Fraunhofer IGB Stuttgart - Fachplanung 70-00201-2110-E Laborplanung Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: PR174353+PR174328 -2110-B
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer IGB Stuttgart - Fachplanung 70-00201-2110-E Laborplanung Elektro
Durchführung von Bauplanungsleistungen der Technische Ausrüstung AG 7 Labor für das Fraunhofer IGB, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart - Neubau BT Q + Modernisierung BT B-alt, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 1500000 netto (ohne Mehrwertssteuer) gemäß II.2.4). Festpreisvertrag! Honorar gemäß HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 224858 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-8 frühestens bei Eingang der genehmigten Antragsund Bauunterlage. Honorarzone (§56 HOAI): 3, Honorarsatz (§56 HOAI): Mindestsatz. Höhe der Nebenkosten: gem. RIFT-Bund in aktuellster Fassung. Der Umbauzuschlag beträgt (%): 25; Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine mitzuverarbeitende Bausubstanz.
Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart
Das Vorhaben soll in zwei Bauabschnitte ausgeführt werden. In ersten Bauabschnitt wird der Neubau mit Labor
und zugehörigen Büroarbeitsplätzen erstellt.
Im Neubau sind biologische und chemische L2 / S2-Labore geplant. Um den Neubau erstellen zu können muss
der Labor Anbau abgerissen werden.
Im zweiten Bauabschnitt wird der Gebäudeteil Bauteil B modernisiert. Während der kompletten Bauzeit von
Bauteil Q sind die Ebene 1-4 im Bauteil B in Betrieb, bis ein Umzug in den Neubau BT Q erfolgen kann. Im
zweiten Bauabschnitt ist dann die Modernisierung des Bauteils B geplant. Momentan ist das Bauteil B mit
Laboren und Büros ausgestattet nach der Modernisierung soll das Gebäude vorwiegend als
Verwaltungsgebäude genutzt werden.
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fraunhofer IGB Stuttgart - Fachplanung 70-00201-2110-E Laborplanung Elektro
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
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Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland