Sporthalle Aschau - Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 3-1-as-22-212
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau i.Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sporthalle Aschau - Trockenbauarbeiten
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Trockenbaubauarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schützenstraße erschlossen. An der Südseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Das Tragwerk und die Außenwände werden in Holzbauweise errichtet. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik und wird in Massivbauweise errichtet.
Der Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten betrifft die Ausführung der Trockenbauarbeiten der Decken und der Wände sowie die Ausführung einer Holz- Akustikdecke in den Sporträumen.
Trockenbaudecke: ca. 500m2
Trockenbauwände: ca. 300m2
Holz- Akustik der Decke und der Wände: ca.1050m2
83229 Aschau i.Chiemgau
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind Trockenbaubauarbeiten für den Neubau einer 1,5-fach Sporthalle in Aschau i.Chiemgau. Das Baugrundstück liegt am Rande der Ortschaft und wird von der Schützenstraße erschlossen. An der Südseite des Baugrundstücks schließt ein Sportplatz an, dessen Betrieb, wie aller anderen benachbarten Einrichtungen während der gesamten Bauzeit aufrecht erhalten bleibt. Das Gebäude ist als ein kompakter Bau konzipiert. Im nördlichen Teil des Gebäudes befindet sich die Sporthalle. Das Tragwerk und die Außenwände werden in Holzbauweise errichtet. Der südliche Teil des Gebäudes beinhaltet diversen Funktionsräume und Technik und wird in Massivbauweise errichtet.
Der Umfang der ausgeschriebenen Arbeiten betrifft die Ausführung der Trockenbauarbeiten der Decken und der Wände sowie die Ausführung einer Holz- Akustikdecke in den Sporträumen.
Trockenbaudecke: ca. 500m2
Trockenbauwände: ca. 300m2
Holz- Akustik der Decke und der Wände: ca.1050m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sporthalle Aschau - Trockenbauarbeiten
Ort: Aschau i.Chiemgau
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: Bad Tölz
Land: Deutschland