Teststand für alkalische und Meerwasser Elektrolyse Referenznummer der Bekanntmachung: E_052_251174
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.fraunhofer.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Teststand für alkalische und Meerwasser Elektrolyse
Teststand für alkalische und Meerwasser Elektrolyse
IFAM-DD
Winterbergstraße 28
1277 Dresden
Das Fraunhofer IFAM-DD plant die Beschaffung eines Teststandes für Komponentenqualifizierung für die alkalische (AEL-Modus) und die Meerwasser-Elektrolyse (Meerwasser-Modus; keine Chlorgas Entstehung). Der Teststand wird in die folgenden Baugruppen unterteilt: - periphere Geräte: Regel- und Steuereinheit, Strom-/Spannungsquelle und Medienzuführung (N2, Kühlwasser und Speisewasser) - Messstand: rollbarer Messstand in dem sich die Zelle, die Elektrolytpumpen, die Sensoren (H2, O2 oder Cl2), die Elektrolytheizung, der gesamte Elektrolytkreislauf und die Gasseparatoren/-wäscher befinden.
- Sensor zu Bestimmung des Elektroytflusses - Sensoren zur Bestimmung der Elektrolytkonzentration - Sensor zu Bestimmung der Chlorid Konzentration - AEL-Modus: H2 Sensor im Anolyten - Meerwasser-Modus: H2 Sensor im Anolyten - Zusätzliche Steuerung - Schauglas am Gaswäscher - alles aus Kunststoff - AEL-Modus: vernickelter Stahl - Auswertesoftware
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zuläs-sigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Ka-lendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe ge-genüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevor-schriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.fraunhofer.de