ZV - Meeder - Beschaffung eines HLF 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2022/001484
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meeder
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96484
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Meeder - Beschaffung eines HLF 10
Ersatzbeschaffung TLF 16/25 - HLF 10
Fahrgestell
96484 Meeder
Fahrgestell für ein Feuerwehrfahrzeug HLF 10
Aufbau
96484 Meeder
Aufbau für einen HLF 10
Beladung und Ausrüstungsgegenstände
96484 Meeder
Ausrüstung HLF 10
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 50 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrgestell
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Aufbau
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Giengen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 89537
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beladung und Ausrüstungsgegenstände
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bindlach
NUTS-Code: DE246 Bayreuth, Landkreis
Postleitzahl: 95463
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dokumentation des Grundes des Verzichts der Bekanntgabe der Auftragssumme in der Bekanntmachung vergebene Aufträge
Grundsätzlich sind die Auftragssummen in der Bekanntmachung vergebener Aufträge (EU) bekanntzumachen. Dies jedoch nicht, wenn dies zu einem Verstoß gegen die Geheimhaltungspflicht der Kalkulationsgrundlagen der Bieter führen könnte.
Aufgrund der Tatsache, dass im Rahmen nur eine geringe Menge an Einzelpreisen abgefragt wurde, könnten die Bieter, die am Verfahren teilgenommen hatten, die Kalkulation des bezuschlagten Bieters zurückzurechnen.
Auch eine Angabe des höchsten/tiefsten Angebotspreises eröffnet den Bieter die Möglichkeit die Kalkulationsgrundsätze der anderen Bieter zurückzurechnen.
Heißt letztendlich, dass es sich um Angaben über die Auftragsvergabe handelt, deren Offenlegung die berechtigten geschäftlichen Interessen eines öffentlichen oder privaten Wirtschaftsteilnehmers, schädigen oder den lauteren Wettbewerb zwischen Wirtschaftsteilnehmern beeinträchtigen würde.
Daher muss auf die Angabe der bezuschlagten Angebotssumme verzichtet werden.
Rechtsvorschrift:
Richtlinie 2014/24/EU, Art. 50
§ 5 VgV - Wahrung der Vertraulichkeit
Rundschreiben Kommunale Auftragsvergaben;
Öffentlichkeit der Sitzungen kommunaler Gremien bei Vergabeangelegenheiten
und Veröffentlichung von Auftragsdaten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm