Bestellbau ADBV und LDBV in Freyung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000443
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.immobilien.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bestellbau ADBV und LDBV in Freyung
Anmietung eines neu zu errichtenden oder umzubauenden Verwaltungsgebäudes für das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) und das Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV) in Freyung und ggfs. Ankauf nach Ablauf der Mindestmietzeit von 20 Jahren. Im Verwaltungsgebäude sollen das ADBV Freyung und die nach Freyung zu verlagernden Teile des LDBV untergebracht werden. Hierfür erforderlich ist eine Mindestgesamtnutzfläche von 1.556,0 m2 (NUF 1-6 nach DIN 277 Stand 2016), auf der für ca. 70 Beschäftigte insbesondere Büro-, Besprechungs- und Sozialräume, Lager-/ Geräte-, Registratur- und Kopierräume, ein Foyer und ein Kundenzentrum sowie mindestens 62 PKW-Stellplätze und 8 Garagen inkl. E-Ladestellen und Leitungsinfrastrukturvorrichtungen, 8 Fahrradabstellplätze und 5 Motorradstellplätze geschaffen werden.
Das Gebäude inkl. Stellplätze und Garagen muss sich auf einem Flurstück oder auf mehreren, nebeneinander liegenden Flurstücken, unmittelbar angrenzend an eine mindestens mit Kraftfahrzeugen zu befahrende öffentliche Straße sowie innerhalb des im Standortplan farblich gekennzeichneten, ausschließlich möglichen Stadtgebiets von Freyung befinden (Anlage: Standortplan). Zudem ist eine bauliche Einhäusigkeit in Form eines Gebäudeteils (keine Übergänge wie Brücken, Passerellen o.ä.) sowie eine alleinige Nutzung des Gebäudes durch ADBV und LDBV vorzusehen.
PLZ-Bereich 94078
Zwingende Mindestanforderungen (Ausschlusskriterien), bei deren Nichtvorliegen das Angebot ausgeschlossen wird, sind:
- Lage des Grundstücks/Standort: vollständig innerhalb des im Standortplan farblich gekennzeichneten, ausschließlich möglichen Bereichs (s. Anlage „Standortplan“) UND auf einem Flurstück oder auf mehreren, nebeneinander liegenden Flurstücken UND unmittelbar angrenzend an mindestens eine mit Kraftfahrzeugen zu befahrene Straße, auf welcher der öffentliche Verkehr tatsächlich eröffnet ist
- Einhäusigkeit des Gebäudes: bauliche Einhäusigkeit in Form eines Gebäudes (keine Übergänge durch Brücken, Passerellen o.ä.), davon ausgenommen sind Nebengebäude
- alleinige Nutzung des Gebäudes: keine weiteren Mieter,
- Einhaltung der Gesamtnutzfläche von 1.556,0 m2 (NUF 1-6 nach DIN 277 Stand 2016, s. Anlage „Flächenbedarfsplan“)
- Einhaltung der Anzahl von 60 PKW-Stellplätzen (davon 8 Stellplätze mit E-Ladestellen und weitere 18 Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität) und von 2 Behinderten-PKW-Stellplätzen (jeweils mit einer E-Ladestelle) sowie der Anzahl von 8 Fahrradabstellplätzen und 5 Motorradstellplätzen
- Einhaltung der Anzahl von 8 Garagen (jeweils mit einer E-Ladestelle) sowie mit einer Höhe von 2,40 m, einer Breite von 3,20 m und einer Länge von 6,50m
- Einhaltung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 – Planungsgrundlagen des barrierefreien Bauens sowie nach BayBO, ArbStättVO und BayBGG
- Einhaltung des Qualitätsstandards Bronze nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen, Systemvariante Bürogebäude (BNB_B), s. „Kriterien-Steckbrief“ unter https://www.bnb-nachhaltigesbauen.de/bewertungssystem/buerogebaeude/ ,
- Herstellung einer Datenanbindung des Gebäudes durch einen Glasfaseranschluss mit mind. 100 Mbit/s symmetrischen Up- und Download sowie Versorgung des kompletten Gebäudes mit dieser Bandbreite
- Festmietlaufzeit von 20 Jahren (zuzüglich zweimalige Verlängerungsoption von jeweils 5 Jahren für den Freistaat Bayern)
- Ankaufsrecht nach Ablauf der Festmietlaufzeit von 20 Jahren
- Zusicherung der nach Fertigstellung erfolgenden Übergabe zum ausschließlich möglichem 01.10.2026
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bestellbau ADBV und LDBV in Freyung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Aufhebung des Verfahrens erfolgt, da keine Angebote eingegangen sind, die den Ausschreibungsbedingungen entsprechen (§ 17 EU Abs. 1 Nr. 1 VOB/A).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ferner unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland