Kastenwagen 3,5 to mit Elektroantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: T-2023-F01
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8421700
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kastenwagen 3,5 to mit Elektroantrieb
Der Landkreis Eichstätt (AG) beschafft für seinen Kreisbauhof
in 85072 Eichstätt, einen einen mittels Elektromotor
angetriebenen Transporter/Kastenwagen mit einem zulässigem
Gesamtgewicht von 3,5to.
85072 Eichstätt
Der Landkreis Eichstätt (AG) beschafft für seinen Kreisbauhof
in 85072 Eichstätt, einen einen mittels Elektromotor
angetriebenen Transporter/Kastenwagen mit einem zulässigem
Gesamtgewicht von 3,5to.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bieter sowie Mitglieder einer Bietergemeinschaft haben jeweils einzeln folgende Nachweise und Erklärungen mit ihrem Angebot vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbereich nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Kann einer der geforderten Nachweise aus einem berechtigten Grund nicht erbracht werden, so kann der Nachweis durch Vorlage anderer geeigneter Unterlagen erbracht werden. Die Vergabestelle behält sich vor, bei Abgabe des Angebots nicht beigefügte Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Werden nachgeforderte Unterlagen jedoch nicht fristgemäß vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Bietergemeinschaften, deren Mitglieder sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Bietergemeinschaft oder Nachunternehmer – an diesem Vergabeverfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber im Wettbewerbsregister für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage nach § 6 WRegG durchführen.
Vorstehende Vorgaben finden auch bei der Vorlage von Eignungsnachweisen gemäß Ziff. III.1.2.(Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) sowie III.1.3. (technische Leistungsfähigkeit) Anwendung.
Prüfung der Angaben laut Unterabschnitt 5 der VgV (§42 - §51)
Geforderte Nachweise:
1. Angaben gemäß § 44 VgV
2. Nachweis der Eintragung des Unternehmens in das Berufsregister (Handelsregister, Handwerkskammer etc.),
3. aktuelle Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die Bezahlung der Beiträge,
4. aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und Krankenkasse,
1. Angaben gemäß § 45 VgV
2. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, ebenso für Nachunternehmer.
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
5. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
6. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.
Der Umfang der Haftpflichtversicherung muss sich auf:
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal pro Schadensfall für Personenschäden;
— [Betrag gelöscht] EUR pauschal pro Schadensfall Vermögens- oder Sachschäden und sonstigen Schäden;
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist durch Eintragung in das Amtliche Verzeichnis Präqualifizierter Unternehmen (AVPQ) oder vorläufig entweder durch das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6. Kalendertagen nach Aufforderung der Vergabestelle vorzulegen. Für Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
1. Angaben gemäß § 46 VgV
2. Nachweis der fachlichen Erfahrung durch Auflistung über mind. drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen. Es werden eventuell auch Referenzen akzeptiert, welche mehr als drei Jahre zurückliegen. Folgende Angaben sind erforderlich: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners.
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich sind.
4. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Emmissionfreies Fahrzeug mit einer Batteriekapazität von mindestens 35 kWh und einer Mindestreichweite von 160km nach WLTP
Anforderungen an die Werkstatt:
Bei der Werkstatt muss es sich um eine Vertragswerkstatt
oder um eine vom Hersteller "zugelassene Werkstatt"
(Gruppenfreistellungsverordnung, EG - Richtlinie 461/2010)
handeln. Dies ist mit der Abgabe des Angebotes schriftlich
zu bestätigen und einzureichen.
Die Werkstatt muss auf "kurzem" Weg erreichbar sein,
maximal 35 Km Fahrstrecke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen:
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete oder Ratenkauf nach §3 Nr.1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=N1#cvd11=1#cvd12=1#cvd13=1#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]