Rahmenvertrag Dolmetscherleistungen für das Sozialreferat und das Jobcenter München Referenznummer der Bekanntmachung: SOZ-2023-0004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Dolmetscherleistungen für das Sozialreferat und das Jobcenter München
Rahmenvertrag Vermittlung Dolmetscherleistungen für das Sozialreferat der Landeshauptstadt München und das Jobcenter München für verschiedene Sprachen
Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Amt für Wohnen und Migration
S-III-MI/K
Franziskanerstraße 8
81669 München
Der*die Auftragnehmer*in muss mindestens 15 Dolmetscher*innen pro Tag zur Verfügung stellen können.
Von der*dem Auftragnehmer*in sind Dolmetscher*innen für die Sprachen
Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bosnisch, Bulgarisch, Chinesisch, Dari, Englisch, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Bahdini, Kurmanci, Sorani), Mazedonisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Russisch, Serbisch, Somalisch, Spanisch, Tamilisch, Thai, Tigrinia, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu zu vermitteln.
Weitere Sprachen können je nach Verfügbarkeiten bei der Auftragnehmer*in zu den gleichen Konditionen abgerufen werden.
Einsatzorte sind das Amt für Wohnen und Migration, sowie andere Dienststellen und Dienstorte des Sozialreferats, insbesondere die Sozialbürgerhäuser, das Jobcenter München, Standorte vom Sozialreferat beauftragter Externer, Standorte von vom Sozialreferat beauftragten Ärzt*innen und Gutachter*innen. Zudem finden Dolmetscheinsätze im Rahmen von Hausbesuchen bei Bürger*innen statt etc.
Die Dolmetscher*innen übersetzen Gespräche mit Kund*innen der Auftraggeberin in Präsenz, per Telefon- oder Videokonferenz aus der jeweiligen Fremdsprache neutral, einwandfrei und transparent mündlich in die deutsche Sprache und umgekehrt (offizielle Schriftstücke, wie Urkunden, Behördenpost, medizinische Berichte etc. werden grundsätzlich nicht schriftlich übersetzt). Es werden hauptsächlich Präsenzeinsätze benötigt.
In besonderen Fällen (z.B. Antragstellung SGB II und SGB XII, im Rahmen der Jugendhilfe usw.) müssen die Dolmetscher*innen die Rechtstermini in Deutsch und der jeweiligen Fremdsprache beherrschen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlagserteilung, frühestens am 01.04.2023 und endet am 31.12.2023.
Die Auftraggeberin behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages bis 31.12.2024 vor. Die*der Auftragnehmer*in wird spätestens bis zum 30. November 2023 über eine eventuelle optionale Beauftragung schriftlich informiert.
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen
Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Es werden bis zu maximal 20.625 Stunden Dolmetschleistungen durch das Sozialreferat bis zum 31.12.2023 abgerufen.
Bei optionaler Verlängerung des Rahmenvertrages ab dem 01.01.2024 bis zum 31.12.2024 werden innerhalb des zwölfmonatigen Verlängerungszeitraums bis zu maximal 27.375 Stunden Dolmetschleistungen durch das Sozialreferat abgerufen.
Ein Anspruch der*des Auftragnehmer*in auf Ausschöpfung dieser Stunden besteht nicht.
Die*der Auftragnehmer*in legt so schnell wie möglich, spätestens jedoch vier Wochen nach Zuschlagserteilung für die eingesetzten Dolmetscher*innen der Auftraggeberin ein erweitertes amtliches Führungszeugnis vor.
Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung verwiesen.
Die Auftraggeberin behält sich eine optionale Verlängerung des Vertrages bis 31.12.2024 vor.
Die*der Auftragnehmer*in wird spätestens bis zum 30. November 2023 über eine eventuelle optionale Beauftragung schriftlich informiert.
Der Vertrag endet nach Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer, einer zusätzlichen
Kündigung bedarf es hierzu nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18635d0495d-2f3baa3a99165deb
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18635d0495d-2f3baa3a99165deb
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18635d0495d-2f3baa3a99165deb
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Umsetzung des EuGH-Urteils vom 17.06.2021:
Geschätzte Abrufmenge: 20.625 (Grundlaufzeit) + 27.375 (Verlängerungsoption) = 48.000 Stunden
Höchste Abrufmenge: 72.000 Stunden
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage, sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C 23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).