Anrufsammeltaxi für den Landkreis Landsberg am Lech
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landsberg am Lech
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86899
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-landsberg.de/wirtschaft-bauen-verkehr/oepnv
Abschnitt II: Gegenstand
Anrufsammeltaxi für den Landkreis Landsberg am Lech
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag für Verkehrsleistungen im Landkreis Landsberg mit Anruf-Sammeltaxis für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren auf insgesamt 18 Linien als Gesamtleistung.
Gebiet des Landkreises Landsberg am Lech
Als zuständige Behörde nach Art. 8 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) i. V. m. § 8a Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und Art. 1 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, vergibt der Landkreis Landsberg am Lech mit Wirkung zum 01.04.2023 eine öffentlichen Dienstleistungsauftrag nach Art. 3 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 VO (EG) 1370/2007 i.V. m. § 8a Abs. 2 PBefG, § 103 Abs. 4 GWB für den öffentlichen Personenbedarfsverkehr gemäß §§ 42, 44 PBefG mit mit Anruf-Sammeltaxis als Gesamtleistung für einen Erprobungszeitraum von zwei Jahren. Gegenstand der Leistungen ist die Bedienung von insgesamt 17 Linien (mit Option für eine weitere Linie). Die einzelnen Linien mit den zu bedienenden Einstiegs- und Ausstiegshalten sowie die Fahrpläne sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Der Auftraggeber behält sich die Vergabe der AST Linie 13 Landsberg - Hofstetten - Hagenheim - Obermühlhausen - Dießen und zurück vor. Die Beauftragung dieser Linie hängt von einer noch zu treffenden Finanzierungsentscheidung des Marktes Dießen ab.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit dem Formblatt L 124 zu erklären, ob er in das Berufs-/Handelsregister eingetragen ist.
Der Bieter hat mit dem Formblatt L 124 folgendes zu erklären:
1. KfZ-Haftpflichtversicherung
Vorhandensein oder Abschluss im Auftragsfall eines Versicherungsschutzes im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung für die zu vergebenden Tätigkeiten mit einer Mindestdeckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, wobei die Entschädigungsleistung für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR je geschädigte Person betragen muss.
2. Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen
Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so muss er eine Erklärung des anderen Unternehmens zur gemeinsamen Haftung vorlegen (Formblatt L 236); die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflichtungserklärung“ abzugeben.
Vorhandensein oder Erklärung über den Abschluss im Auftragsfall eines Versicherungsschutzes im Rahmen einer Kfz-Haftpflichtversicherung mit dem oben genannten Mindestdeckungssummen.
1. Angaben zu geeigneten Referenzen im Formblatt L 124
Angabe von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen aus dem letzten fünf (5) Jahren unter Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Als vergleichbar gelten Referenzen über die Erbingung von Linienverkehren (§ 42 PBefG), Sonderlinienverkehren (§ 43 PBefG) und Personenbedarfsverkehren (§ 44 PBefG).
2. Angabe zu Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für die Inhaberin, den Inhaber oder die Führungskräfte des Unternehmens:
Bescheinigung über die fachliche Eignungnach PBZugV bzw. Bescheinigungen aus anderen Mitgliedstaaten der europäischen Union, die entsprechend Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 anerkannt werden oder Kopie einer gültigen Genehmigungsurkunde nach PBefG bzw. bei ausländischen Bietern Kopie einer gültigen EU-Lizenz entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009.
3. Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
Angabe von mindestens zwei (2) geeigneten Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen aus dem letzten fünf (5) Jahren gemäß den vorstehenden Vorgaben.
Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
Der Auftragnehmer ist nach Art. 4 Abs. 7 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 verpflichet, einen bedeutenden Teil der Leistung selbst zu erbringen. Eine Unterauftragsvergabe ist nur bis maximal 50% des Leistungsumfangs zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Verkürzung der Angebotsfrist auf 20 Kalendertage wegen besonderer Dringlichkeit aufgrund des erforderlichen Starttermins für den AST- Verkehr am 01.04.2023, um eine Leistungsunterbrechung zu verhindern.
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Die Öffnung des elektronischen Angebotstresors nach Ablauf der Angebotsfrist wird von zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam durchgeführt und dokumentiert. Bieter und ihre Bevollmächtigten dürfen bei der Öffnung der Angebote nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vorinformation nach Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1370/2007 für einen Anschlussauftrag ab 01.4.2025 erfolgt voraussichtlich ab dem 01.04.2023
1. Der Bieter hat mit dem Formblatt L 124 zu erklären, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. Maßnahmen der Selbstreinigung ergriffen worden sind. Er hat außerdem zu erklären, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
Der Bieter hat außerdem zu erklären, dass er seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt hat.
Der Auftraggeber wird von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern.
2. Das Angebot muss mit allen Anlagen und Nachweisen in Textform gemäß § 126b BGB mittels elektronischer Mittel über das Vergabeportal eingereicht werden. Schriftliche, per Telefax oder E-Mail übermittelte Angebote werden nicht akzeptiert und führen zwingend zum Ausschluss. Für das vorliegende Verfahren sind die Angebotsunterlagen ausschließlich im Dateiformat .pdf einzureichen. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich. Das Angebotsschreiben mit allen seinen Anlagen muss vom Bieter über die Vergabeplattform in den verschlüsselten Angebotstresor hochgeladen werden. Die gesicherte Übertragung erfolgt mit digitalem Zeitstempel „Ende zu Ende“ verschlüsselt. Eine Erläuterung zur elektronischen Angebotsabgabe kann im Internet unter: https://www.aumass.de/Handbuch/Hinweise%20zur%20elektronischen%20Angebotsabgabe%20f%C3%BCr%20Bieter_SF1.pdf eingesehen werden.
3. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Fragen zum Vergabeverfahren sind bis spätestens 22.02.2023 zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung gewährleisten zu können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag an die Vergabekammer unzulässig, wenn / soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt undgegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt.
- der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter inder Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bieter, deren Angebot nicht berücksichtigt werden soll, werden vor Erteilung des Zuschlags über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe dervorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots sowie über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses informiert (§ 134 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html