EDV-Hardwaretausch Integrierte Leitstelle Region Ingolstadt
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 85049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ils-ingolstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
EDV-Hardwaretausch Integrierte Leitstelle Region Ingolstadt
Erneuerung der IT-Technik und EDV-Technik im Zuge des 120 monatlichen Hardwaretausch für die Integrierte Leitstelle Region Ingolstadt: (ILS-IN). Installation und Einrichtung der Betriebssysteme, Systemsoftware. Einrichtung der Anwendersoftware für den Leitstellenbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Systemlieferanten der Anwendersoftware "eurofunk Kappacher". Erstellung eines Migrationskonzeptes, Sicherstellung des ILS Betriebes während der Umbauzeit, Dokumentation, Abnahme und Testbetreib.
Vergabe Los 1 oder Los 2 oder Los 1 und Los 2
EDV-Hardwaretausch Allgemeine Systeme, Server, Client, Netze ,Integrierte Leitstelle Region Ingolstadt
Ingolstadt
Lieferung und Einrichtung von allgemeiner IT-EDV Hardware mit zugehöriger Software und Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der ILS- IN mit den vorhandenen Kommunikationsanlagen und Netzen.
Die ILS IN ist eine sicherheitstechnische Einrichtung für den nicht polizeilichen Bevölkerungsschutz. Die IT- Technischen Einrichtungen mit den Kommunikationssystemen, EDV-Systemen und EDV- Netzen werden nach 60 Monaten für die EDV Anlagen und 120 Monaten für die Kommunikationsanlagen erneuert. Beauftrage Bieter müssen die zu beschaffenden neuen Systeme, einschließlich der zugehörigen Software in die ILS-IN einrichten und integrieren. Wärend der Umbauzeit ist über Interimslösungen und Vertretungsregelungen im Leitstellenverbund der ILS in Bayern der Betrieb der ILS-IN für die Notrufannahme und Alarmierung im Feuerwehrdienst und Rettungsdienst sicher zu stellen. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 Allgemeine EDV-Netz, EDV-Anlagen und EDV-Systeme. Los 2 EDV-Anlagen und EDV-Systeme die von laufenden EDV- Anlagen und EDV-System und abgeschlossenen Serviceleistungen und Lizenzverträgen abhängig sind. Auftragnehmer der Lose 1 und 2 müssen sich gegenseitig koordinieren und Abstimmen.
Anbieter können eine Eignungsanleihe für Leistungen von geeigneten fachkundigen Anbietern machen. Diese Leistungen können mit der Eigungsanleihe gesamt angeboten werden.
Ergänzungen und Erweiterung der Systemlizenzen, wenn die Systemsoftware für die Integrierten Leitstellen in Bayern angepasst wird.
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ist vorab eine Interessensbekundung mit Vorlage einer Geheimhaltungserklärung vorzulegen. Nach Vorlage der Geheimhaltungserklärung ist der Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Geplante Anzahl der Bewerber: (keine Beschränkung der Bewerber zum Teilnahmewettbewerb) es ist eine Beschränkung der Bewerber nach der Auswertung zum Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Nach der Auswertung zum Teilnahmewettbewerb werden max. vier Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl zur Bewertung für die nachfolgende Angebotsphase (Verhandlung, Angebot) aufgefordert.
Bewerber werden nach den Bewerbungsbedingungen in einem Teilnahmewettbewerb als zweite Stufe ausgewählt. Die Angaben zum Teilnehmerwettbewerb werden nach einem Punktekatalog bewertet. Die vier Bewerber mit den meisten Punkten je Los werden zum Angebot aufgeforderte. Der Punktekatalog wird in den Bewerbungsbedingungen Leistungsbeschreibung Teil I, Absatz C genannt. Bewerber müssen mindestens 250 Wertungspunkte von 520 Wertungspunkten erreichen.
Spezielle Leistungen für die Lieferung und Einrichtung , Ergänzungen vorhandener Software, Lizenzen ,Koordination des Gesamtsystems
Lieferung und Einrichtung von spezieller IT-EDV Hardware mit zugehöriger Software einschließlich ergänzender Systemlizenzen und Dienstleistungen mit Inbetriebnahme im laufenden Betrieb der ILS IN mit den vorhandenen Kommunikationsanlagen und Netzen. Koordination der einzurichtenden Leistungen aus Los 1.
Die ILS IN ist eine sicherheitstechnische Einrichtung für den nichtpolizeilichen Bevölkerungsschutz. Die IT- Technischen Einrichtungen mit den Kommunikationssystemen, EDV-Systemen und EDV- Netzen werden nach 60 Monaten für die EDV Anlagen und 120 Monaten für die Kommunikationsanlagen erneuert. Beauftrage Bieter müssen die zu beschaffenden neuen Systeme, einschließlich der zugehörigen Software in die ILS-IN einrichten und integrieren. Wärend der Umbauzeit ist über Interimslösungen und Vertretungsregelungen im Leitstellenverbund der ILS in Bayern der Betrieb der ILS für die Notrufannahmen und Alarmierung im Feuerwehrdienst und Rettungsdienst sicher zu stellen. Die Leistung wird in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 Allgemeine EDV-Netz, EDV-Anlagen und EDV-Systeme. Los 2 EDV-Anlagen und EDV-Systeme die von laufenden EDV- Anlagen und EDV-System und abgeschlossenen Serviceleistungen und Lizenzverträgen abhängig sind. Auftragnehmer der Lose 1 und 2 müssen sich gegenseitig koordinieren und Abstimmen.
Anbieter können eine Eignungsanleihe für Leistungen von geeigneten fachkundigen Anbietern machen. Diese Leistungen können mit der Eigungsanleihe gesamt angeboten werden.
Eine Verlängerung ist möglich, wenn die ILS-Software der Integrierten Leitstellen Bayern angepasst oder verändert werden.
Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs ist vorab eine Interessensbekundung mit Vorlage einer Geheimhaltungserklärung vorzulegen. Nach Vorlage der Geheimhaltungserklärung ist der Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Geplante Anzahl der Bewerber: (keine Beschränkung der Bewerber zum Teilnahmewettbewerb) es ist eine Beschränkung der Bewerber nach der Auswertung zum Teilnahmewettbewerb vorgesehen. Nach der Auswertung zum Teilnahmewettbewerb werden max. vier Teilnehmer mit der höchsten Punktzahl zur Bewertung für die nachfolgende Angebotsphase (Verhandlung, Angebot) aufgefordert.
Bewerber werden nach den Bewerbungsbedingungen in einem Teilnahmewettbewerb als zweite Stufe ausgewählt. Die Angaben zum Teilnehmerwettbewerb werden nach einem Punktekatalog bewertet. Die vier Bewerber mit den meisten Punkten je Los werden zum Angebot aufgeforderte. Der Punktekatalog wird in den Bewerbungsbedingungen Leistungsbeschreibung Teil I, Absatz C genannt. Bewerber müssen mindestens 250 Wertungspunkte von 520 Wertungspunkten erreichen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- /Handelsregister:
Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist, oder ein gleichwertiger Nachweis zum Gewerbebetrieb, sofern dieser nicht im Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Der Berufs- oder Handelsregisterauszug ist dann aktuell, wenn dieser – unabhängig vom Datum der Erstellung – die tatsächlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt des Ablaufes der Bewerbungs-/ Angebotsfrist wiedergibt.
Falls keine Eintragungspflicht im Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes besteht, ist eine Eigenerklärung, weshalb für den Bieter keine Eintragungspflicht besteht und darüber, wer die vertretungsberechtigten Personen sind, einzureichen.
Haftung-Betriebshaftpflichtversicherung:
Der Bieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Darüber hinaus ist eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen
Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung sowie Nachweis oder Erklärung zur Versicherungssumme. Die Schadensdeckung gilt je Schadensfall, bei Personen je Person in voller Höhe unabhängig von Versicherungsjahr.
Zum Vertragsbeginn und während der Vertragslaufzeit muss der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestsummen verfügen: Personenschäden: 10.000.000,00 €
Sachschäden: 3.000.000,00 €
Vermögensschäden: 3.000.000,00 €
Sollten die o. g. Mindestsummen zum Zeitpunkt des Einreichens des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen, hat der Bewerber zu bestätigen, dass spätestens zum Vertragsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den o. g. Mindestsummen bestehen wird. Mit Vertragsabschluss hat der Bewerber dem AG einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Bei vorgelegten Versicherungsnachweisen gilt der Versicherungsnachweis für die Deckungskriterien.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Zur Absicherung der Erfüllung des Auftrages stellt der Auftragnehmer mit dem Auftrag dem ZRF-IN eine unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zur Verfügung.
Die Höhe der Bankbürgschaft beträgt je Los 10.000,00 € (Zehntausend EUR).
Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage abzugeben (§§ 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die Bürgschaft muss unter den Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung des zuständigen Gerichtsstandes für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.
Die Bürgschaft wird mit Erfüllung des Vertrages nach Erfüllung vom ZRF-IN an den Auftragnehmer zurückgereicht, soweit keine Inanspruchnahme wegen Nicht-/Schlechterfüllung erfolgt ist.
Der ZRF-IN hat die Prüfung der ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des Vertrages durchzuführen.
Erklärungen
1. Erklärung, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und sonstigen Abgaben, der Beiträge zu den Sozialversicherungen sowie die Verpflichtungen aus den Tarifordnungen, Tarifverträgen und den Bestimmungen zur Beschäftigung Schwerbehinderter erfüllt worden sind und während der Vertragsdauer erfüllt werden.
2. Erklärung, dass die Beteiligung am Bieterverfahren in keinem Zusammenhang mit wettbewerbsbeschränkenden Abreden oder Vereinbarungen ähnlicher Art steht, sondern das Ergebnis eigenbetrieblicher Kalkulation und Preisbildung ist.
3. Erklärung, dass der/die Bewerber sich nicht in Liquidation befindet/befinden.
4. Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt ist. Die o.a. Erklärungen sind in der Anlage „Eigenerklärung Eignung“ abzugeben.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweise
Vor Zuschlagserteilung sind auf Anforderung zur Verifizierung der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen folgende Nachweise beizubringen:
Nachweise
Vor Zuschlagserteilung sind auf Anforderung zur Verifizierung der mit dem Angebot eingereichten Erklärungen folgende Nachweise beizubringen:
- Nachweise über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als drei Monate –Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft oder Krankenkasse oder gleichwertiges
- Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern durch Bescheinigung der zuständigen Behörden (Finanzamt oder Steueramt der Gemeinde) des betreffenden Mitgliedsstaates, die nicht älter als drei Monate – Stichtag ist das Ende der Angebotsfrist – sind; z.B. Nachweis in Steuersachen, Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes oder des Steueramtes der Gemeinde oder Gleichwertiges. Bewertungskriterien
Weiterhin sind folgende Angaben zu machen, die z.T. in die Bewertung der Eignung einfließen:
1. Darstellung des Umsatzes des Unternehmens/Bewerbers, bezogen auf
a. den Gesamtumsatz des Unternehmens/Bewerbers (keine Wertungspunkte)
b. den Umsatz für die Leistungen, die ausschließlich auf IT-EDV Systeme und Leistungen bezogen sind. Hier ist ein Mindestsatz zum Nachweis der Wirtschaftlichen Fähigkeit des Bieters erforderlich (Siehe Wertungstabelle Auftragsunterlagen)
c. Umsatz für ausgeführte Wartungs- und Serviceleistungen p.a. Hier ist ein Mindestsatz zum Nachweis der Wirtschaftlichen Fähigkeit des Bieters erforderlich (Siehe Wertungstabelle Auftragsunterlagen)
jeweils für die letzten drei Geschäftsjahre (2019 – 2021). Falls für 2021 noch kein Jahresabschluss vorliegt, sind die Umsatzzahlen der Jahre 2018 – 2020 anzugeben.
Bietergemeinschaften haben die Umsatzangaben für jedes Mitglied der BG getrennt zu nennen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzen
1. Bei der Bewerbung sind zwei positive Referenzen als Eigenerklärung anzugeben, über die Einrichtung und den Betrieb von ausgeführten IT-EDV Systemen in Anlagen und Einrichtungen der kritischen Infrastruktur mit Sicherheitsanforderungen, die verantwortlich abgewickelt worden sind oder noch andauern, anzugeben. Noch andauernde Projekte müssen spätestens im Januar 2022 begonnen worden sein. Es werden zwei Referenzen aus den letzten drei Jahren (Zeitraum: 2019 - 2021) anerkannt.
Das Auftrags-Umsatzvolumen soll dabei in Angleichung an die anzubietenden Leistungen einen Betrag von min. 500.000,-- EUR umfassen.
Bei den o.a. Projektreferenzen sind folgende vollständige Angaben zu machen:
• Name des Auftraggebers
• Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer
• Anlagen-Auftragsvolumen,
• Abwicklungszeit
• falls der Auftrag nicht vollständig eigenständig abgewickelt wurde: Anteil des Auftrages, der von Nachunternehmen erfüllt wurde
• Kurzbeschreibung der Maßnahme
2. Wartungs-Service-Leistungen
Vom Bieter sind mindestens zwei Referenzen für Wartungs- und Service-Leistungen anzugeben. Für diese Referenzen muss der Bieter regelmäßige Wartungs- und Service-Leistungen ausgeführt haben oder noch ausführen.
Noch andauernde Wartungen-Service-Leistungen müssen spätestens im Januar 2022 begonnen worden sein. Es werden drei Wartungs-Service-Referenzen aus den letzten drei Jahren (Zeitraum: 2019 - 2021) anerkannt. Das Auftrags-Umsatzvolumen für Wartung-Service soll dabei in Angleichung an die anzubietenden Leistungen einen Betrag von min. 20.000,-- EUR je Jahr umfassen.
Bei den Wartungs-Service-Referenzen sind folgende vollständige Angaben zu machen:
• Name des Auftraggebers
• Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Telefonnummer
• Wartungs-Service-Volumen,
• Zeitliche Verfügbarkeit für Serviceleistungen (Z.B. 24 h Dienste)
• Abwicklungszeit
• Kurzbeschreibung der Wartungs-Service Leistungen Zertifizierungen
1. Eigenerklärung und Nachweis über eine Sicherheits- Zertifizierung für Leistungsausführungen in Kritischen Infrastrukturen der Sicherheitstechnik
2 Zertifizierungen des Bayerischen Innenministerium für Leitungserbringen in Integrierten Leitstellen in Bayern. Vorab kann auch eine Zertifizierung einer anderen staatlichen Stelle vorgelegt werden. Spätesten zur Auftragsvergabe ist eine Zertifizierung des Bayerischen Innenministerium vorzulegen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Fachpersonal
1. Bestätigung, dass dem eingesetzten Personal die Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erlaubt ist und alle benannten Ansprechpartner (Projektleiter und Stellvertreter) sowie die zur Vertragserfüllung tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen,
2. Bestätigung, dass der Bieter für Arbeiten in den technischen Betriebsräumen der Leitstelle, mit Zugang zu den technischen Systemen der Leitstelle, nur qualifiziertes Personal einsetzen wird, und dass dieses Personal gemäß dem Standard eines Sicherheitsüberprüfungsgesetz mit der Stufe Ü2 oder gleichwertig, geprüft und als zuverlässig anerkannt ist.
3. Anzahl der durchschnittlichen jährlichen vollzeitverrechneten Beschäftigten in dem Fachbereich IT und Sicherheitstechnik der letzten drei Jahre
Unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen und der Dienstleistungen 24h an allen Tagen des Jahres ist eine minderst Personalausstattung erforderlich. Dem Bieter muss mindestens 10 Personen als qualifiziertes Fachpersonal zu Verfügung stehen.
4. Angabe des für die Ausführung des Auftrages verantwortlichen Personals mit Angabe von Namen und beruflicher Qualifikation, getrennt nach Projektleitung und stellvertretender Projektleitung, zur Bewertung der Qualifikation der Führungskräfte. Es wird erwartet, dass die genannten Personen auch tatsächlich nach dem Auftrag zur Erbringung der Leistungen eingesetzt werden. Sollte dies nicht möglich sein oder die Projektleitung und / oder die stellvertretene Projektleitung wechseln, wird erwartet, dass die jeweiligen Nachfolger eine vergleichbare Qualifikation aufweisen.
Unter Beachtung der Sicherheitsanforderungen ist eine minderst Qualifikation des Personals hinsichtlich der Ausbildung und der Beruflichen Qualifikation des Fachpersonals erforderlich.
5. Erläuterung, wie die Qualifizierung des Projektpersonals über die Vertragslaufzeit sichergestellt werden soll.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewertungen
Geforderte Leistungen und Nachweise müssen erbracht werden.
In der Bewertungstabelle werden bieterabhängige Fakten berücksichtigt, die kein Mindest-Kriterium sind. Die Bewertung erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Jahresumsatz im Durchschnitt für Leistungen, die ausschließlich IT-EDV Systemleistungen, der letzten drei Jahre,
Jahresumsatz > 10 Mio. € 100 Punkte, Jahresumsatz > 0,8 – 1,0 Mio. € 75 Punkte, Jahresumsatz > 0,5 – 0,8 Mio. € 50 Punkte, Jahresumsatz > 0,1 – 0,5 Mio. € 25 Punkte, Jahresumsatz >01 Mio. € keine Qualifikation, Jahresumsatz im Durchschnitt für Leistungen, die ausschließlich IT-EDV Systemleistungen, für Wartung- und Serviceleistungen der p.a. letzten drei Jahre,
Jahresumsatz > 20 TD € 100 Punkte, Jahresumsatz > 15 TD – 20 TD € 75 Punkte, Jahresumsatz > 10 - 15 TD€ 50 Punkte, Jahresumsatz > 5 – 10 TD 25 Punkte, Jahresumsatz > 5TD € keine Qualifikation
Anzahl der im Durchschnitt vollzeitverrechneten Beschäftigten, die ausschließlich im Tätigkeitsbereich der angebotenen IT-EDV-Systemtechnik eingesetzt werden,
80 + Mitarbeiter 80 Punkte, 10 – 79 Mitarbeiter je Mitarbeiter ein Punkt, < 10 Mitarbeiter keine Qualifikation, Personalprofil der Projektleitung und Stellv. Projektleitung (getrennte Wertung)
Hohe Qualifikation (= Fachhochschul- oder Hochschulabschluss in einer technischen Fachrichtung mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung, z. B. IT -Elektrotechnik oder gleichwertig) 50 Punkte
Durchschnittliche Qualifikation (= Meisterbrief in einer technischen Fachrichtung IT-Elektrotechnik mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) 25 Punkte
Geringe Qualifikation (Facharbeiter in einem Beruf mit Bezug zu der ausgeschriebenen Leistung) 10 Punkte Qualifikation für dieses Projekt nicht erkennbar: keine Qualifikation
Qualifizierung des Projektpersonals
Qualifizierungsverfahren ist gut geeignet. (Schulungsplan, regelmäßige Schulung auf Grundlage von Vorgaben gemäß den Regeln der Technik, der eingesetzten Produkte sowie gesetzliche Vorgaben, Verordnungen und Richtlinien) 100 Punkte
Qualifizierungsverfahren ist ausreichend geeignet (Schulung nach Bedarf einen ausgewiesenen Schulungsplan) 50 Punkte
Geringe Qualifizierungsverfahren (Schulung nach Bedarf ohne einen ausgewiesenen Schulungsplan) 25 Punkte Qualifizierungsverfahren scheint nicht geeignet: keine Qualifikation
Referenz 1 und 2
Vollständigkeit der Referenz (Name, Anschrift, Tel. Ansprechpartner, Auftragswert, Volumen, Abwicklungszeit, Kurzbeschreibung) je Referenz 10 Punkte
Referenz Wartung-Service 1 und 2
Vollständigkeit der Referenz (Name, Anschrift, Tel. Ansprechpartner, Auftragswert, Volumen, Abwicklungszeit, Kurzbeschreibung) je Referenz 10 Punkte
Bieter müssen vorab eine Intererssensbekundung mit Vorlage einer Geheimhaltungserklärung vorlegen. Nach Prüfung der Angebote können die vier am besten geeigneten Bieter zur Verhandlung über ihr Angebot eingeladen werden. Sofern sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung zumindest teilweise auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen berufen will (Eignungsleihe nach § 47 VgV), haben der Bewerber und das/ die andere(n) Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung getrennt zu erklären.
Sollten aufgrund der Erstangebote nach Auffassung des Auftraggebers keine Verhandlungen erforderlich sein, behält sich der Auftraggeber vor, ohne eine Verhandlung das Bewertungs- und Zuschlagsverfahren für den Vertragsabschluss mit einem Bieter durchzuführen.
Im Falle der Verhandlung werden mit bis zu vier geeigneten Bewerbern die erforderlichen Klärungen zum Angebot und Vertrag durchgeführt.
In der Verhandlung können alle Teile des Vertrages einschließlich des Angebots, mit Ausnahme der Mindestbedingungen verhandelt werden. Mit Abschluss der Verhandlungen (ggf. mehrere Runden) werden die verbleibenden Bieter zum finalen Angebot aufgefordert.
Nach Eingang des finalen Angebotes, wird der Zuschlag nach den vorgegeben Zuschlagskriterien erteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.bayern.de/ueber/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.bayern.de/ueber/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Rügefrist für evtl. Vergaberechtsverstöße beträgt 10 Tage nach Kenntnis eines Vergaberechtsverstoßes. Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltenden gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
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Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.bayern.de/ueber/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer.de