Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung, Lieferung und Engineering einer Ka-Band Horn Antenne inkl. Leistungsverstärker und RF-Komponenten Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC MT 963
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung, Lieferung und Engineering einer Ka-Band Horn Antenne inkl. Leistungsverstärker und RF-Komponenten
Die UniBw M hat am 11.08.2020 ein neues "Zentrum für Digitalisierung- und Technologieforschung der Bundeswehr" (kurz dtec.bw) gegründet. dtec.bw ist Bestandteil des Konjunkturprogrammes der Bundesregierung zur Überwindung der COVID-19-Krise und wird über das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit Forschungsmitteln aus dem Konjunkturprogramm ausgestattet. Das Forschungsprojekt "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) wurde vom BMVg genehmigt und soll nun realisiert werden. Im Rahmen des Projekts SeRANIS soll ein Experimentalsatellit im LEO (Low Earth Orbit) entstehen.
Im dtec.bw-Projekt SeRANIS wird für die Kommunikation zwischen dem SeRANIS-Satelliten und dem Boden eine breitbandige Horn-Antenne im Ka-Band inklusive Leistungsverstärker und RF-Komponenten (Radio Frequency Front-End), benötigt. Die Horn-Antenne ist für die Anbindung des Satelliten und die Erfüllung der Mission zwingende Voraussetzung.
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung, Lieferung und das Engineering dieser breitbandigen Horn- Antenne im Ka-Band inklusive Leistungsverstärker und RF-Komponenten, die die UniBw M in den SeRANIS-Satelliten als Payload integrieren kann.
Weitergehende Einzelheiten sind dem Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegt.
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg
Auftragsgegenstand ist die Entwicklung, Herstellung, Qualifizierung, Lieferung und das Engineering dieser breitbandigen Horn- Antenne im Ka-Band inklusive Leistungsverstärker und RF-Komponenten, die die UniBw M in den SeRANIS-Satelliten als Payload integrieren kann.
Alle angebotenen Leistungen, die Ka-Band Horn-Antenne und RF-Komponenten müssen den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen.
Der Auftragnehmer muss die mechanischen, elektrischen und thermalen Schnittstellen mit dem Auftraggeber und dessen Lieferanten innerhalb von zwei Monaten nach Zuschlagserteilung abstimmen.
Bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Zuschlagserteilung muss der Auftragnehmer dem Auftraggeber das CAD-Modell zu dem mechanischen Entwurf der Ka-Band Horn-Antenne und der RF-Komponente liefern. Die Lieferung der zur Integration in die Satellitenplattform bereite Nutzlast (Flight Model) schuldet der Auftragnehmer spätestens 18 Monate nach Zuschlagserteilung. Der Auftragnehmer muss die Payload vor der Lieferung vollständig testen. Der Auftragnehmer muss die Liefergegenstände zur UniBw M in Neubiberg liefern.
Weitergehende Einzelheiten der anzubietenden Leistungen sind dem Entwurf der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, welche den Vergabeunterlagen beiliegt.
Der Auftraggeber wird bis zu 3 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften für das weitere Verfahren auswählen, sofern eine entsprechende Anzahl von geeigneten Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften zur Verfügung steht. Der Auftraggeber wird zur Auswahl der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften in 3 Stufen vorgehen:
1) Formelle Prüfung des Teilnahmeantrags;
2) Überprüfung der Eignung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft anhand der in der Bekanntmachung genannten Eignungsanforderungen;
3) Auswahl der Bewerber, die die Eignungskriterien am besten erfüllen.
Der Auftraggeber wird zur Abgabe eines Angebotes die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auffordern, die die Eignungsanforderungen am besten erfüllen (Ranking). Er behält sich vor, nur die 3 besten Bewerber aufzufordern, auch wenn mehr Bewerber die Eignungsanforderungen erfüllen. Um das Ranking zu ermitteln, wird der Auftraggeber insbesondere die Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft mit vergleichbaren Projekten berücksichtigen.
1) Die UniBw M vergibt den Auftrag im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Mit dieser Bekanntmachung fordert die UniBw M interessierte Unternehmen auf, einen Teilnahmeantrag einzureichen. Für den Teilnahmeantrag sind allein die Anforderungen dieser Bekanntmachung maßgeblich. Anhand des eingereichten Teilnahmeantrags prüft die UniBw M die Eignung der Bewerber für den Auftrag anhand der gemäß Ziffer III.1) der Bekanntmachung einzureichenden Unterlagen. Im zweiten Schritt fordert die UniBw M alle Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllen dazu auf, ein Erstangebot einzureichen. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe wird die UniBw M die Bieter zur Abgabe von Optimierungsvorschlägen zu den Leistungsanforderungen und zum Vertrag auffordern. Sollte sich dies als zweckmäßig erweisen, verhandelt die UniBw M mit den Bietern über die eingereichten Vorschläge. Weitere Einzelheiten zum Verfahrensablauf ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere dem Entwurf der Angebotsaufforderung.
2) Die UniBw M behält sich ausdrücklich vor, nicht in Verhandlungen einzutreten und gemäß § 17 Abs. 11 VgV auf die Erstangebote zuzuschlagen.
3) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur Verfügung. Bewerber werden gebeten, im Teilnahmeantrag einen Ansprechpartner mit Namen, Adresse, E-Mail, Telefon- und Faxnummer zu benennen.
4) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bewerbern findet ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
5) Die Bildung von Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Bieter, die sich mit anderen Unternehmen zu Bewerber-/Bietergemeinschaften zusammenschließen und als solche einen Teilnahmeantrag einreichen, sind für die Dauer des Verfahrens daran gebunden. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmachtmittels einer BG-Erklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
6) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behalten sich die Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde.
7) Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal einen Teil der Vergabeunterlagen, insbesondere eine funktionale Leistungsbeschreibung und einen Vertragsentwurf zur Verfügung stellt.
8) Bewerber sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Unternehmensdarstellung mit Angabe des Namens, des Sitzes, der Kontaktdaten, der Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. sowie zur Eintragung ins Handelsregister/ Berufsregister.
b) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht, - dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind; - dass der Bewerber / das Mitglied der Bewerbergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
c) Bewerbergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch
Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit
Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind.
b) Bestätigung, dass der Bewerber eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag
insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Teilnahmeantrag sollen die Bewerber möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bewerbergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Vorlage von Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar sind aus den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Mit den Referenzen sollen die Bewerber möglichst Erfahrung mit folgenden Gegenständen nachweisen:
- Erfahrung bei der Entwicklung von Flughardware zur digitalen Signalverarbeitung
- Erfahrung bei der Entwicklung von Hardware zum Zweck der Informationsübertragung und breitbandigen Kommunikation
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen die Zahl der Führungskräfte
c) Formlose Eigenerklärung, in der der Bewerber erklärt, ob und wie (Nachunternehmer/Zusammenschluss als Bietergemeinschaft) er im Auftragsfall mit anderen Unternehmen kooperieren will.
Bewerbergemeinschaften werden bei der Beurteilung der Eignung als Ganzes betrachtet.
Für den Fall, dass ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Teilnahmeantrag insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bewerber sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVC65V0
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bewerber den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bei dem Auftraggeber zu rügen.