Druckhaltung DistrictLAB - PR239396-3530-W Referenznummer der Bekanntmachung: PR239396-3530-W
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Druckhaltung DistrictLAB - PR239396-3530-W
Druckhaltung DistrictLAB
IEE
Königstor 59
34119 Kassel
Lieferort:
Fraunhofer IEE
Joseph-Beuys-Straße 8
34117 Kassel
1 Stück
Aufbau der Laborinfrastruktur "District LAB", um die wesentlichen Fragestellungen der leitungsgebundenen Wärmeversorgung / Fernwärme zu untersuchen und Lösungen für offene Fragen mit Partnern aus der Industrie zu erarbeiten. Zentral ist dabei die Untersuchung von sich durch fluktuierende Einspeisung von Wärme aus erneuerbaren Quellen und ihrer lokalen Nutzung ergebenen dynamischen Effekten und ihren Rückwirkungen auf die Teilsysteme. Das "District LAB" ist eine Versuchs- und Experimentiereinrichtung für die innovative leitungsgebundene Wärmeversorgung im Quartiersmaßstab. Die Hauptkomponente dieser Einrichtung ist ein flexibles Test-Nahwärmenetz mit angeschlossenen Versuchs- und Prüfständen für Wärmeerzeuger. Für den realitätsnahen Betrieb des Wärmenetzes der Versuchseinrichtung ist eine Druckhaltung erforderlich, um den nötigen Betriebsdruck der Anlage bei allen möglichen Betriebszuständen sicher zu stellen. Dafür wird im Besonderen die Druckhaltung für den Aufbau des Testwärmenetzes, als einen ganz wesentlichen Bestandteil der Anlage, benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185a1508182-16c39c5dbad140e8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185a1508182-16c39c5dbad140e8
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://vergabe.fraunhofer.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-185a1508182-16c39c5dbad140e8
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen. Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen; deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de