Erteilung von Unterricht (Deutsch als Fremdsprache) Referenznummer der Bekanntmachung: Reg.D/202301
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 013-032609)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erteilung von Unterricht (Deutsch als Fremdsprache)
Der Goethe-Institut e.V. plant, über die vorliegende Ausschreibung Rahmenvertragspartner*innen für die Erteilung von Unterricht (Deutsch als Fremdsprache) für Erwachsene in Präsenzkursen der Goethe-Institute in Deutschland zu gewinnen.
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A, "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Eignung wird aufgrund der Mindestanforderungen in folgenden Anlagen ermittelt: - Anlage B.2 Basisinformationen Unternehmen nebst Unternehmensdarstellung - Optional, sofern erforderlich: Anlage B.3 Bietergemeinschaftserklärung - Optional, sofern erforderlich: Anlage B.4 Erklärung Eignungsleihe - Anlage B.5 Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Ausschlussgründen - Anlage B.8: Eigenerklärung Eignung - Anlage B.9 Eigenerklärung Russlandbezug
A) Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend) (Anlage B.2.);
B) Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
C) Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Anlage B.4.).
D) Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV) sowie eine Erklärung der gemeinsamen Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe (Anlage B.5.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen:
a) Erklärungen, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind (Anlage B.3.);
b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten der Bieter oder Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV).
Die Eignung für wird aufgrund folgender Mindestanforderungen bewertet: Hochschulabschluss (mindestens Bachelor) - Lehrerfahrung Deutsch als Fremdsprache (DaF)/Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Gruppenkursen im Umfang von mindestens 300 Unterrichtseinheiten (1 UE à 45 Minuten), mindestens 1 (eine) Referenz Die entsprechenden Leistungen müssen insgesamt im Zeitraum der letzten 5 Jahre gerechnet bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Ausschreibung erbracht worden sein. - Sprachkompetenz Deutsch: Deutsch als eine der Erstsprachen oder vergleichbare deutsche Sprachkenntnisse (nahezu akzentfrei) - Medienkompetenzen entsprechend der Phase 1.1 nach dem Europäischen Profilraster für Sprachlehrende: Nutzung von Textverarbeitungsprogrammen, um Arbeitsblätter nach Standardkonventionen zu erstellen, nach verwendbarem Lernmaterial im Internet suchen und Material für den Unterricht aus dem Internet herunterladen können.
E) Darstellung von vergleichbaren Referenzaufträgen des Bieters bzw. des Bieterunternehmens in Bezug auf Lehrerfahrung DaF/DaZ (Anlage B.6)
Damit eine Referenz hier berücksichtigt werden kann, müssen die entsprechenden Leistungen insgesamt im Zeitraum der letzten 5 Jahre gerechnet bis zum Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Ausschreibung erbracht worden sein.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Mindestanforderung zu E): Mit den Referenzen ist mindestens eine Lehrerfahrung Deutsch als Fremdsprache (DaF) / Deutsch als Zweitsprache (DaZ) in Gruppenkursen im Umfang von mindestens 300 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten) zu belegen. Um die Lehrerfahrung DaF/DaZ zu belegen, ist mindestens 1 (eine) Referenz vorzulegen. Es ist aber auch möglich, die Lehrerfahrung durch mehrere Referenzen zu belegen, wobei sich addiert eine Gesamtanzahl an geleisteten Unterrichtseinheiten ergibt.
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A) Öffentliche Aufträge und Konzessionen dürfen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 aufweisen. Jeder Bieter muss daher die Erklärung zum Nichtvorliegen eines entsprechenden Russlandbezugs abgeben (Anlage B. 9). Sollte es sich bei dem Bieter um eine Bietergemeinschaft handeln, so muss die Erklärung für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert abgegeben werden.
B) Mindestanforderungen hinsichtlich des für die Auftragsausführung vorgesehenen Mitarbeiters/*in (Bestätigung gemäß Anlage C.4- Erklärung Erfüllung Mindestbedingungen Personal).
- Hochschulabschluss (mindestens Bachelor). Eine Vorgabe im Hinblick auf das Studienfach besteht nicht.
- Sprachkompetenz Deutsch: Deutsch als eine der Erstsprachen oder vergleichbare deutsche Sprachkenntnisse (nahezu akzentfrei).
- Medienkompetenzen entsprechend der Phase 1.1 nach dem Europäischen Profilraster für Sprachlehrende: Nutzung von Textverarbeitungsprogrammen, um Arbeitsblätter nach Standardkonventionen zu erstellen, nach verwendbarem Lernmaterial im Internet suchen und Material für den Unterricht aus dem Internet herunterladen können.
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Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.