Sonnenschutzanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rothenburg ob der Tauber
NUTS-Code: DE256 Ansbach, Landkreis
Postleitzahl: 91541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rothenburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sonnenschutzanlagen
Gegenstand dieser Vergabe sind die Planung, Demontage und Sanierung, Herstellung, Lieferung, Montage und Inbetriebnahme der Sonnenschutzanlagen im Zuge der Generalsanierung der denkmalgeschützten Valentin-Ickelsamer-Mittelschule. Die Sonnenschutzanlagen bestehen aus Schienengeführte Raffstore im EG, Seilgeführte Markisen im Bereich der Flachdächer, Markisen mit Edelstahlführung. Zum Leistungsumfang gehören sämtliche Sonnenschutzanlagen als komplett funktionsfähige Konstruktionen einschließlich aller erforderlichen An- und Abschlüsse. Im Ersten Schritt müssen alle Anlagen demontiert und zwischengelagert werden, Antriebe und Markisentücher sind zu ersetzen. Entsorgung erfordert Koordination mit Baulogistik. Die Sonnenschutzanlagen sind zu überarbeiten, inklusive Erneuerung, Oberflächenschutz. Beschädigte oder nicht funktionsfähige Teile der Sonnenschutzanlagen sind Original getreu zu ersetzen.
Schulverband Valentin-Ickelsamer-Mittelschule Dinkelsbühler Straße 3 91541 Rothenburg ob der Tauber
Bei der Baumaßnahme handelt es sich um die Generalsanierung der Valentin-Ickelsamer-Mittelschule in Rothenburg ob der Tauber, Dinkelsbühler Straße 3, Fl.-Nr. 2232/7. Die Valentin-Ickelsamer-Mittelschule mit zurzeit mehr als 400 Schüler/innen ist in einem denkmalgeschützten Gebäude untergebracht, das ursprünglich 1975 erstellt wurde und derzeit 20 Klassen umfasst. Das Gebäude ist in drei Geschosse unterteilt, die Aufteilung erfolgt als Staffelgeschosse mit Teilunterkellerung. Es ist von einer max. Länge von ca. 80 m und einer max. Breite von ca. 72 m auszugehen. Unter Anbetracht des demografischen Wandels und sich ändernden pädagogischen Schulkonzepten, soll ein ganzheitlich funktionierendes Schulgebäude entstehen, welches langfristig und nachhaltig die Anforderungen an Sicherheit, Umwelt, Barrierefreiheit, geringe Nachfolgekosten, Pädagogik und Wirtschaftlichkeit erfüllt. Das Schulgebäude wird entsprechend zeitgemäßer energetischer, funktionaler, brand- und schallschutztechnischer Belange generalsaniert. Den Belangen der Barrierefreiheit wird Sorge getragen. Des Weiteren beinhaltet die Sanierung eine Neuorganisation des Brandschutzes, u.a. durch Anpassung der Fluchtwege und zusätzliche Außentreppen. Direkt an die Valentin-Ickelsamer Mittelschule angrenzend im Osten und Norden befinden sich die Gebäude des Reichsstadtgymnasiums. Im Nord-Westen, Westen und Süd-Westen befinden sich die Schulsportanlagen und die Sporthalle. Weiter im Norden, oberhalb einer aufgelassenen Bahnlinie, grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Unterhalb der Dinkelsbühler Straße befindet sich im Süden ein allgemeines Wohngebiet. Damit die Sanierung nicht im laufenden Betrieb stattfinden muss, wird der Schulbetrieb während der Bauzeit in eine Containeranlage auf die sanierungsbedürftigen Sportanlagen innerhalb des Schulgeländes ausgelagert. Diese Fläche wird mit einer eigenen Baustraße und eigener Infrastruktur (Ver- und Entsorgung) vorbereitet, damit die Containeranlage unabhängig von allen anderen Baumaßnahmen betrieben werden kann. Der Schülertransport erfolgt mit Bussen über eine eigene Haltestelle direkt an der Dinkelsbühler Straße. Das Gelände steigt von Süden, ausgehend von der Dinkelsbühler Straße, nach Norden stark an. Hieraus ergibt sich die Splitt-Level-Anordnung im Bestandsgebäude.
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden. Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterragen, die nach dem 06.03.2023 um 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse über die Vergabeplattform registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://dtvp.de registrieren zu lassen. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://dtvp.de einzureichen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wird vorausgesetzt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
a) entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
b) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung Einzelkriterien:
1. Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen
und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des
Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
2. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
oder Bieter in Frage stellt
3. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung. Nachweis durch
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des zuständigen Versicherungsträgers mit
Angabe der Lohnsummen.
4. Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG.
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse.
6. Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
1. Erklärung, dass in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden. Je ein Nachweis für 3 Referenzen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis für die wichtigsten Bauleistungen in Anlehnung an das Formblatt 444 Referenzbescheinigung.
2. Erklärung, dass für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Nachweis der Zahl, der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal.
3. Angaben über die technischen Fachkräfte oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind oder über die das Unternehmen bei der Ausführung des Bauvorhabens verfügen wird.
4. Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung der Unternehmerin/des Unternehmers und der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Ausführung der Arbeiten verantwortlichen Personen.
5. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Baugeräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügen.
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für
1. die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge)
2. Mängelansprüche in Höhe von 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) zu leisten.
3. Eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherung.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Angebotsöffnung sind keine Personen zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YAR69VD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
1. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Antragsteller vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen/Vertragsunterlagen) erkennbar sind, sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist/Bewerbungsfrist zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
4. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de