Erweiterung der Herzog-Tassilo-Realschule
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: DINGOLFING
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-dingolfing-landau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung der Herzog-Tassilo-Realschule
Neubau/ Erweiterung einer Realschule. .Im Stadtbereich von Dingolfing soll eine Erweiterung der bestehenden Realschule erfolgen. Das Neue Gebäude umfasst 3 Stockwerke (EG+ 1.OG+ 2.OG) mit Teilunterkellerung in Massivbauweise. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Ausführung der Baumeisterarbeiten.
Dr.-Josef-Hastreiter-Straße 20, 84130 Dingolfing
Erdarbeiten
Baugrubenaushub ca. 2.000 m²
Entwässerungskanalarbeiten
Stahlbetonbodenplatten ca. 1.200 m²
Stahlbetonwände ca. 3.000 m²
Stahlbetondecken ca. 3.500 m²
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262054
bzw.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262054
bzw.
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bzw.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262054
bzw.
https://www.staatsanzeiger-eservices.de/pdf/124_VOB_N.pdf
Eventuell geforderte Sicherheitsleistungen sind in Form von unbefristeten Bürgschaften zu leisten. Zu verwenden sind hier die vorgegebenen Formblätter des AG (VHB421H / 422H / 423H)
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1
Raum 313
84130 Dingolfing
EU-weites, offenes Vergabeverfahren --> beim Öffnungsverfahren sind keine Personen zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.