Personenverkehrsdienste im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) (221124_12_733_O) Referenznummer der Bekanntmachung: 221124_12_733_O
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-schweinfurt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Personenverkehrsdienste im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) (221124_12_733_O)
Durchführung von Personenverkehrsdiensten im Linienbedarfsverkehr (On-Demand-Verkehr) in den Landkreisen Schweinfurt und Kitzingen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Zur Vergabe kommen Linienbedarfsverkehrsleistungen in den Landkreisen Kitzingen und Schweinfurt auf dem kreisübergreifenden Bediengebiet Wiesentheid/Volkach/Geiselwind/Heidenfeld/Gerolzhofen. Es handelt sich um einen Linienbedarfsverkehr, der nach § 44 PBefG genehmigt wird. Die Betriebsaufnahme hat am 01.05.2023 zu erfolgen. Der Betrieb endet nach 60 Monaten am 30.04.2028.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Zudem kann der Auftraggeber verlangen, dass die auf den vertragsgegenständlichen Linien nach der Leistungsbeschreibung einzusetzenden Fahrzeuge soweit technisch machbar mit weiteren Ausstattungsmerkmalen aus- bzw. nachgerüstet werden. Näheres zum Vorgenannten regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Abtswind
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97355
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd02=Öffentliche Dienstleistungsaufträge nach § 3 Nr. 2 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m1#cvd11=6#cvd12=4#cvd13=2#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall der Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).