Brandschutzsanierung Wolf-Ferrari-Haus – Fachplanung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: BSW_7_742_1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ottobrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85521
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ottobrunn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Brandschutzsanierung Wolf-Ferrari-Haus – Fachplanung HLS Referenznummer der Bekanntmachung: BSW_7_742_1
Auftragsgegenstand ist die Fachplanung HLS der Leistungsphasen 1 bis 9 gemäß § 55 HOAI 2021 für die Brandschutzsanierung des Wolf-Ferrari-Hauses in Ottobrunn. Die Leistungen der Anlagengruppen 1 und 2 sind der HZ II zuzuordnen. Die Leistungen der Anlagengruppen 3 und 8 sind der HZ III zuzuordnen.
Ottobrunn
Das Wolf-Ferrari-Haus wurde 1986 eröffnet und befindet sich im Ortszentrum von Ottobrunn direkt am Rathausplatz. Als kommunaler Eigenbetrieb der Gemeinde Ottobrunn bietet es ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm mit Theater, Ausstellungen, Konzerten und Vorträgen. Im Haus befinden sich neben unterschiedlich großen Sälen und Räumlichkeiten für Veranstaltungen auch die Gemeindebibliothek, eine Kegelbahn, ein Schießstand, ein Kino, eine Diskothek sowie ein Restaurant.
Durch die Verwaltung wurden mit einem Architekten, mit Fachplanern für Technische Gebäudeausrüstung sowie mit einem Brandschutzsachverständigen Voruntersuchungen zum Brandschutz durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass das Gebäude im Wesentlichen der Baugenehmigung entspricht und Bestandsschutz genießt, dass jedoch Mängel behoben werden müssen.
Maßnahmen, die den Bestandsschutz in Frage stellen würden, wie z.B. Nutzungsänderungen gegenüber der Baugenehmigung oder eine grundlegende Erneuerung der Technischen Anlagen sind derzeit nicht vorgesehen.
Durch den Gemeinderat wurden folgende Ziele der Sanierung beschlossen: Sicherstellung des Personenschutzes im Brandfall, Verbesserung des Sachschutzes im Brandfall, soweit dies technisch-wirtschaftlich sinnvoll ist, Verzicht auf Umbauten und Modernisierungen, die den Bestandsschutz in Frage stellen könnten, als strikte Randbedingung.
Folgende Planungsansätze wurden im Zuge der Voruntersuchungen erkennbar: Bildung bzw. Wiederherstellung wirksamer Rauch- oder Brandabschnitte durch die Kommunwände zwischen den Bauabschnitten des Gebäudes, Installation einer neuen Brandmeldeanlage, Sanierung oder Erneuerung von Brandschutzklappen zur Verhinderung von Rauchausbreitung über die Lüftungsanlage sowie weitere bauliche Maßnahmen zur Rauch- oder Brandabschnittstrennung wie Brandschutztüren, Brandschutzverglasungen, Brandschutzanstriche etc.
Im Fall von Eingriffen in das optische Erscheinungsbild (z.B. Aufputz-Verkabelung für die Brandmeldeanlage) ist zu prüfen, inwieweit die ursprünglichen beauftragten Architekten einzubinden sind.
Das Investitionsbudget für die Brandschutzsanierung des Wolf-Ferrari-Hauses beträgt für die Jahre 2023 bis 2026 insgesamt rund brutto EUR 5,7 Mio.
Die vollständigen Bestandsunterlagen des Gebäudekomplexes werden den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, zur Verfügung gestellt.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass eine längere Ausführungsdauer zu einem späteren Abschluss der Leistungen führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1. bis III.1.3., zusammengefasst in der Eignungsmatrix und im Teilnahmeantrag (siehe Ziff. I.3) dienen zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren. Die Auswahl erfolgt anhand der folgenden Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene Punktzahl erreichbar:
(1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – Jahresumsatz (50 von 400 Punkten)
(2) Technische Leistungsfähigkeit – Beschäftigte (50 von 400 Punkten)
(3) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen (300 von 400 Punkten).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Soweit die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird nach §75 (6) VgV unter den verbleibenden Bewerbern die Auswahl per Los getroffen.
Die teilweise Erfüllung der Kriterien gemäß III.1.2. (2) und III.1.3.(1) und (2) führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Angaben zur wirtschaftlichen und /oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen.
(2) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
(4) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den Umfang zu benennen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen einzureichen. Für jeden Nachunternehmer ist ein eigener Teilnahmeantrag einzureichen.
(5) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Für jedes andere Unternehmen ist ein eigener Teilnahmeantrag einzureichen.
Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in der Fachplanung HLS in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Wichtung 12,5 %).
Gemittelter Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (netto):
Punkte: < 0,24 Mio. EUR: 0 Pkt.; ≥ 0,24 Mio. EUR: 50 Pkt..
(1) Erklärung über die Anzahl der im Mittel Beschäftigten in der Fachplanung HLS in den letzten 3 Jahren (Wichtung 12,5%).
Punkte: < 3 Mitarbeiter/-innen: 0 Pkt.; ≥ 3 Mitarbeiter/-innen: 50 Pkt.
(2) Vorlage von max. 3 Referenzen aus dem Bereich der Fachplanung HLS mit vergleichbaren Leistungen des Büros.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
Referenz 1 (Wichtung 12,5 %, maximale Punktzahl: 50 Pkt.):
Brandschutzsanierung: 15 Pkt.,
Kosten KG 300 + 400 brutto Euro ≥ 1 Mio.: 5 Pkt.,
Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung gemäß HOAI § 2: 10 Pkt.,
LP 2 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.,
LP 3 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 5 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.,
LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 8 erbracht und abgeschlossen: 7 Pkt.;
Referenz 2 (Wichtung 12,5%, maximale Punktzahl: 50 Pkt.):
Versammlungsstätte: 15 Pkt.,
Kosten KG 300 + 400 brutto Euro ≥ 1 Mio.: 5 Pkt.,
Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung gemäß HOAI § 2: 10 Pkt.,
LP 2 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.,
LP 3 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 5 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.,
LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 8 erbracht und abgeschlossen: 7 Pkt.;
Referenz 3 (Wichtung 12,5%, maximale Punktzahl: 50 Pkt.):
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 3 Mio.: 15 Pkt.,
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 1 Mio.: 5 Pkt.,
Umbau, Modernisierung oder Instandsetzung gemäß HOAI § 2: 10 Pkt.,
LP 2 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt.,
LP 3 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 5 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.,
LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt.,
LP 8 erbracht und abgeschlossen: 7 Pkt..
Die LPn 6 und 7 wurden bei mindestens einem der drei Referenzprojekte erbracht und abgeschlossen für die Vergaben öffentlicher Aufträge im Sinne VgV (Wichtung 12,5%): 50 Pkt..
Die Planung für Anlagengruppe 8 LPn 2-8 wurde bei mindestens einem der drei Referenzprojekte erbracht und abgeschlossen (Wichtung 12,5%): 50 Pkt..
Bei mindestens einem der drei Referenzprojekte erfolgte das Bauen im laufenden Betrieb (Wichtung 12,5%): 50 Pkt..
Die Referenzen sind in Projektdarstellungen so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien möglich ist. Unstimmigkeiten zwischen den “Datenblättern Referenzprojekte“ und den Projektdarstellungen gehen zu Lasten des Bewerbers. Die teilweise Erfüllung der o. g. Wertungskriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Punktebewertung.
- Der Abschluss der Bauausführung darf nicht vor 2013 erfolgt sein,
- Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone II entsprechen,
- Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen: Projektbezeichnung und -anschrift, Auftraggeber, Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Kontaktdaten sowie Beginn und Abschluss der Bauausführung.
Teilnahmeberechtigt ist/sind:
(1) jede natürliche Person, die nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
(2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen nach Ziffer (1) erfüllen.
(3) Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und /oder juristischen Personen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die nach Ziffer (1) bzw. (2) gestellten Anforderungen erfüllen.
(1) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag).
(2) Der Bewerber hat anzugeben, ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist. (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag).
(3) Der Bewerber hat anzugeben, ob ein Interessenskonflikt nach § 6 VgV vorliegt (Eigenerklärung im Teilnahmeantrag).
(4) Der Bewerber hat eine Erklärung zum Bezug Russland einzureichen.
(5) Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: mindestens Euro 2,0 Mio. Deckungssumme für Personenschäden und mindestens Euro 2,0 Mio. Deckungssumme für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Das Versicherungsunternehmen muss in einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassen sein. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7) z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt;
(6) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Jedoch ist jeder Teilnahmeantrag zwingend mit dem Namen des Erklärenden zu versehen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Teilnahmeantrag zusammengefasst. Der Teilnahmeantrag ist Teil der Auftragsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden.
Bewerberfragen sind nur über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Die von den Bewerbern / Bietern eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung. Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer