700-01 Nachtkästchen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
700-01 Nachtkästchen
Lieferung von 1376 Nachtkästchen
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Der Gesamtauftrag wird nur an einen Auftragnehmer (AN) vergeben, da eine losweise Vergabe nicht möglich ist.
Die Leistungsbeschreibung gilt für alle Standorte des Universitätsklinikums Augsburg. Die für den Vertrag vorgesehene Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag der Ausschreibung und endet am 31.07.2023.
Die Beschaffung erfolgt in vier bis fünf Teillieferungen:
•2023: Lieferung von 1376 Nachtkästchen spätestens bis zum 31.07.2023. Die genauen Liefer-termine werden nach dem Zuschlag zwischen den AG und AN abgestimmt.
Für Nachlieferungen sind die angebotenen Stückpreise bis 31.12.2024 bindend zu kalkulieren und auch bei kleineren Stückzahl-Abrufen einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=263010
Es ist ein aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als drei Monate, in Kopie oder ein entsprechender Firmenregisterauszug vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=263010
Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 3.000.000,- EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 500.000,- EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler) erfüllt werden, welche mit dieser den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=263010
Der Bieter muss als Mindestanforderung mindestens zwei Referenzen von Projekten ähnlicher Grö-ßenordnung, die nicht älter als drei Jahre sind, vorlegen. Angaben zum Zeitraum der Tätigkeit, sowie Informationen zum AG einschließlich Angabe eines Ansprechpartners sind mit anzugeben. Es werden ausschließlich Referenzen, die die unten genannten Kriterien erfüllen, anerkannt:
•Lieferung von Patienten-Nachtkästchen für Krankenhaus mit mindestens 300 Betten
•Auftragswert der Referenz mind. 150.000,- EUR netto
•Der Zeitpunkt der Lieferung und Implementierung muss im Referenzzeitraum 2019 bis August 2021 liegen.
Hinweis zu den Referenzen: Der AG behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Refe-renzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der AG behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Refe-renzen nicht wertbar, wird der AG im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=263010
Abschnitt IV: Verfahren
nicht zulässig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform. Bieteranfragen zu den Vergabeunterlagen können nur rechtzeitig beantwortet werden, sofern sie spätestens sieben Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist eingehen.
Die Antworten auf Fragen von Bewerbern/Bietern werden ebenso wie etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen über die Vergabeplattform allen Bietern in anonymisierter Form mitgeteilt. Es obliegt den Bewerbern sich durch eine Registrierung oder eine regelmäßige Kontrolle der Vergabeplattform über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform wird empfohlen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.