Neubau Wahl-Lindersches Seniorenzentrum
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-guenzburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Wahl-Lindersches Seniorenzentrum
Nichtoffener interdisziplinärer Realisierungswettbewerb zur Planung von Gebäude und Innenräumen, Freianlagen, Tragwerksplanung und Technischer Ausrüstung zum Neubau eines Seniorenzentrums mit Pflege, Verwaltung und Seniorenwohnungen in Günzburg
Abschnitt IV: Verfahren
• Funktionalität
• Gestalterische Qualität
• Wohn- und Freianlagenqualität, auch unter sozialen Gesichtspunkten
• Wirtschaftlichkeit in Errichtung und Betrieb (u. a. bzgl. Konstruktion und Haustechnik, Modularität bzw. hohem, seriellem Vorfertigungsgrad)
• ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Blaustein
NUTS-Code: DE145 Alb-Donau-Kreis
Postleitzahl: 89134
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dettenhausen
NUTS-Code: DE142 Tübingen, Landkreis
Postleitzahl: 72135
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipheim
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89340
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ravensburg
NUTS-Code: DE148 Ravensburg
Postleitzahl: 88213
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ostrach
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88356
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greifenberg
NUTS-Code: DE21E Landsberg am Lech
Postleitzahl: 86926
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81245
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dornbirn
NUTS-Code: AT34 Vorarlberg
Postleitzahl: 6850
Land: Österreich
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiden i. d. OPf.
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92637
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70374
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Postleitzahl: 89081
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70563
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70188
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober wird im Anschluss an den Wettbewerb ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen Preisträger*innen durchführen. Das Ergebnis des Wettbewerbs als Zuschlagskriterium wird mit 40 % gewichtet. Der Auslober wird bei Realisierung, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts und nach dem Verhandlungsverfahren, einem der Preistragenden die für die Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs notwendigen weiteren Planungsleistungen übertragen:
• ggf. Überarbeitung Städtebaulicher Entwurf § 19 Abs. 2, HOAI 2021, Anlage 9 , Lph. 1–3
• Gebäude und Innenräume § 34 HOAI 2021 für den kommunalen Geschosswohnungsbau
• Freianlagen § 39 HOAI 2021 für den kommunalen Geschosswohnungsbau
Für mögliche private Einfamilien-/Doppel-/Reihenhäuser werden keine weiteren Planungsleistungen übertragen.
Soweit die Leistungen innerhalb eines Leistungsbilds von mehreren Mitgliedern der Wettbewerbsgemeinschaft arbeitsteilig erbracht werden, wird der jeweilige Vertrag über die Planung mit diesen als Arbeitsgemeinschaft abgeschlossen. Die Beteiligung von Wettbewerbsgemeinschaften am Verhandlungsverfahren setzt voraus, dass der Bestand der Mitglieder gewahrt bleibt Im Falle einer Realisierung werden, zur Sicherstellung der Qualität bei der Umsetzung des Wettbewerbsentwurfs,
• mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 § 34 HOAI 2021 „Gebäude und Innenräume“ und
• mindestens die Leistungsphasen 2 bis einschließlich 5 § 39 HOAI 2021 „Freianlagen“
beauftragt, außer es stehen dem wichtige Gründe entgegen.
Ein Anspruch auf Beauftragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die weiteren Zuschlagskriterien und deren Gewichtung werden mit der Aufforderung zur Teilnahme an der Verhandlung bekannt geben.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb im Realisierungsteil (Gebäude und Innenräume, Freianlagen) bereits erbrachte Leistungen der Wettbewerbsteilnehmenden bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Das anteilig für den Städtebaulichen Entwurf vergebene Preisgeld (ca. 23 % der Preissumme) ist davon ausgenommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Fristauf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt esnicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).