Objektplanung Hochbau der LPH 2-5 für die Erweiterung des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik in Tübingen
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mpg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Hochbau der LPH 2-5 für die Erweiterung des Max-Planck-Instituts für biologische Kybernetik in Tübingen
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Neubauplanung eines Labor- und Bürogebäudes sowie für einem Gebäudeteil für Hochhygienehaltung. Der zu vergebende Auftrag umfasst Leistungen der HOAI 2021, §34 ff LPH 2-5. Die Gesamtfläche NF 1-6 für den Erweiterungsneubau beträgt für den Labor- und Büroteil ca. 5.378 m² und für die Hochhygienehaltung ca. 1.984 m².
In Zusammenhang mit dem Leistungsbild stehend sind voraussichtlich folgende Termine vorgesehen:
Voraussichtlicher Beginn der LPH 2: 4. Quartal 2023
Nähere weiterführende Informationen werden in der 2. Stufe "Interessenbestätigung" veröffentlicht.
Das Interessenbekundungsverfahren läuft in drei Stufen ab (siehe Ziffer VI.3 Zusätzliche Angaben)
Tübingen
Das Max-Planck-Institut für biologische Kybernetik soll einen Erweiterungsneubau für 3 wissenschaftliche Abteilungen, ca. 12 Forschungsgruppen und eine Hochhygienetierhaltung für Nager auf dem Max-Planck Campus in Tübingen erhalten. Der Neubau umfasst Büro- und Kommunikationsflächen, Labore, Seminarbereich und eine gesonderte Hochhygienetierhaltung für Nager mit einen experimentellen Bereich. Die Erweiterung soll in zwei Gebäudeteilen mit räumlicher Verbindung untereinander und zum Gebäudebestand geplant werden.
Nähere weiterführende Informationen werden in der 2. Stufe "Interessenbestätigung" veröffentlicht.
Gegenstand der zu vergebenden Gesamtleistung sind die Leistungsphasen 2-5 gemäß § 34 HOAI 2021. Mit dem gesuchten Auftragnehmer wird zunächst ein Vertrag über die Leistungsphasen 2-4 geschlossen. Es ist eine stufenweise Weiterbeauftragung der weiteren Leistungsphase vorgesehen.
Die Besprechungen im Rahmen der Planung finden in München statt.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien für Stufe 2 Interessenbestätigung:
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung für Architekten gemäß § 75 (1) VgV für die Leistung Objektplanung-Gebäude
Falls Sie sich als Bewerbergemeinschaft bewerben ist Folgendes zu beachten:
Bewerbergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), als offene Handelsgesellschaft (oHG) sowie in haftungsrechtlich vergleichbarer Form einer anderen EU-Rechtsordnung zugelassen. Es ist im Teilnahmeantrag aufzuzeigen, wer an der Bewerbergemeinschaft beteiligt ist. Dem Auftraggeber ist im Teilnahmeantrag ein verantwortlicher Ansprechpartner aus der Bewerbergemeinschaft zu benennen.
Die Übernahme der gesamtschuldnerischen Haftung ist mit dem Teilnahmeantrag durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erklären. Im Teilnahmeantrag ist außerdem detailliert die aufgabenspezifische Aufteilung der Leistungserbringung darzulegen. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag den vom Auftraggeber hierfür vorgegebenen Vordruck einzureichen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung ist als Anlage zum Vordruck "MPG-Bewerbungsbogen", von den Bewerbern von der Ausschreibungsplattform herunterzuladen und für den Teilnahmeantrag zu verwenden.
Zur Umsetzung des ab 01.01.2023 geltenden Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz; kurz: LkSG) ist mit dem Angebot von jedem Bieter, Mitglied einer BG oder Unternehmen, dessen Eignung herangezogen wird nachfolgende Eigenerklärung abzugeben.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die unterhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥ 3.000, 2024 ≥ 1.000) oder
mangels Hauptverwaltung, Hauptniederlassung, Verwaltungssitz, satzungsmäßigem Sitz oder Zweigniederlassung gemäß § 13d HGB im Inland die Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten nicht zu beachten hat
oder
aufgrund einer Mitarbeiterzahl (innerhalb und außerhalb von Deutschland), die oberhalb der einschlägigen gesetzlichen Schwellenwerte liegt (2023: ≥3.000, 2024 ≥ 1.000) die geltenden Bestimmungen des Gesetzes über unternehmerische Pflichten in Lieferketten beachtet und umsetzt und
gegen unser Unternehmen in den vergangenen 3 Jahren kein Verstoß gegen § 24 Abs. 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer Geldbuße nach Maßgabe des § 22 Abs. 2 LkSG belegt wurde;
Hierfür ist die, in den Vergabeunterlagen im Bewerbungsbogen zur Verfügung gestellte Eigenerklärung ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien für Stufe 2 Interessenbestätigung:
Mit dem MPG-Teilnahmeantrag sind folgende Nachweise, Erklärungen und Unterlagen einzureichen (hinsichtlich Bewerbergemeinschaft s. Ziffer III.1.1):
Der Auftraggeber fordert von seinem zukünftigen Vertragspartner, dass er für das Projekt eine adäquate Deckung seines Berufshaftpflichtrisikos über eine Versicherung sicher stellt. Mindestens folgende Deckungssummen werden dabei erwartet:
- 5 Mio. EUR für Personenschäden
- 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Der Auftraggeber akzeptiert hierfür entweder eine spezifische Projektdeckung (Hinweis: bei Projektversicherung/ Excedentendeckung genügt stets 1-fach maximiert), alternativ den Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens den genannten Deckungssummen, jedoch in diesem Fall mit einer 2-fach Maximierung je Versicherungsjahr.
Im Rahmen des Teilnahmeantrages ist vom Bewerber nur eine Erklärung (siehe Ziffer im MPG-Bewerbungsbogen) über das Bestehen bzw. die Verpflichtung zum Abschluss einer derartigen Berufshaftpflichtversicherung vor Zuschlagserteilung abzugeben.
Der Nachweis einer entsprechenden Versicherung ist vor Zuschlagserteilung nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen (noch nicht mit dem Teilnahmeantrag).
Bitte beachten: Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften fordert der Auftraggeber die vorgenannte Versicherung von jedem Mitglied!; jedes Mitglied hat deshalb im Teilnahmeantrag eine diesbezügliche Erklärung abzugeben (und vor Zuschlagserteilung einen entsprechenden Versicherungsnachweis).
Als Mindestbedingung gilt, bezogen auf die vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, ein durchschnittlicher Netto-Geschäftsumsatz pro Jahr in Höhe von 1.400.000,00 € für das Leistungsbild gemäß HOAI (LPH 2-5) der Objektplanung Gebäude (Bei Bewerbergemeinschaften zählt die Summe der Umsätze der Mitglieder)..
Die Versicherung muss mindestens folgende Deckungssummen aufweisen:
- 5 Mio. EUR für Personenschäden
- 3 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
Wird dieser geforderte durchschnittliche Netto-Geschäftsumsatz oder die geforderten Mindestdeckungssummen der Versicherung nicht erreicht, führt es zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Mindestbedingung für die Teilnahme ist, dass der Bewerber aus den letzten 7 Jahren jeweils 1 Referenzprojekt mit fertiggestellten Leistungsphasen 2 bis 5 aus der HOAI
- davon ein inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt aus der HOAI-Objektliste Labor
oder Institutsgebäude, (hier: experimenteller Laborbau)
- und ein inhaltlich vergleichbares Referenzprojekt aus der HOAI-Objektliste Labor
oder Institutsgebäude (hier: Hochhygienehaltung Nager).
und 2 Referenzprojekte für öffentliche Auftraggeber (diese müssen nicht mit den oben genannten Referenzen übereinstimmen)
vorweisen kann und die mit der hier beschriebenen Leistung in Bezug auf Art und Umfang der Leistung (Nutzungsanforderungen, Komplexität, Anteil hochinstallierter Technik, Qualität in Gestaltung und Entwurf, Anforderungsprofil, usw.) vergleichbar sind.
Architekten im Sinne von § 75 VgV (1)
Werden in der zweiten Stufe 'Interessenbestätigung' bekannt gegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Interessenbekundungsverfahren läuft in drei Stufen ab.
1.Stufe -Interessenbekundung
Interessenten können Ihr Interesse bekunden, indem Sie uns ausschließlich über die E-Mail Adresse: [gelöscht] in der unter Ziffer IV.2.2) in dieser Vorinformation genannten Schlusstermin in einem Schreiben folgende Informationen mitteilen:
1) Leistung: Interessenbekundung zu Neubauplanung eines Büro- und Laborgebäudes mit einem Gebäudeteil für Hochhygienehaltung einschließlich experimentellen Flächen auf dem Max-Planck Campus in Tübingen.
2) Referenznummer: Z.KYBE.A.000322.OBJ.Inbk.VgV.2407
3) Vollständiger Name /Firmenname:
4) Ansprechpartner (Name Einzelperson):
5) E-Mail: (bitte geben Sie die E-Mail Adresse an auf der Sie sich unter www.tender24.de registrieren oder bereits registriert sind)
6) Straße /Nr.:
7) PLZ/Ort:
8) Land:
9) "Mit nachstehender Unterschrift bekunde(n) ich/wir, mein/
unser Interesse für die hier zu vergebende Leistung"
10) Datum/Ort;
11) Unterschrift
12) Firmenstempel
Bitte geben Sie bei der Abgabe der Interessenbekundung unter der E-Mail Aderesse: [gelöscht] in die Betreffzeile folgendes an:
Abgabe Interessenbekundung und Ihren Firmennamen.
Die Abgabe der Interessenbekundung per Post, Fax ist nicht zulässig!
Die Abgabe einer Interessenbekundung (wie beschrieben) ist Grundvoraussetzung für die Zulassung zum weiteren Verfahren. Nicht fristgerecht eingereichte Interessenbekundungen können für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt, und die betreffenden Unternehmen am weiteren Verfahren nicht beteiligt werden. Fragen die sich in der 1. Verfahrensstufe ergeben, sind ausschließlich schriftlich per Mail über [gelöscht] zu stellen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit der Interessenbekundungen werden durch geeignete organisatorische Maßnahmen sichergestellt.
Für die Teilnahme am Verfahren werden keine Kosten erstattet. Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt.
2. Stufe - Interessenbestätigung
Nach erfolgter fristgerechter Interessenbekundung werden die jeweiligen Interessenten aufgefordert, Ihr Interesse durch Abgabe eines Teilnahmeantrages zu bestätigen (Interessenbestätigung). Die Aufforderung zur Interessenbestätigung beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmeantrags ist ausschließlich auf elektronischem Weg über die, Ihnen mit Aufforderung zur Interessenbestätigung mitgeteilte eVergabe-Plattform zulässig. Die Abgabe der Interessenbestätigung/Teilnahmeantrages per Post, Fax oder Email ist nicht zulässig! Nicht form-/und/oder fristgerecht eingereichte Interessenbestätigungen/Teilnahmeanträge werden ausgeschlossen und im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
3. Stufe - Verhandlungsverfahren
Die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten geeigneten Bewerber werden mit gesondertem Schreiben aufgefordert, ein Angebot einzureichen. Mit dem Angebot soll eine skizzierte Darstellung zum Lösungsansatz vorrangig im M 1:500 eingereicht werden. Ggf. Mehrfachbeauftragung mit Bearbeitungshonorar.
Der Auftraggeber behält sich vor, je nach Erfordernis, Verhandlungsgespräche zu führen, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Auf Grundlage der eingereichten Angebote und der ggf. geführten Verhandlungsgespräche wird der zukünftige Auftragnehmer ausgewählt. Details hierzu werden in den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen ausgeführt.
Allgemeine Hinweise:
Fragen, die sich in den weiteren Verfahrensstufen ergeben, sind ausschließlich über die eVergabe Plattform www.tender24.de zu stellen.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten. Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).