Projektleitung KIS Referenznummer der Bekanntmachung: 63-22 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Murnau
NUTS-Code: DE21D Garmisch-Partenkirchen
Postleitzahl: 82418
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bg-kliniken.de/unfallklinik-murnau/
Abschnitt II: Gegenstand
Projektleitung KIS
Durchführung der externen Projektleitung. Aufbau Durchführung und Verhandlung der KIS Ausschreibung ab aktuellem Stand, Etablierung einer Projektorganisation, der Strukturierung des Projektes in Aufgabenpakete, der Zuteilung der Aufgabenpakete zu den Mitgliedern der Projektorganisation sowie die Überwachung der Abarbeitung in Bezug auf Zeit und Qualität.
BG Klinikum Murnuau gGmbH Prof.-Küntscher-Str. 8 82418 Murnau
Durchführung der externen Projektleitung. Aufbau Durchführung und Verhandlung der KIS Ausschreibung ab aktuellem Stand, Etablierung einer Projektorganisation, der Strukturierung des Projektes in Aufgabenpakete, der Zuteilung der Aufgabenpakete zu den Mitgliedern der Projektorganisation sowie die Überwachung der Abarbeitung in Bezug auf Zeit und Qualität.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projektleitung KIS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6LHF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).