Rahmenvereinbarung zum Leasing von Diensträdern gem. TV-Fahrradleasing Referenznummer der Bekanntmachung: 22DO0028
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wuerzburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung zum Leasing von Diensträdern gem. TV-Fahrradleasing
Rahmenvereinbarung zum Leasing von Diensträdern gem. TV-Fahrradleasing
Würzburg, Kreisfreie Stadt
Ausgeschrieben wird eine Rahmenvereinbarung zum Dienstradleasing für die 1.900 Beschäftigten der Stadt Würzburg über einen Zeitraum von 3 Jahren. Es wird mit dem Abschluss von ca. 150 Leasingverträgen gerechnet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
M0060 Dienstradleasing - 22DO0028 Rahmenvereinbarung zum Leasing von Diensträdern gem. TV-Fahrradleasing
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42277
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergaberechtlich besteht die Verpflichtung einen registrierungsfreien - also anonymen - Zugang zu den Teilnahme-/Vergabeunterlagen zu gewährleisten. Es wird darauf hingewiesen, dass für Änderungen und zusätzliche Informationen eine "Holschuld" besteht! Dem registrierten Interessenten werden die Informationen automatisch zugestellt bzw. per Infomail auf Änderungen/Ergänzungen hingewiesen. Die Ausschlussfrist für die Beantragung von Klarstellungen und zusätzliche Auskünfte wird auf den 01.07.2022 festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist eingehende Anfragen, sind daher nicht mehr rechtzeitig und führen nicht zur Notwendigkeit einer Fristverlängerung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Würzburg, Kreisfreie Stadt
Es wird eine Rahmenvereinbarung zum Dienstradleasing für die 1.900 Beschäftigten und 780 Beamtinnen und Beamte der Stadt Würzburg über einen Zeitraum von 3 Jahren geschlossen. Es wird mit dem Abschluss von ca. 212 Leasingverträgen gerechnet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42277
Land: Deutschland
Neben den 1.900 Beschäftigten werden nun auch die 780 Beamtinnen und Beamte der Stadt Würzburg beim Dienstradleasing berücksichtigt.
Durch die im Vorfeld der Ausschreibung und Vergabe zeitlich nicht absehbare Änderung des bayerischen Beamtenrechts hinsichtlich der Berechtigung für BeamtInnen im Freistaat Bayern auf einen Teil ihrer Besoldung zum Zwecke des Dienstradleasings zu verzichten, ist eine Berücksichtigung und Gleichbehandlung der verbeamteten MitarbeiterInnen gegenüber den Angestellten erforderlich. Auswertungen von Dienstradleasing-Angeboten lassen eine Beteiligungsquote von maximal 20 % der Mitarbeitenden erwarten. 20 % entspricht 380 Angestellten und 156 BeamtInnen, bei denen die Leasingrate aufgrund steuerrechtlicher Unterschiede höher ausfällt. Der Gesamtauftragswert steigt somit von 1.323.949,58 € auf 1.931.039,18 €. Die Berücksichtigung der BeamtInnen führt zu einer Auftragserhöhung, die weniger als 50% des ursprünglichen Auftragsvolumens umfasst. Da das Angebot für BeamtInnen zudem unattraktiver ist, ist mit einer geringeren Teilnahmequote bei den BeamtInnen gegenüber den Angestellten zu rechnen.