Gemeinde Aschheim: Beschaffung von Veranstaltungstechnik für den Feststadl Aschheim Referenznummer der Bekanntmachung: MaBu-2023-0008
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aschheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Aschheim: Beschaffung von Veranstaltungstechnik für den Feststadl Aschheim
Die Gemeinde Aschheim beabsichtigt die Beschaffung von Veranstaltungstechnik für den Feststadl Aschheim:
• Tontechnik
• Lichttechnik
• Videotechnik
• Kabel
• Ein- und Aufbau der Installation
• Service- und Dienstleistungen
Einzelne Teilleistungen der insgesamten Veranstaltungstechnik für den Feststadl wurden bzw. werden in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Aschheim_Veranstaltungstechnik_Leistungsbeschreibung_mit_Bewertung".
Siehe Vergabeunterlagen.
Die Gemeinde Aschheim beabsichtigt die Beschaffung von Veranstaltungstechnik für den Feststadl Aschheim:
• Tontechnik
• Lichttechnik
• Videotechnik
• Kabel
• Ein- und Aufbau der Installation
• Service- und Dienstleistungen
Einzelne Teilleistungen der insgesamten Veranstaltungstechnik für den Feststadl wurden bzw. werden in separaten Vergabeverfahren gemäß § 3 Abs. 9 VgV beschafft.
Eine ausführliche Darstellung des Leistungsgegenstandes findet sich in dem Dokument "Aschheim_Veranstaltungstechnik_Leistungsbeschreibung_mit_Bewertung".
Siehe Vergabeunterlagen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A.1.1 Eigenerklärungen gem. Abschnitt 4.2 der Bewerbungsbedingungen
Der Bieter bestätigt, dass er alle einschlägigen Eigenerklärungen des Abschnitts 4.2 der Bewerbungsbedingungen ausgefüllt und mindestens in Textform gekennzeichnet mit dem Angebot eingereicht hat.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")"
A.2.1 Jahresumsatz bezogen auf den Auftragsgegenstand
Darstellung der Jahresumsätze der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab Ende der Angebotsfrist), soweit es Leistungen betreffen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind die netto Umsätze pro Geschäftsjahr anzugeben. der netto Umsatz muss im Durchschnitt in diesem Zeitraum mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Geschäftsjahr entsprechen (Mindestanforderung).
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (gerechnet ab Ende der Angebotsfrist) bezogen auf den Auftragsgegenstand jeweils mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto.
A.3.1 Referenzprojekte "Ausstattung von multifunktionalen Veranstaltungshallen"
Darstellung von mindestens fünf (5) erfolgreichen Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Mindestanforderung).
Das Referenzprojekt ist mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar, wenn
• vergleichbare Liefer- und Installationsleistungen erbracht wurden,
• die Raumgröße ähnlich sowie
• die Art der Veranstaltungen gleich ist.
(siehe Leistungsbeschreibung sowie Raumpläne)
Erfolgreich sind Referenzen, bei denen insbesondere keiner der nachfolgenden Fälle vorliegt bzw. vorlag:
• Rückabwicklung des Vertrages
• Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund
• Geltendmachung von nicht unwesentlichen Vertragsstrafen
• Nicht unwesentliche Reduzierung des Leistungsumfangs gegenüber dem bei initialer Beauftragung definierten.
• Nicht unwesentliche Überschreitung des initialen Kostenansatzes (Auftragswertschätzung) bzw. Angebotspreises.
Für jedes Referenzprojekt sind mindestens folgende Angaben zu machen:
• Name des Auftraggebers (Ansprechpartner mit Telefonnummer, E-Mail, Adresse)
Die Benennung des bieterseitigen Ansprechpartners (z.B. Vertriebsbe-auftragter) genügt nicht, es muss der auftraggeberseitige Ansprechpartner benannt werden.
• Projektbezeichnung
• Ausführungszeitraum
• Erbrachte Leistungen bzw. kurze Beschreibung des Referenzprojekts
• Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. Angabe für welche Leistungsteile Unterauftragnehmer eingesetzt wurden.
Der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft muss zudem angeben, welche Leis-tungsbestandteile er/es selbst ausgeführt hat. Die vorgelegten Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen zugeordnet werden können, welches sich zum Nachweis seiner Eignung auf sie beruft.
Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebots.
(Ausschlusskriterium)
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A.3.2 Qualitätsmanagement-Zertifizierung
Bestätigen Sie, dass Ihr Unternehmen gemäß EN ISO 9001 zertifiziert ist und diese Zertifizierung auch während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird?
Hinweis: Der öffentliche Auftraggeber erkennt auch gleichwertige Bescheinigungen von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten an.
Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung entsprechender Nachweise im Verfahren ausdrücklich vor.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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A.3.3 Mitarbeiter
Bestätigen Sie, dass die Gesamtzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den Jahren 2021, 2022 und anteilig 2023 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe) jeweils fünf (5) Personen (Mindestanforderung) war/ist?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
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A.3.4 Fachkräfte für Veranstaltungstechnik
Bestätigen Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens fünf (5) ausgebildete "Fachkräfte für Veranstaltungstechnik" verfügen?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
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A.3.5 Meister für Veranstaltungstechnik
Bestätigen Sie, dass Sie zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mindestens zwei (2) ausgebildete "Meister für Veranstaltungstechnik" verfügen?
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz von Unterauftragnehmern werden die Werte für die Wertung addiert.
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja" oder "Nein")
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A.3.6 Service-Autorisierung
Bestätigen Sie, dass Sie von den Herstellern der für die Leistungserbringung angebotenen bzw. eingesetzten Produkte autorisiert sind, Serviceleistungen (Pflege & Wartung) zu erbringen?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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A.3.7 Aufrechterhaltung der Eignung
Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Eignung entsprechend Ihren Angaben über die Vertragslaufzeit aufrechterhalten werden?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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A.3.8 Keine Interessenkollision
Bestätigen Sie, dass Sie keinerlei Interessen haben, die mit dem angestrebten Vertragsabschluss im Widerspruch stehen und dieses zum Nachteil des Auftraggebers beeinflussen könnten?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
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A.3.9 Deutsche Sprache
Bestätigen Sie, dass Sie im Falle der Auftragserteilung in der Lage sein werden sicherzustellen, dass alle zur Leistungserbringung direkt gegenüber dem Auftraggeber eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen und sie im Rahmen dessen anwenden werden; dies umfasst auch alle etwaig zu erstellenden - also nicht bereits vorhandene technische Dokumentationen oder ähnliches - Unterlagen?
(Ausschlusskriterium, Antwort "Ja / Nein")
Zu oben 3.1:
Mindestens fünf (5) erfolgreiche Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, die mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
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Zu oben 3.2:
Unternehmen gemäß EN ISO 9001 zertifiziert.
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Zu oben 3.3:
Gesamtzahl der zur Leistungserbringung zur Verfügung stehenden Mitarbeiter bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in den Jahren 2021, 2022 und anteilig 2023 (Zeitpunkt der Angebotsabgabe) jeweils fünf (5) Personen.
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Zu oben 3.4:
Verfügen über zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens fünf (5) ausgebildete "Fachkräfte für Veranstaltungstechnik".
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Zu oben 3.5:
Verfügen über zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe mindestens zwei (2) ausgebildete "Meister für Veranstaltungstechnik".
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Zu oben 3.6:
Von den Herstellern der für die Leistungserbringung angebotenen bzw. eingesetzten Produkte autorisiert, Serviceleistungen (Pflege & War-tung) zu erbringen.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.