Kläranlage Schwarzenbruck, Bautechnik Wasserkraftanlage, Los 28 Referenznummer der Bekanntmachung: 153/13/L28
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwarzenbruck-Gsteinach
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 90592
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kläranlage Schwarzenbruck, Bautechnik Wasserkraftanlage, Los 28
Rohbau und Rohrleitungen für Wasserkraftanlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den Bau der Wasserkraftanlage sind im Wesentlichen folgende Arbeiten auszuführen:
- Rohbau Turbinenhaus aus Stahlbeton, BRI ca.140 m³
- Ausbau Turbinenhaus (Estrich- und Fliesenarbeiten), ca. 50 m²
- Rohbau Einlaufbauwerk aus Stahlbeton, BRI ca. 70 m³
- Ausrüstung Einlaufbauwerk mit Abdeckungen, Leitern und Armaturen
- ca. 80 m Kanäle und Leitungen DN 150 – DN 500, einschl. Schachtbauwerke
- ca. 90 m Kabelgräben einschl. Kabelzugrohre und Schächte
- ca. 250 m Einzäunung mit Gitterzaun
- ca. 550 m² Wegebau mit wassergebundener Schotterdecke
- kleinere Betonarbeiten für Schächte, Fundamente etc.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Auftragsunterlagen
Für den Auftrag kommen nur Bieter in Betracht, die innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre vergleichbare Leistungen mit Angabe des Auftraggebers, den Auftragsarten und der Auftragszeit ausgeführt haben. Der Nachweis ist bei Angebotsabgabe zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.