Rahmenverträge Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000628
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0
Die Bayerische Staatsregierung verfolgt das Ziel, der Windenergie in Bayern neuen Schwung zu verleihen. Das Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat aus diesem Grund Ende 2019 die Windenergieoffensive AUFWIND ausgerufen. Kern der Windenergieoffensive lag dabei in der Beauftragung von „Regionalen Windkümmerern“ – kurz Windkümmerer – für Kommunen.
Konkret wurden im Rahmen des Programms „Regionale Windkümmerer“ in Bayern sieben Regionale Windkümmerer1 – einer pro Regierungsbezirk – mit dem Ziel beauftragt, ausgewählte Kommunen bei der Initiierung ihres Windprojekts intensiv zu beraten und zu unterstützen. Mit Hilfe dieser professionellen Beratung wurden vorhandene Flächenpotenziale analysiert und gesichert, individuelle Wege zur Akzeptanzsteigerung erarbeitet, Öffentlichkeitsarbeit geleistet und Konflikte moderiert. Darüber hinaus profitierten die kommunalen Entscheidungsträger von dem Windkümmerer als neutralen Ansprechpartner und Berater, der Rückhalt gibt und dabei unterstützt, die Möglichkeiten für Windenergie in der Kommune aufzuzeigen sowie zu realisieren.
Die „Regionalen Windkümmerer“ als Kernstück der Windenergieoffensive arbeiten seit zwei Jahren sehr erfolgreich. Die Windenergie ist bei den Kommunen und der Bevölkerung wieder präsent. Die Windkümmerer haben sogar bundesweite Aufmerksamkeit erhalten, ein ähnliches Projekt ist in Deutschland nicht bekannt. An diesen Erfolgen soll das Folgeprojekt „Windkümmerer 2.0“ anknüpfen.
Unterfranken
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Unterfranken
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Mittelfranken
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Mittelfranken
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Oberfranken
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Oberfranken
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Oberpfalz
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Oberpfalz
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Schwaben
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Schwaben
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Oberbayern
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Oberbayern
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Niederbayern
Vor-Ort-Beratung im Projekt Windkümmerer 2.0 im Regierungsbezirk Niederbayern
Der unter II.2.7 genannte Beginn des Vertrages ist eine Schätzung. Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung.
Der Bieter kann auf ein oder mehrere Lose Bieten und den Zuschlag auf alle Lose erhalten, bei denen er das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64625
Land: Deutschland
Ort: Freiburg
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79110
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberfranken
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberpfalz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87434
Land: Deutschland
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81479
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederbayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Ort: Weiden
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rahmenverträge haben folgende Obergrenzen:
Los 1 Unterfranken [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 2 Mittelfranken [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 3 Oberfranken [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 4 Oberpfalz [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 5 Schwaben [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 6 Oberbayern [Betrag gelöscht] EUR netto
Los 7 Niederbayern [Betrag gelöscht] EUR netto
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Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.