2023/600-03 Upgrade bestehendes Navigationssystem inkl. Planung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
2023/600-03 Upgrade bestehendes Navigationssystem inkl. Planung
Das aus mehreren Komponenten bestehenden neurochirurgische Navigationssystems ist mit Ablauf des Jahres 2022 aus dem Service des Herstellers ausgelaufen. Da es sich um ein zentrales System der neurochirurgischen Operationsabteilung handelt, ist hier dringend eine teilweise Erneuerung des Systems i.S. eines Upgrades notwendig.
Das System von Brainlab ist das einzige, das die zwingend erforderlichen technischen Anforderungen (Ziffer 1-3) erfüllt:
1.Navigationssoftware
oBerührungslose Oberflächenregistrierung: Die berührungslose Oberflächenregistrierung erlaubt dem Anwender die Aufnahme der patientenspezifischen
Hautoberfläche mittels Laser, ohne dabei ungewollte Hautbewegungen (Skinshift) zu verursachen. Dies ermöglicht eine schnelle und präzise Registrierung.
oIntraoperative Notfallregistrierung: zusätzliche Sicherheitsregistrierung
oGenerische / herstellerunabhängige Navigation von Bandscheibenpräparationsinstrumenten und navigierten Cages verschiedener Formen
2.Mikroskopintegration
oRobotische Mikroskopansteuerung (6 Freiheitsgrade): automatische Ausrichtung für freihändiges Arbeiten nur in Kombination mit dem Zeiss Kinevo 900
oNavigations-Update: Rückberechnung von Anatomie-Shift
oAugmented Reality / Robotische Erweiterung:
Die Mikroskopnavigation projiziert (automatisch) geplante Strukturen als semitransparente 3D-Objekte in die Sicht des Chirurgen zum Erweitern des anatomischen Kontexts – entweder direkt im Okular, auf dem Bildschirm einer exoskopischen Anwendung oder auf dem Navigationsbildschirm. Die Einspiegelung von relevanten Planungsdaten erleichtert dem Anwender die Orientierung während komplexen Eingriffen, besonders durch die farbige Darstellung kritischer Strukturen. Mittels integriertem Navigationsupdate können während dem Eingriff aufkommende Verschiebungen (Shiftings) an der Oberfläche detektiert und entsprechend angepasst werden, die präoperative Registrierung wird auf den aktualisierten Zustand kalkuliert und erlaubt wieder eine exakte Navigation.
3.Planung:
oZentralisierter Planungsserver: reduziert arbeitsplatzbezogene Zugangsbeschränkungen; Patientendaten bleiben auf UKA-eigenen Servern (keine
Notwendigkeit für externe Serverleistungen)
oAutomatische Erkennung von Anomalien: schnelle, automatische Ausrichtung
oBildfusion mit automatischer Fusionspaarbildung und Verzerrungskorrektur bei deformierten MRT-Datensätzen
- Krümmungskorrektur der unterschiedlichen Lagepositionen
oAutomatische multi-planare Rekonstruktion entsprechend der WS-Krümmung
oAutomatische Planung von Pedikelschrauben, Kreuzbeinschrauben (S1, S2), S2AI-Schrauben inkl. automatisiertem Report (PDF) à Verbesserung in der
OP Vorbereitung
oAusgleich der operationsbedingten Gehirnverschiebungen durch die Resektion, dem Verlust von CSF/Liquor oder anderen Effekten mittels
biomechanischer Simulation der Gehirnverschiebung
oTools zur Analyse von BOLD-Daten (Blood Oxygen Level Dependent) und zur Visualisierung der Aktivierungen und / oder Korrelationen zwischen
Gehirnbereichen mittels „resting state“- (Korrelationen) und „task-based“-Analyse (Aktivierungen).
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Für die Forschungsprojekte wird ein Navigationssystem und ein Robotersystem der aktuellen Generation benötigt, welches aufgrund der integrierten Hard- und Software die intraoperative Visualisierung erlaubt und eine overlay- Funktion mit Integration der Navigation und des Operationsmikroskops anbietet.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Upgrade des bestehenden neurochirurgischen Navigationssystems
in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, ohne Durchführung eines offenen oder geschlossenen Verfahrens, vergeben darf. Auf Grund der konkreten Umstände des Einzelfalls erfüllt nur ein Angebot die objektiven und sachlichen Voraussetzungen (§ 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b) VgV).
Das aus mehreren Komponenten bestehenden neurochirurgische Navigationssystems ist mit Ablauf des Jahres 2022 aus dem Service des Herstellers ausgelaufen. Da es sich um ein zentrales System der neurochirurgischen Operationsabteilung handelt, ist hier dringend eine teilweise Erneuerung des Systems i.S. eines Upgrades notwendig.
Das System von Brainlab ist das einzige, das die zwingend erforderlichen technischen Anforderungen (Ziffer 1-3) erfüllt:
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine ex-ante Bekanntmachung nach § 135 GWB.
Einwände gegen diese sind umgehend und schriftlich unter Angabe der Vergabenummer an [gelöscht] zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht
bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
§ 135 GWB regelt:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. Gegen § 134 verstoßen hat oder
2. Den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies
aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB tritt nicht ein, wenn
1. Der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union zulässig ist,
2. Der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den
Vertrag abzuschließen, und
3. Der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser
Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]