Gemeinde Centrum Eine Welt, Objektplanung Gebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://landeskirche.bayern-evangelisch.de/landeskirchenamt.php
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Centrum Eine Welt, Objektplanung Gebäude
GCEW - Gemeinde Centrum Eine Welt
Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern beabsichtigt gemeinsam mit der Kommune Neuendettelsau und der Kirchengemeinde St. Nikolai, ein Gemeindezentrum in Neuendettelsau als Neubau zu errichten.
Vergabe Objektplanungsleistungen nach §34 HOAI, LP 3-9, stufenweise Beauftragung. Schnittstellen zu anderen Gebäuden, die nicht Gegenstand dieser Ausschreibung sind, müssen berücksichtigt werden.
91564 Neuendettelsau, Hauptstraße
GCEW - Gemeinde Centrum Eine Welt
Die Evang.-Luth. Kirche in Bayern beabsichtigt gemeinsam mit der Kommune Neuendettelsau und der Kirchengemeinde St. Nikolai, ein Gemeindezentrum in Neuendettelsau zu errichten. Das Baugrundstück liegt südlich des Areals der Mission eine Welt an der Hauptstraße und befindet sich damit im Zentrum von Neuendettelsau.
Im Vorfeld dieses Vergabeverfahrens wurden vom Auftraggeber umfangreiche Vorarbeiten zur Festlegung des Raumprogramms und der funktionalen, gestalterischen und wirtschaftlichen Zielsetzungen geleistet und schliesslich eine bauliche Machbarkeitsstudie inkl. Kostenschätzung beauftragt. Das Programm und die Ergebnisse der Studie liegen dieser Ausschreibung in kommentierten Auszügen bei.
Zur Freimachung des zukünftigen Baufeldes müssen einige zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch von der benachbarten Mission Eine Welt genutzten Gebäude abgebrochen werden. Zeitgleich zur Errichtung des geplanten Gemeindezentrums
sollen in der Nachbarschaft weitere Gebäude saniert (verbleibende Bestandsgebäude MEW) und in unmittelbarem Anschluss an das Gebäude neu errichtet werden (Neubau kommunale Tiefgarage, Neugestaltung öffentlicher Freiflächen). Planung und Realisierung dieser Bauvorhaben sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, die funktionalen Schnittstellen müssen jedoch planerisch berücksichtigt und die Realisierung baulogistisch abgestimmt werden.
Das Raumprogramm für das Gemeindezentrum umfasst insgesamt 24 Räume mit einer Gesamtnutzfläche von etwa 950 qm. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie wurde nachgewiesen, dass die geforderten Flächen in einem dreigeschossigen Baukörper (2 Vollgeschosse) mit einer Grundfläche von etwa 430 qm und einem Bruttorauminhalt von ca. 5.500 cbm untergebracht werden können. Darüber hinaus wurden die Lage und Abmessungen des Baukörpers im Rahmen der Studie bereits so weit entwickelt, dass er den gewünschten städtebaulichen Zielsetzungen voll entspricht. Beim vorgeschlagenen internen Erschliessungskonzept und der Gestaltung der Gebäudehülle jedoch sieht der Bauherr mittlerweile durchaus Verbesserungspotential.
Neben den flächentechnischen Vorgaben werden für den Neubau weitere Zielsetzungen formuliert. Selbstverständlich muss das öffentliche Gebäude die allgemein üblichen Anforderungen z.B. der Barrierefreiheit, des Wärmeschutzes und des Schallschutzes erfüllen. Darüber hinaus ergeben sich aus der Aufgabenstellung und des Ortes weitere spezifische Anforderungen Nutzergruppen, Zugangsmöglichkeiten, Flexibilität, Offenheit, Raumakustik, Beleuchtung).
Schließlich soll auch auf ökologische Aspekte und auf einen späteren wirtschaftlichen Betrieb geachtet werden.
Gegenstand des Auftrags sind die Leistungen der Objektplanung Gebäude
entsprechend HOAI Teil 3, Abschnitt 1, Leistungsphasen 3-9. Die Beauftragung erfolgt nach § 33 HOAI stufenweise.
Im Auftragsfall wird als erste Stufe die Leistungsphasen 3 und 4 beauftragt. Über eine jeweils weitere Beauftragung der
Leistungsstufen entscheidet der Auftraggeber im weiteren Verfahrensverlauf. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine Forderungen auf die Übertragung weiterer Leistungsstufen oder weiterer Leistungen abgeleitet werden. Nach derzeitigem
Kenntnisstand stuft der Auftraggeber die Objektplanung Gebäude in die Honorarzone III ein. Die Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400) wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie auf etwa 3,1 Mio. Euro Brutto geschätzt (1. Quartal
2022).
Der Planungsbeginn soll zeitnah nach der Auftragserteilung frühestens zum Jahreswechsel 2022 / 2023 erfolgen.
Die Einrichtung der Baustelle könnte demnach Anfang 2024 beginnen.
Die Besondere Leistung sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abruf er aber nicht verpflichtet ist. Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg orientieren
- stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
- Besondere Leistungen "Erstellen weiterer Varianten für das äußere Erscheinungsbild, sowie Optimierung der Grundrisse" "Brandschutzkonzept gemäß AHO-Heft 17- vorbeugender Brandschutz", "Überwachung der Mängelbeseitigung
während der Gewährleistung" und Erstellen einer Gebäudebestandsdokumentation.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise:
Stufe 1: Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung Stufe 2: Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe und
Mitwirkung bei der Vergabe (LP 5-7).
Stufe 3: Bauüberwachung und Dokumentation sowie Objektbetreuung (LP 8+9).
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der
jeweils weiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen
Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Ausführliche Auftragsbeschreibung und Zugang zu den kostenfreien Teilnahmeunterlagen unter: https://www.subreport.de
Die ebenfalls kostenfreie Registrierung im geschützten Login-Bereich des Vergabeportals empfiehlt sich, da darüber etwaige Änderungen mitgeteilt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Gemeinde Centrum Eine Welt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll,
über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist; (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage
nach6 / 6 Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf
elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am
Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen
Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) … § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem
öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der
Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht6 / 6 abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://landeskirche.bayern-evangelisch.de/landeskirchenamt.php