Generalsanierung der staatl. Herrmann-Stamm-Realschule der Stadt Schwabach-Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0041-02
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwabach
NUTS-Code: DE255 Schwabach, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91126
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der staatl. Herrmann-Stamm-Realschule der Stadt Schwabach-Tragwerksplanung
VgV-Verfahren ohne Lösungsvorschlag für die Erbringung der Leistung Fachplanung Tragwerk gem. Leistungsbild § 51 HOAI zur Generalsanierung der 1972 erbauten staatlichen Hermann-Stamm-Realschule in 91126 Schwabach, Waikersreuther Str. 9a
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Geplante Generalsanierung der staatlichen Herrmann-Stamm-Realschule Schwabach - Fachplanung Tragwerk gem. Leistungsbild § 51 HOAI
Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss, einem 1. Obergeschoss und einem 2. Obergeschoss. Weiter hat das Schulgebäude eine zentrale Pausenhalle / Treppenhaus und einen gemeinsamen Schulhof mit der Karl-Dehm-Mittelschule.
Bei dem Gebäude handelt es sich um eine StB-Fertigteil-Skelettbauweise. Die Decken sind StB-Rippendecken mit Flachdächern aus Trapezblech, die komplett ersetzt werden müssen.
Die technische Gebäudeausrüstung (Elektro und Sanitär) ist überwiegend bauzeitlich.
Die geplante Generalsanierung hat in mehreren Bauabschnitten zu erfolgen und beinhaltet:
• Umgestaltung der Gebäudehülle
• Neubau einer an/im Gebäude der Realschule (teil-)integrierten Mensa, die gemeinsam mit der benachbarten Mittelschule genutzt werden soll
• Ermöglichung von Clusterflächen
• Verbesserung der Energiebilanz
• Erneuerung der Technik (ausgenommen Heizanlage)
• Neugestaltung der Außenanlagen im Umgriff der Schule
Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr Bewerber grundsätzlich geeignet sind, als zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, welche die unter Ziff. III.1.1). bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung aufgeführten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Bewerberangaben werden auf der Grundlage der unter Ziff. III.1.1). bis III.1.3) der Auftragsbekanntmachung genannten Kriterien bewertet;
Erfüllen mehrere Bewerber im Teilnahmewettbewerb gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Ist das Unternehmen in den einschlägigen Berufs- oder Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaates eingetragen?
- Falls ja, geben Sie bitte das Berufs- oder Handelsregister mit Eintragungsort und -nummer an.
- Falls nein, reicht eine Erläuterung aus, weshalb dies nicht möglich ist. Nachweisführung: Vorlage entsprechender Dokumente oder Eigenerklärung
- Für den/die verantwortlichen Berufsangehörigen (Inhaber, Geschäftsführer – je nach Rechtsform des Bewerbers) ist der Nachweis zu erbringen, dass er/sie zum Führen der Berufsbezeichnung oder zum Tätigwerden in Hinblick auf die vertragsgegenständliche Leistung der Ausschreibung in Deutschland berechtigt ist/sind (§ 75 Abs. 3 VgV). Nachweise bzw. Urkunden oder Zeugnisse sind beizufügen.
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland laut Verordnung (EU) 2022/576 fällt.
Es sind die Jahresumsätze des Unternehmens der vergangenen 3 Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) anzugeben. Der durchschnittliche Jahresumsatz wird gemäß Verfahrensleitfaden bewertet.
• Es ist der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung i.H. folgender Deckungssummen je Versicherungsfall zu erbringen bzw. eine entsprechende Bestätigung des Versicherungsgebers für den Auftragsfall vorzulegen:
- Personenschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung);
- Sonstige Schäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR (Mindestanforderung).
Pro Kalenderjahr mindestens 2-fach maximiert.
Der Nachweis bzw. die Bestätigung darf nicht älter als 3 Monate sein (Bezugsdatum ist der Tag der Absendung der Bekanntmachung).
Es ist die jährliche Anzahl der im Unternehmen beschäftigten Mitarbeiter*innen im Bereich der ausschreibungsgegenständlichen Leistung in den vergangenen 3 Jahren (2019, 2020, 2021) anzugeben. Als Mitarbeiter*innen zählen alle sozialversicherungspflichtig und in Vollzeit Beschäftigte (Teilzeitbeschäftigte können anteilig nach Beschäftigungsverhältnis angegeben werden).
Die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter*innen wird gemäß Verfahrensleitfaden bewertet.
3 Referenzen (Näheres hierzu und zu der Bewertung entnehmen Sie bitte dem Verfahrensleitfaden).
Der Referenzgegenstand muss jeweils die Leistung nach § 51 HOAI betreffen.
• Dieselbe Referenz darf nicht mehrfach aufgeführt oder angewendet werden.
• Referenzen sind nur zulässig, wenn die betreffende, durch den Bewerber im Rahmen der Referenz erbrachte Leistung abgeschlossen. Der Abschluss der Leistung darf jedoch nicht länger zurückliegen als der 01.01.2015.
• Für jede Referenz ist eine Kurzbeschreibung beizufügen, aus der die Erfüllung aller Kriterien ersichtlich ist (jeweils max. 4 DIN A4-Seiten; Darüber hinausgehende Seiten bleiben bei der Wertung der jeweiligen Referenz unberücksichtigt!).
• Der Bewerber ist zum Führen der Referenz berechtigt.
• Es dürfen nicht mehr als drei Referenzen vorgelegt werden. Wenn entgegen dieser Vorgabe durch den Bewerber mehr als drei Referenzen vorgelegt werden, besteht seitens des Bewerbers kein Anspruch darauf, dass diejenigen Referenzen gewertet werden, die gemäß den genannten Kriterien die meisten Punkte versprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.