RAT_WKB_TWP Referenznummer der Bekanntmachung: WKB003
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldkraiburg
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84478
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldkraiburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
RAT_WKB_TWP
Die Stadt Waldkraiburg plant den Neubau eines zeitgemäßen Rathauses mit einer Neugestaltung des Rathausumfeldes sowie eine städtebauliche Neuordnung des jetzigen Rathausstandorts. Ziel ist es, die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Innenstadt deutlich zu verbessern, eine prägnante Adresse zu schaffen und mehr "Leben" in die Mitte zu bringen. Das ehemals sehr großzügig geplante Rathaus ganz im Stil der 1970er Jahre sowie die darunterliegende Tiefgarage sind stark sanierungsbedürftig (Dachundichte, fehlende Wärmedämmung, undichte Fenster, feinstaubabsondernde Innendecken). Das Rathaus entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein heutiges Rathaus. Rathaus und Tiefgarage sollen daher abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Das neue Rathaus soll sich selbstbewusst präsentieren, offen und einladend für die Bürgerschaft sein und Mitarbeitern ein gutes Arbeitsumfeld und eine gute Arbeitsatmosphäre bieten. Es wird ca. 4.800 m2 Geschossfläche für knapp 100 Mitarbeiter haben.
Gegenstand des Auftrags sind Planungsleistungen, bestehend aus
- Leistungsbild Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI)
- Leistungsphasen 1 - 6 nach Anlage 14 HOAI inkl. Besondere Leistungen: Abbruchsstatik für den Abbruch des Bestandsgebäudes und die "Trennung" zur zu erhaltenden Tiefgarage, Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen (LP 8),
Waldkraiburg Stadtplatz 26 84478 Waldkraiburg
Die Stadt Waldkraiburg plant den Neubau eines zeitgemäßen Rathauses mit einer Neugestaltung des Rathausumfeldes sowie eine städtebauliche Neuordnung des jetzigen Rathausstandorts. Ziel ist es, die Attraktivität und Aufenthaltsqualität der Innenstadt deutlich zu verbessern, eine prägnante Adresse zu schaffen und mehr "Leben" in die Mitte zu bringen. Das ehemals sehr großzügig geplante Rathaus ganz im Stil der 1970er Jahre sowie die darunterliegende Tiefgarage sind stark sanierungsbedürftig (Dachundichte, fehlende Wärmedämmung, undichte Fenster, feinstaubabsondernde Innendecken). Das Rathaus entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein heutiges Rathaus. Rathaus und Tiefgarage sollen daher abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Das neue Rathaus soll sich selbstbewusst präsentieren, offen und ein-ladend für die Bürgerschaft sein und Mitarbeitern ein gutes Arbeitsumfeld und eine gute Arbeitsatmosphäre bieten. Es wird ca. 4.800 m2 Geschossfläche für knapp 100 Mitarbeiter haben.
Der bisherige Standort des Rathauses soll aufgegeben werden. Das neue Rathaus soll als neue maßgebliche Raumkante an den Stadtplatz heranrücken. Während der Bauzeit soll das alte Rathaus weitergenutzt werden und danach abgebrochen werden.
Mit dem Neubau des Rathauses soll auch das unmittelbare Umfeld aufgewertet und die Barrierewirkung durch den Höhenunterschied aufgehoben werden. Neubau und Freiflächen sollen eine Attraktion in der Stadtmitte werden und dem Ort ein neues Gesicht geben.
Das Baufenster für den Rathausneubau ist ca. 1.827 m² groß und liegt auf den Flurnr. 2 und 2/19.
Die vorläufige Kostenschätzung für die Leistungen der Technischen Ausrüstung beläuft sich auf folgende Beträge (gemäß DIN 276 (2018-12), EUR netto):
- KGR 300: 10.582.566,40
- KG 410: 320.000,-
- KG 420: 1.360.000,-
- KG 430: 455.000,-
- KG 440: 1.760.000,-
- KG 450: 230.000,-
- KG 460: 140.000,-
- KG 480: 275.000,-
(Stand Index Q 2/2022) ("Grobkostenschätzung"). Die Grobkostenschätzung beruht auf Ermittlungen anhand der Aufgabenstellung vergleichbarer Referenzprojekte, wobei ein gemittelter Standard aus mittlerem und hohem Standard angesetzt wurde. Dieser Kostenrahmen soll von den Bietern beachtet werden.
Parallel zu diesem VgV-Verfahren führt der Auftraggeber in getrennten VgV-Verfahren die Vergabe von Planungsleistungen nach dem Leistungsbild Technische Ausrüstung HKLS (§§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 1, 2 und 3) und nach dem Leistungsbild Technische Ausrüstung ELT (§§ 53 ff. HOAI, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gem. § 53 Abs. 2 Nr. 4, 5, 6 und 8) durch.
Der Auftrag über die Objektplanung Gebäude ist auf Basis eine Wettbewerbs nach RPW bereits erteilt.
Der Auftraggeber beabsichtigt, sofern das Projekt realisiert wird, einen der Bieter mit den vorgenannten Ingenieurleistungen nach § 49 LP 1-6 HOAI stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, Gebäudeteilen bzw. Gebäuden sowie Gesamtbeauftragung, besteht nicht. Mit Vertragsschluss werden zunächst nur die LP 1 und 2 beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1) Nachweis über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung des Bieters
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden),
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, ist eine Bestätigung des Bieters einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehende Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 angepasst werden wird.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Bestätigung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
2) Umsatz
Eigenerklärung über den durchschnittlichen Umsatz für vergleichbare Leistungen (Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI) gemäß §§ 49 ff. HOAI i.V.m. Anlage 14 bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI) des Bieters in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), in EUR netto.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen durchschnittlichen Umsätze für vergleichbare Leistungen (Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI) bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI) der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr anzugeben.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Umsatz für vergleichbare Leistun-gen (Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI) bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI) des Bieter in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022) von jeweils EUR 300.000,- netto
.
s. o. 1) und 2)
Mit dem Angebot sind einzureichen:
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022) ersichtlich ist.
Mindestanforderung ist durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) und der Führungskräfte (Inhaber, geschäftsführende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstände) des Bieters (Dipl.-Ing., Bachelor oder Master Bauingenieurwesen) von 5 jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020-2022).
Bei einer Bietergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft zu addieren; entsprechendes gilt für die durchschnittliche Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft je Jahr.
2) Eigenerklärung über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Angabe:
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
1. Es handelt es sich um ein Referenzprojekt über Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI für Neubauten vergleichbarer Gebäude
2. Fertigstellung der Leistungsphase 6 des Referenzprojekts des Bieters im Zeitraum von 2018 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Angebote (mit dem Referenzprojekt kann vor 2018 begonnen worden sein).
3. Das Referenzobjekt hat eine vergleichbare Größe (mind. 4.500 m² BGF (ohne TG);
4. Die Baukosten des Referenzprojektes (KGR 300+400 nach DIN 276:2018-12, in EUR netto) betrugen mindestens EUR 15.000.000,- netto. Baukosten in diesem Sinne sind nur solche Baukosten, die vom Auftragsumfang des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft er-fasst sind (z. B. wenn sich der Referenzauftrag nur auf einen Teil einer Gesamtmaßnahme bezog);
5. Dem Bieter/ Mitglied der Bietergemeinschaft im Referenzprojekt beauftragte und von ihm selbst vollständig erbrachte Leistungsphasen der Fachplanung Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI i. V. m. Anlage 14 HOAI bzw. gem. den jeweiligen Bestimmungen der vorherigen Fassungen der HOAI: Leistungsphasen 1 bis 6 komplett;
6. Gültig für mindestens 2 der 3 Referenzprojekte: Der Auftraggeber des Referenzobjekts war ein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 GWB (§ 98 GWB a.F.);
7. Gültig für mindestens 2 der 3 Referenzprojekte: Das Referenzprojekt wurde in Holz- oder Holz-Hybrid-Bauweise geplant und errichtet.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Die Mindestanforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
s. o. 1) und 2)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6LAX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen An-gebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.