Beratungsleistungen für Artenschutz - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Referenznummer der Bekanntmachung: 23-0034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90763
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beratungsleistungen für Artenschutz - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
Beratungsleistungen für Artenschutz - Grundleistungen und optionale Leistungen der spezielle artenschutzrechtliche Prüfung auf dem Gelände, das für den Neubau des Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft der Stadt Fürth (Bayern) vorgesehen ist.
Zu Abschätzung einer potentiellen Betroffenheit und zur Findung der naturschutzfachlich verträglichsten Variante soll eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt werden.
Auf dem Gelände, das für den Neubau des Zentrums der kommunalen Abfallwirtschaft der Stadt Fürth (Bayern) vorgesehen ist, sollen eine Relevanzprüfung sowie Konfliktanalyse durchgeführt werden, um eventuell erforderliche Maßnahmen zur Konfliktvermeidung aufzuzeigen.
Die besonderen (optionalen) Leistungen sollen optional beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Wertungssumme Preis wird zu den vergebenen Leistungspunkten der qualitativen Zuschlagskriterien in Relation gesetzt, um das beste Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten.
Das wirtschaftlichste Angebot, welches den Zuschlag erhalten soll, wird in Anlehnung an die erweiterte Richtwertmethode nach „UfAB V 2.0“ ermittelt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch die Zertifizierung einer staatlichen oder staatlich anerkannten „Präqualifizierungsstelle“ und den Eintrag in die entsprechende Zertifizierungsliste, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot:
— entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
— oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 des Formblatts L 212EU sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im entsprechenden Präqualifikationsverzeichnis geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=240846
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen - siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/240846
a) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Die Vergütung erfolgt unter Zugrundelegung der Honorarvorschriften der HOAI.
b) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Bietergemeinschaften sind zulässig. Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderte Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen. Nachunternehmer müssen keine eigene Versicherung nachweisen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, bei Unternehmen nach § 39 VgV oder § 47 VgV sind die Formblätter inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. von Unternehmen nach § 39 VgV oder § 47 VgV einzeln einzureichen.
b) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis Freitag, 08.03.2023, 11:00 Uhr zu beantragen. Bei Einhaltung dieser Frist ist die Rechtzeitigkeit gegeben, um allen Unternehmen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist Auskunft zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tagen nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]