigungsdienste auf Flugplätzen vom 10.12.1997; BGBl. I S. 2885 ff. (Bodenabfertigungsdienst-Verordnung – BADV, https://www.gesetze-im-internet.de/badv/BJNR288510997.html) zur Auswahl und Zulassung von 2 Dienstleistern für die Betankung von Luftfahrzeugen am Flughafen München. Das vorliegende Verfahren unterliegt daher nicht dem öffentlichen Vergaberecht, sondern den Vorschriften der BADV über das Verfahren zur Auswahl von Dienstleistern für Bodenabfertigungsdienste (§ 7 BADV i. V. m. Anlage 2).
b) Diese BADV-Ausschreibung wird unter Verwendung des Standardformulars Nr. 24 im EU-Amtsblatt veröffentlicht, da das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union für BADV-Ausschreibungen weder eine eigenständige Rubrik, ein eigenständiges Formular zur Verfügung stellt, noch eine Veröffentlichung nach BADV-Struktur im Freitext zulässt.
c) Das Auswahlverfahren wird hier auf der Grundlage der BADV zweistufig mit einem Teilnahmewettbewerb sowie anschließendem Auswahlverfahren durchgeführt. Die Flughafen München GmbH wählt die 2 Dienstleister aus. Die Entscheidung wird auf der Grundlage der Bewertung der Bewerbungen gemäß den mitgeteilten Zuschlagskriterien samt deren Gewichtung getroffen. Die erfolglosen Bewerber erhalten eine Benachrichtigung. Die Zuschlagskriterien sind nachfolgend unter Ziffer VI.3)c)cb) aufgeführt und werden in den übersandten Bewerbungsunterlagen (Aufforderungsschreiben - Vergabe einer Zulassung für die Erbringung von Betankungsdiensten durch 2 Dienstleister am Flughafen München gem. § 7 BADV) konkretisiert und die Gewichtung angegeben.
d) Die Flughafen München GmbH hat im Auswahlverfahren nach § 7 BADV i. V. m. Anlage 2 ihren Betriebsrat und den Nutzerausschuss über Inhalte von Bewerbungsunterlagen zu unterrichten. Sie behält sich vor, Bewerbungsunterlagen insoweit weiterzureichen.
e) Das gesamte Verfahren wird ausschließlich in deutscher Sprache geführt. Dies gilt insbesondere für die einzureichenden Interessenbekundungen (Teilnahmeanträge) und Bewerbungen der Unternehmen einschließlich der von ihnen geforderten Unterlagen, Nachweise, Referenzen und sonstigen Informationen oder Erklärungen. Liegen dem Bewerber Unterlagen, Nachweise, Referenzen, sonstige Informationen oder Erklärungen nicht in deutscher Sprache vor, hat er Übersetzungen beizufügen. Auf Verlangen sind unverzüglich amtlich beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Auch Auskünfte, Benachrichtigungen, Mitteilungen oder Entscheidungen gegenüber dem Bewerber erfolgen ausschließlich in deutscher Sprache. Interessenbekundungen, Bewerbungen, Unterlagen, Referenzen, Nachweise, Erklärungen und sonstige Informationen, die die interessierten Bewerber nicht in deutscher Sprache bzw. ohne Übersetzungen bzw. bei Verlangen ohne amtlich beglaubigte Übersetzungen übermitteln, werden nicht berücksichtigt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland