Überwachung kommunaler Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ingolstadt und Rosenheim (2023 - 2026) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000053
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Überwachung kommunaler Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ingolstadt und Rosenheim (2023 - 2026)
Die technische Überwachung von kommunaler Abwasserbehandlungsanlagen in Bayern soll an anerkannte private Sachverständige der Wasserwirtschaft (PSW) vergeben werden. Die technische Überwachung beinhaltet unter anderem die Kontrolle der Jahresberichte sowie die Begehung der Anlage und Probenahme vor Ort. An PSW soll die Überwachung der kommunalen Kläranlagen in den Amtsbezirken der Wasserwirtschaftsämter Ingolstadt und Rosenheim.
Die Vertragslaufzeit beträgt vier Jahre.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.
KK 29: WWA Ingolstadt, Landkreis Eichstätt
Eichstätt
siehe Projekteigenschaften und Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, weitere Informationen sind dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.
KK 42: WWA Rosenheim, Kreisfreie Stadt Rosenheim, Landkreis Miesbach, Landkreis Rosenheim
Rosenheim, Miesbach
siehe Projekteigenschaften und Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Überwachungen, die nicht im Rahmen der festgelegten Schwankungsbreite (± 10 % der Anzahl an Überwachungen gemäß § 5 (4) des Werkvertrags) anfallen und außerhalb des festgelegten Rahmens durchgeführt werden sollen, wie z. B. nach Überschreitung von Bescheidswerten, werden separat vom Wasserwirtschaftsamt beauftragt und sind als Optionale Leistungen mit einer Anzahl von 30 Stunden im Leistungsumfang enthalten. Die Abrechnung dieser Überwachungen erfolgt nach Zeitaufwand.
Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung, weitere Informationen sind dem Werkvertragsentwurf zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Abgabe einer Eigenerklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen hinsichtlich der Beteiligung russischer Unternehmen bzw. Personen im Sinne des Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 Technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW.
- Eigenerklärung über das Bestehen einer Zulassung für den Bereich Probenahme und allgemeine Kenngrößen nach LaborV.
- Anerkennung als Privater Sachverständiger für den Anerkennungsbereich des § 1 Nr. 6 technische Gewässeraufsicht für Abwasseranlagen gemäß Sachverständigenverordnung Wasser – VPSW; Art. 65 BayWG.
- Ausführungsanforderung:
- Wahrung der Neutralität
Bei der auszuführenden Leistung besteht die Gefahr, dass ein Interessenkonflikt entsteht, wenn der Auftragnehmer zusätzlich für die zu begutachtende Anlage in anderer Verbindung steht. Wird ein Interessenkonflikt festgestellt, kann der Bieter die hier ausgeschriebene Leistung nicht erbringen.
Zur Überprüfung, ob die Neutralität bei der Aufgabenwahrnehmung gegeben ist muss eine Neutralitätserklärung abgegeben werden.
(Wenn Sie ein Angebot als Bietergemeinschaft abgeben, ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen und zum Angebot hochzuladen.)
Das Formblatt „Neutralitätserklärung“ finden Sie in der Rubrik "Anlagen" im Angebotsassistenten der eVergabe Plattform.
Sofern Sie in der Neutralitätserklärung die Punkte IV. und/oder V. angekreuzt haben, so müssen Sie die entsprechenden Auflistungen fertigen und dem Angebot beifügen. Dies gilt entsprechend für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einzeln. Bezeichnen Sie die Auflistungen bitte mit dem jeweiligen Namen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Ende der Vertragslaufzeit
-Die Vergabestelle des Auftraggebers wird vor Zuschlagserteilung eine aktuelle Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einholen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
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Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch die jeweiligen Wasserwirtschaftsämter im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
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Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht] , zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt
am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.