MDM-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: 05/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Traunstein
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83278
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kliniken-suedostbayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
MDM-Lösung
Lieferung und Herbeiführung der Betriebsbereitschaft einer Mobile Device Management (MDM) Lösung
Kliniken Südostbayern AG Cuno-Niggl-Straße 3 83278 Traunstein
Es wird ein Mobile Device Management (MDM) ausgeschrieben.
Die MDM-Lösung soll entweder als On-Premises-Installation bei den KSOB implementiert und betrieben werden oder als Cloud- bzw. Hosted-Lösung durch den Auftragnehmer betrieben werden. Die MDM-Lösung erfüllt die Anforderungen der KSOB bezüglich Funktionalität, Sicherheit, Endgerätverwaltung Management und Mengen.
Dem Rechenzentrum sind die IK-Nummern 260912434, 260012456 und 260910933 zuzuordnen.
Die KSOB hat beim Bayerischen Landesamt für Pflege auf Basis von § 14a Krankenhausfinanzierungsgesetz in Verbindung mit §§ 19 ff. Krankenhausstrukturfonds-Verordnung eine Bedarfsmeldung für das vorliegende Beschaffungsvorhaben abgegeben. Dem Auftragnehmer ist daher bekannt, dass die KSOB das Projekt mit öffentlichen Fördermitteln finanziert.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
MDM-Lösung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftragnehmers wurde der Auftragswert einheitlich mit 1 Euro angegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YXS6LGV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.