VE 001 Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigung, Generalsanierung der Mittelschule Schongau Referenznummer der Bekanntmachung: VE 001
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 001 Abbrucharbeiten und Schadstoffbeseitigung, Generalsanierung der Mittelschule Schongau
Rückbauarbeiten und Schadstoffbeseitigung im zu sanierenden Schulbestandsgebäude im Rahmen der Generalsanierung der Mittelschule Schongau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Weitgehende Entkernungsarbeiten in dem zu sanierenden Schulgebäude (ca. 20.000 m³), erbaut ca. 1975: Ausbau sämtlicher abgehängter Decken, Bodenbeläge, nicht massiver Innenwände, Fassadenelemente (Metallfassade), vollständiger Rückbau des Flachdachs bis OK Betondecke, Rückbau der kompletten Gebäudetechnik (HLS und ELT).
Zu berücksichtigende Schadstoffbelastungen: schwach gebundener und fest gebundener Asbest (unter Anderem Fassadenfüllungen, Brandschutzplatten, Brandschutzklappen, Abdichtung/Dampfsperre Flachdach, Flanschdichtungen), alte Mineralwolle (auf abgehängten Decken, Trockenbauwände, HLS-Anlagen und Leitungen), PCB (ELT).
Für die Arbeiten sind sämtliche notwendigen Baustelleneinrichtungen bereitzustellen. Sämtliche Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
mind. 3 Referenzen für vergleichbare Arbeiten der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für Schadstoffbes./Entkernung zum Umbau, Gefahrstoffe Asbest, KMF etc., Auftragssumme > 0,5 Mio Eur
Zulassung des Bieters und ggf. NU mit Gefahrstoffumgang gem. Gef.StoffV Anh. I Nr. 2.4.2 Abs. 4
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung Angebotsfrist auf Grund Vorinformation gem. § 12 EU Abs. 1 Nr. 3
Angebotsöffnung nur elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.