6211 Generalsanierung "Jobst-vom-Brandt-Grundschule" - Waldershof
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldershof
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waldershof.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6211 Generalsanierung "Jobst-vom-Brandt-Grundschule" - Waldershof
4005.001 Elektroarbeiten
Stadt Waldershof, Markt 1, 95679 Waldershof
Los 1 - Schule
Wandler/Zählerschrank:1Stk.
Hauptverteilung: 1Stk.
Unterverteilungen: 11Stk.
Verlegesysteme: ca. 1.400m
Installationsleitungen und Kabel: ca. 21.500m
FM-Leitungen: ca. 7.900m
Installationsgeräte: ca. 350Stk.
Beleuchtungsanlage: ca. 370Stk.
Sicherheitsbeleuchtung Einzelbatterie: ca. 26Stk.
Netzwerkschrank 42HE: 2Stk.
Datenkabel: ca. 16.000m
Anschlussdosen RJ45: ca. 230Stk.
KNX-Bus Eingabe/ Ausgabegeräte: ca. 270Stk.
RWA-Anlage: 2Stk.
Sprechanlage mit Video: 1Stk.
ELA-Anlage: 1Stk.
ELA-Lautsprecher: 75 Stk.
Los 2 - Ganztagsbetreuung
Unterverteilungen: 3Stk.
Verlegesysteme: ca. 300m
Installationsleitungen und Kabel: ca. 8.000m
FM-Leitungen: ca. 3.400m
Installationsgeräte: ca. 160Stk.
Beleuchtungsanlage: ca. 110Stk.
Sicherheitsbeleuchtung Einzelbatterie: ca. 5Stk.
Netzwerkschrank 42HE: 1Stk.
Datenkabel: ca. 5.800m
Anschlussdosen RJ45: ca. 90Stk.
KNX-Bus Eingabe/ Ausgabegeräte: ca. 110Stk.
RWA-Anlage: 1Stk.
Sprechanlage mit Video: 2Stk.
ELA-Lautsprecher: 15 Stk.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262735
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Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich über die Vergabeplattform https://www.staatsanzeiger-eservices.de/ elektronisch einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldershof
Postleitzahl: 95679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]