Zentraler Druckoutput - Bekanntmachung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022 OV 003
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dingolfing
NUTS-Code: DE22C Dingolfing-Landau
Postleitzahl: 84130
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bmwbkk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentraler Druckoutput - Bekanntmachung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Beschaffung der Dienstleistung zur Produktion der täglichen Geschäftspost und Mailings der BMW BKK.
Die Briefbeförderung ist nicht Bestandteil des Auftragsgegenstands.
Ausführliche Angaben zum Auftragsgegenstand sind in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) enthalten.
MediaKom GmbH & Co. KG Kampenwandstraße 81 83229 Aschau i. Ch. Sitz des Dienstleisters
Beschaffung der Dienstleistung zur Produktion der täglichen Geschäftspost und Mailings der BMW BKK.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dienstleistung zur Produktion der täglichen Geschäftspost und Mailings der BMW BKK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aschau i. Ch.
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83229
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse: http://www.mediakom-online.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMT69UT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung be-nannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auf-traggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, ei-ner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.