Planung Neubau Erweiterung und Modernisierung Kurhaus
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-toelz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planung Neubau Erweiterung und Modernisierung Kurhaus
Gebäudeplanung nach § 34 HOAI 2021 für das Projekt Neubau Erweiterung und Modernisierung Kurhaus Bad Tölz
Bad Tölz
Im sogenannten Bäderviertel von Bad Tölz steht das denkmalgeschützte Kurhaus von Gabriel von Seidl im ebenfalls denkmalgeschützten Park.
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Im Kurhaus befindet sich eine Gastronomie sowie ein Veranstaltungssaal. Das Haus wird gerne für Hochzeiten, Tagungen, kulturelle Veranstaltungen genutzt, hat aber Raumbedarf, der mit einem Erweiterungsbau gedeckt werden soll.
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Wie viele historische Veranstaltungshäuser ist das Kurhaus zu klein um den heutigen Bedürfnissen zu entsprechen. Es fehlt an einem adäquaten Foyer, ausreichend Flächen für Garderoben, Technik- und Lagerräumen, WC´s sowie weiteren Räumlichkeiten für Seminare etc.
In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege ist daher beabsichtigt, einen Baukörper am Kurhaus zu ergänzen, der die o. g. Funktionen erfüllt, aber nur unterirdisch mit dem Kurhaus verbunden ist. Geplant ist ein separater Baukörper, der in die westliche Hangkante eingeschoben wird und oberirdisch keinen Verbindung zum denkmalgeschützten Kurhaus hat. Die jetzigen Stellplätze sollen dafür auf ein benachbartes Grundstück verlagert werden.
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Darüber hinaus sind Modernisierungsmaßnahmen und Umbauten im Bestand vorgesehen.
in dieser Entwurfsaufgabe wird jedoch nur die Gestaltung der Fassade und des Dachs gefordert.
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Der Ergänzungsbau umfasst folgende Räumlichkeiten:
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Im Erdgeschoss befinden sich ein repräsentatives Foyer, da das Foyer des historischen Foyer zu klein ist, ein dunkler Veranstaltungsraum mit Lager, Bühne und Nebenraum, zwei Seminarräume mit Teeküche,
ein rollstuhlgerechtes WC, ein Müll- und Abstellraum sowie Aufzug und Erschließung für den unterirdischen Übergang zum Kurhaus.
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Im Untergeschoss befinden sich Lager, Technik und Lüftungsräume, Garderobe, WC´s und der Übergang zum Bestand.
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Zunächst soll, in einem ersten Bauabschnitt, die Erweiterung realisiert werden. Im Anschluss soll das Bestandsgebäude realisiert werden. Dabei muss der Betrieb des Kurhauses (Veranstaltungen und Gastronomie) während der gesamten Bauzeit möglich sein.
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Die Beauftragung soll direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren erfolgen.
Es werden zunächst die Leistungsphasen 1 bis 2 im Leistungsbild Gebäude und Innenräume gem. §§ 33 ff. HOAI für beide Bauabschnitte beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich stufenweise die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt werden.
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Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 100 bis 700 werden derzeit mit etwa 11,4 Mio. € geschätzt.
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Die Beauftragung der Leistungsstufe 1 soll im Herbst 2022 erfolgen. Der Antrag auf Baugenehmigung soll spätestens im Sommer 2023 eingereicht werden. Der Baubeginn soll 2024, der Abschluss der Maßnahme Ende 2025 erfolgen.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planung Neubau Erweiterung und Modernisierung Kurhaus
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifenberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht bis spätestens zum 30.05.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
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Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
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Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).