Fuhrleistungen für die Asphaltverlegung, Selbstlader Referenznummer der Bekanntmachung: T60024723
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fuhrleistungen für die Asphaltverlegung, Selbstlader
Fuhrleistungen Selbstlader für die städtische Asphaltverlegung
Stadtgebiet München
Das Baureferat, HA Tiefbau, Abt. Straßenunterhalt und -betrieb, Städtische Asphaltverlegung, arbeitet im Auftrag der 5 Straßenunterhaltsbezirke der LHM im gesamten Stadtgebiet und führt Straßensanierungsarbeiten (keine Pflasterarbeiten) in Asphaltbauweise durch. Hierzu werden in Ergänzung zu den Eigenfuhrleistungen der Asphaltverlegung zusätzliche Fuhrleistungen von und zu ihren Baustellen benötigt. Diese sind stundenweise und auf Abruf zu erbringen. Termin und Dauer des Einsatzes werden jeweils im Vorhinein festgelegt und mindestens 1 Tag vor Beginn bekanntgegeben. Mit den Fuhrleistungen ist nach Beendigung der Frostperiode, erfahrungsgemäß ab Mitte März, zu beginnen.
Zu transportieren sind (teilweise auch auf Autobahnstrecken) Schutt, Bodenaushub verschiedene Klassen, Asphaltaufbruch (z.T. Teerhaltig), Fräsgut, Asphaltheißmischgut u. a.
Zum Aufladen der Materialien muss der LKW mit einem ausreichend dimensionierten Ladekran ausgestattet sein. Zeitweise ist mit einem Anhänger ( z.Bsp. Tieflader ) zu fahren. In Zusammenhang mit dem Transport des Asphaltfertigers sind entsprechende Ausnahmegenehmigungen (s. Fahrzeugausstattung) für Schwertransporte (Überbreite bis 3 m, sowie Transportgewicht ca. 27 t) erforderlich.
Zeitweise wird zum Selbstlader ein Thermobehälter des AN als Aufbau benötigt, um Heißmischgut zu
transportieren. Die Rüstzeit wird nicht gesondert vergütet.
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Zusätzlich wird ein Cargolader für Transporte von Ruthmanncontainer der Asphaltverlegung benötigt. Die Rüstzeit für den Cargolader wird nicht gesondert vergütet.
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Darüber hinaus fallen auch partiell Fuhrleistungen an, die über die Regelarbeitszeit hinaus erbracht werden müssen.
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Gesamtmassen:
- 2-Achser – LKW mit Kipper (LKW mit Kipper einschl. An- und Abfahrt), 2.000 Std.
- 3-Achser – LKW mit Kipper (LKW mit Kipper einschl. An- und Abfahrt), 500 Std.
- Zuschlag für LKW-Ladekran (für 2-Achser und 3-Achser), 500 Std.
- Zuschlag für Anhängerbetrieb (für 2-Achser und 3-Achser), 30 Std.
- Zuschlag für Thermobehälter des AN (für 2-Achser und 3-Achser), 30 Std.
- Cargolader, 30 Std.
- 3-Achser mit Abroller, 50 Std.
- LKW mit Tieflader für Transport Walze und Fertiger, 50 Std.
- LKW mit Tandemkipper, 50 Std.
Eine Verlängerung des Vertrages zu den gleichen Konditionen mit dem gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses um bis zu 12 Monaten ist mit beiderseitigem Einverständnis möglich. Der AG wird spätestens vier Monate vor Ende der Vertragslaufzeit eine entsprechende Abstimmung in Textform mit dem AN durchführen. Bei Verlängerung des Vertrages gelten die gleichen Konditionen des Leistungsverzeichnisses mit den gleichen jährlichen Vertragsvolumen des Leistungsverzeichnisses fort.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239882
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239882
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien - siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=239882
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.