Anmietung von Toilettenkabinen für das Stadtgebiet München Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-4-2022-0211
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Anmietung von Toilettenkabinen für das Stadtgebiet München
In Grünanlagen und an Badeseen werden anschlussunabhängige Toilettenkabinen zu verschiedenen Zeitpunkten auf Mietbasis mit erhöhtem Nutzerdruck benötigt. Die Kabinen stehen an unterschiedlichen Standorten auf dem Stadtgebiet.
G2- Nord Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
München
In Grünanlagen und an Badeseen werden anschlussunabhängige Toilettenkabinen zu verschiedenen Zeitpunkten auf Mietbasis mit erhöhtem Nutzerdruck benötigt.
Verlängerung um 12 Monate nach Bestellung 3 Monate vor dem 31.03.2024
12 Monate Vertragsverlängerung nach Bestellung
G3 - Süd Anmietung von Einzeltoilettenkabinen
München
In Grünanlagen und an Badeseen werden anschlussunabhängige Toilettenkabinen zu verschiedenen Zeitpunkten auf Mietbasis mit erhöhtem Nutzerdruck benötigt.
Verlängerung um 12 Monate nach Bestellung 3 Monate vor dem 31.03.2024
12 Monate Vertragsverlängerung nach Bestellung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bitte geben Sie für die Abfragen bei Wettbewerbsregister bzw. beim Gewerbezentralregister
1. das Registergericht mit Sitz,
2. die Registernummer sowie
3. die Umsatzsteuer-ID der bietenden Firma an
(Name und Anschrift werden aus dem Bieterprofil übernommen).
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angaben für Zwecke der Auskunftsanforderung aus dem Wettbewerbsregister bzw. dem Gewerbezentralregister wegen möglicher Ausschlussgründe gemäß den §§ 123 und 124 GWB verwendet werden. Bei Aufträgen ab einem Wert von [Betrag gelöscht] Euro ist die Auskunftsanforderung vor Zuschlagserteilung zwingend vorgeschrieben (§ 6 WRegG, § 21 AEntG, § 19 MiLoG).
Das beauftragte Unternehmen muss bei Angebotsabgabe den Nachweis erbringen, dass es die Anforderungen nach §52 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Entsorgungsfachbetriebeverordnung erfüllt.
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss mindestens 500.000 € für Los 1 je Geschäftsjahr betragen.
Der Jahresumsatz des Bewerbers/Bieters muss mindestens 350.000 € für Los 2 je Geschäftsjahr betragen.
Sollen Los 1 und 2 an einen Bieter vergeben werden, muss der Jahresumsatz in Summe mind. [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr betragen.
Während der Ausführungszeit des Auftrags besteht eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Sachschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] Euro
Referenzen:
Der Bewerber/Bieter muss als Referenz je angebotenes Los mindestens eine vergleichbar Leistung vorweisen.
Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall ein Vertrag über die Anmietung von mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Toilettenkabinen in folgendem Umfang:
Los 1:
mind. 2.000 Miettage von Toiletteneinzelkabinen an einen Auftraggeber pro Jahr UND
mind. 300 Miettage von behindertengerechten Toiletteneinzelkabinen im Jahr
Los 2:
mind. 1.000 Miettage von Toiletteneinzelkabinen an einen Auftraggeber pro Jahr UND
mind. 200 Miettage von behindertengerechten Toiletteneinzelkabinen im Jahr.
Für Los 1 und 2 sind unterschiedliche Referenzen anzugeben.
Referenzen dürfen nachfolgend nur angegeben werden, wenn:
- sie nicht älter als drei Jahre sind
und
- die Leistung bereits vollständig abgeschlossen wurde oder bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr, mindestens ein
Leistungszeitraum von einem Jahr bereits abgeschlossen wurde.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abrufmenge:
Los 1: Höchstabrufmenge: 150 Standardtoilettenkabinen / 25 behindertengerechte Toilettenkabinen
Los 2: Höchstabrufmenge: 120 Standardtoilettenkabinen / 20 behindertengerechte Toilettenkabinen
Hinweis: Die Höchstabrufmenge dient nicht als verbindliche Kalkulationsgrundlage,
sondern setzt die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 17.06.2021, C‑23/20) um.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).