Einsammlung von Restabfall u. Abholung von Sperrmüll, Transport sowie Behälteränderungsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2022#32
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung von Restabfall u. Abholung von Sperrmüll, Transport sowie Behälteränderungsdienst
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Dienstleistungsvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Einsammlung von Restabfall aus den bereitgestellten Restabfallbehältern und Abholung von Sperrmüll auf Abruf im Landkreis Altötting, Transport zur Behandlungsanlage sowie die Durchführung des Behälteränderungsdienstes und die Behälterbeschaffung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Dienstleistungen: • Einsammlung von Restabfall aus den bereitgestellten Restabfallbehältern:Der Auftragnehmer (AN) entleert gemäß den Vorgaben der Leistungsbeschreibung bzw. der Abfallwirtschaftssatzung des Auftraggebers (AG) die am Straßenrand ordnungsgemäß bereitgestellten Behälter in seine Fahrzeuge. Restmüllsäcke sind ebenfalls mitzunehmen. Für die Abfuhr sind die verbindlichen Abfuhrkalender und Tourenpläne zu beachten. Abfuhrkalender und Tourenplan sind vom AN zu erstellen. Eine Umstellung der Tour des laufenden Kalenderjahres ist grundsätzlich nicht möglich, daher ist für 2023 ab Leistungsbeginn der Tourenplan des bisherigen AN zu übernehmen. • Abholung von Sperrmüll auf Abruf:Der AN nimmt den bereitgestellten brennbaren Sperrmüll im Umfang einer haushaltsüblichen Menge (max. 5 – 6 m³) in sein Fahrzeug auf. Sperrmüll wird vom Bürger vor oder auf dem Grundstück zur Straße hin bereitgestellt. Jeder Haushalt, der an die Restabfallabfuhr angeschlossen ist, kann die Sperrmüllabholung auf Abruf zweimal pro Jahr in Anspruch nehmen. Die Anforderung der Abholung erfolgt per Sperrmüllkarte direkt beim AN. • Transport zur Behandlungsanlage:Der AN transportiert den erfassten Restabfall und Sperrmüll mit seinen Fahrzeugen in eigener Verantwortung zur weiteren Behandlung zum MHKW Burgkirchen a. d. Alz, Bruck 110 und entlädt diese dort fachgerecht. Die Anforderungen an die Fahrzeuge sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. • Behälteränderungsdienst und Behälterbeschaffung:Der AN führt den Änderungsdienst (Austausch defekter Behälter / Abzug unbenutzter oder Bereitstellung zusätzlicher Behälter / Neugestellung / Änderungen der Behältergröße / Abholung bei Schließung eines Grundstücks) durch. Es sind Behälter in den Größen 60 l, 80 l, 120 l und 240 l zu liefern. Der AN stellt das für die Durchführung der Leistung erforderliche fachkundige Personal.Der AN hat während der Vertragslaufzeit eine Niederlassung oder Betriebsstätte im Landkreis Altötting oder in einer angrenzenden Körperschaft zu unterhalten. Weitere Einzelheiten zur Leistungserbringung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Chiemgau
NUTS-Code: DE21M Traunstein
Postleitzahl: 83339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd03==Dienstleistungsaufträge § 3 Nr. 3 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=n2#cvd11=1#cvd12=0#cvd13=0#
#cvd#cvd10=n3#cvd11=6#cvd12=0#cvd13=0#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.