Tram Münchner Norden, "Planung der prov. Verkehrsführung" (Los 1+2) Referenznummer der Bekanntmachung: SV-NFI-230203-002
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram Münchner Norden, "Planung der prov. Verkehrsführung" (Los 1+2)
Leistungspaket "Planung der prov. Verkehrsführung" (Los 1+2)
Tram Münchner Norden, Planung Bauphasen und bauzeitliche Verkehrsführung
Tram Münchner Norden
Das vorliegende Leistungspaket umfasst die ganzheitliche Planung der prov. Verkehrsführung für das Bauprojekt "Neubau Tram Münchner Norden" während der Baumaßnahmen und ist in 2 Lose aufgeteilt.
Die Dauer der Leistungserbringung für beide Lose erstreckt sich von Herbst 2023 bis Ende 2027.
LOS 1:
Das vorliegende Leistungsbild umfasst die Planung der Bauphasen und des Verkehrsführungskonzepts, die Erstellung genehmigungsreifer Verkehrszeichenpläne (inkl. Gelbmarkierung) sowie die Fortschreibung der Planungen zur Positionierung der bauzeitlich mobilen Lichtsignalanlagen und der provisorischen Straßenbeleuchtung. Dabei sind nicht nur die Bautätigkeiten für die Herstellung der Verkehrs- und Betriebsanlagen Gleis und Straße und deren technische Ausstattung zu berücksichtigen, sondern auch Maßnahmen an Ingenieurbauwerken, technischen Gebäuden, Spartenleitungen und Freianlagen. Das Leistungsbild umfasst darüber hinaus die bauzeitliche Koordination der Verkehrsumlegungen und Markierungstermine sowie die örtliche Überwachung bei Verkehrsumlegungen und die Überwachung der Verkehrseinrichtung selbst. Die Koordination und Federführung im Sinne einer ganzheitlichen Planung der provisorischen Verkehrsführung liegt beim Auftragnehmer. Dazu gehört insbesondere die Koordination und Steuerung weiterer Projektbeteiligter.
Für LOS 1 gilt:
Leistungsstufe I: Pos. 1.1 bis 7.2
Leistungsstufe II: Pos. 8.1 bis 9
Tram Münchner Norden, Projektierung der provisorischen Verkehrstechnik (LSA)
Tram Münchner Norden
Das vorliegende Leistungspaket umfasst die ganzheitliche Planung der prov. Verkehrsführung für das Bauprojekt "Neubau Tram Münchner Norden" während der Baumaßnahmen und ist in 2 Lose aufgeteilt.
Die Dauer der Leistungserbringung für beide Lose erstreckt sich von Herbst 2023 bis Ende 2027.
LOS 2:
Das vorliegende Leistungsbild umfasst die Projektierung der bauzeitlich prov. Verkehrstechnik (LSA) für alle betroffenen LSA-gesteuerten Knotenpunkte. Das Leistungsbild umfasst darüber hinaus die bauzeitliche Begleitung und Teilnahme an Verkehrsumlegungen an LSA-geregelten Knotenpunkten. Die Leistungspositionen orientieren sich weitgehend an der von der AHO-Fachkommission erarbeiteten Aufteilung der Leistungsphasen zur „Honorarermittlung für die Planung von Lichtsignalanlagen".
Für LOS 2 gilt:
Leistungsstufe I: Pos. 1.1 bis 1.6
Leistungsstufe II: Pos. 2.1 bis 2.3
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Erklärung des Unternehmens, dass vergaberechtliche Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB nicht vorliegen;
(2) Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen hinsichtlich des Grundsatzes der Trennung von Planung und Bauausführung;
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt;
(4) Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung gemäß Ziffer III.2.1
(5) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie für Sonstige Schäden; die jeweiligen Deckungssummen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen; ersatzweise kann eine Bestätigung der Versicherung vorgelegt werden, dass die Deckungssumme im Auftragsfall auf die angegebenen Summen angepasst werden können;
(1) Kriterium Umsatz: Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz in dem vergleichbaren Tätigkeitsbereich des Auftrags jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(1) Kriterium Personelle Ausstattung: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ersichtlich ist. Die aufgestellte Forderung stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar;
(2) Kriterium Referenzen: Angabe von Referenzen über vergleichbare Leistungen die in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren ausgeführt und fertiggestellt (= in Betrieb genommen) wurden. Hinsichtlich der Vergleichbarkeit wird auf die Kurzbeschreibung des Auftrags nach Ziffer II.2 sowie die Vergabeunterlagen verwiesen. Die Referenzangaben beziehen sich auf folgende Aspekte:
Die Referenzen (max. 5 Referenzobjekte) über die Ausführung von vergleichbaren Leistungen des Bewerbers (Büros) enthält zu jedem Referenzobjekt die folgenden Angaben:
- Art des Referenzobjekts (Name)
- Art der Maßnahme (Neubau, Umbau/Sanierung)
- Ausführungsort (innerstädtisch)
- dessen Funktion und Nutzung (z. B. Gleisanlage des Personennahverkehrs mit straßenbündigem bzw. besonderem Bahnkörper und sämtlichen für den Betrieb notwendigen Anlagen, Verkehrsanlage Straße, Haltestelle, Versorgungsleitungen, andere)
- Projektdauer
- beteiligte Teilprojekte, Gewerke und anlässliche Maßnahmen (mit Benennung)
- Anzahl der beteiligten Institutionen und Schnittstellenprojekten Dritter (mit Benennung)
Die Referenzen(max. 5 Referenzobjekte) über die Ausführung von mit dem vorliegenden Leistungsbild vergleichbaren Leistungen des Bewerbers macht bei jedem Referenzobjekt die folgenden Angaben:
- Umfang zu vollständig bearbeiteten (d. h. vollständig erbrachten) Leistungsbereichen des Bewerbers
- Leistungszeiträume des Bewerbers
- abgerechnete Honorarsumme (netto)
Für LOS 1 gelten folgende Anforderungen an Referenzobjekte:
Anforderungen an alle Referenzobjekte (max. 5):
- in der Summe über alle Referenzobjekte müssen sämtliche Leistungen aus dem vorliegenden Leistungsbild LOS 1 vom Bieter erbracht worden sein
- für alle Referenzobjekte gilt: Gesamtbaukosten je Bauprojekt > 3 Mio. EUR
- für alle Referenzobjekte gilt: Bauausführung unter laufendem Betrieb (IV oder ÖPNV oder Versorgungsleitungen)
für alle Referenzobjekte gilt: Bauausführung von oberirdischen Verkehrsanlagen (Gleisbau Straßenbahn/Stadtbahn, Straßenbau, Haltestellen) im innerstädtischen Bereich oder Tiefbau (Versorgungsleitungen) im innerstädtischen Bereich oder Ingenieurbau im innerstädtischen Bereich
- Erbringung von mit den im Leistungsbild vergleichbaren Leistungen mit iterativen Planungs- und Abstimmungsrunden mit verschiedenen Stakeholdern und Institutionen
Anforderungen an mindestens 2 Referenzobjekte:
- für mindestens 2 Referenzobjekte gilt: Kombinierte Baumaßnahme aus Tiefbau (Versorgungsleitungen), oberirdischem Gleisbau (Straßenbahn/Stadtbahn), Verkehrsanlage (Straße, Haltestelle, etc.)
Für LOS 2 gelten folgende Anforderungen an Referenzobjekte:
Anforderungen an alle Referenzobjekte (max. 5):
- in der Summe über alle Referenzobjekte müssen sämtliche Leistungen aus dem vorliegenden Leistungsbild LOS 2 vom Bieter erbracht worden sein
- für alle Referenzobjekte gilt: Gesamtbaukosten je Bauprojekt > 1 Mio. EUR
für alle Referenzobjekte gilt: Bauausführung von oberirdischen Verkehrsanlagen (Gleisbau Straßenbahn/Stadtbahn, Straßenbau, Haltestellen) im innerstädtischen Bereich oder Tiefbau (Versorgungsleitungen) im innerstädtischen Bereich oder Ingenieurbau im innerstädtischen Bereich
- Erbringung von mit den im Leistungsbild vergleichbaren Leistungen mit iterativen Planungs- und Abstimmungsrunden mit verschiedenen Stakeholdern und Institutionen
(3) Kriterium auftragsspezifische Einzelnachweise: Vorlage nachfolgender auftragsspezifischer Angaben, Erklärungen oder Nachweise (in Kopie)
Für LOS 2 gilt:
- Erklärung über aktuelle Anwendung und Erfahrung der Softwareprodukte Crossig, openTrelan, Trend in der jeweils aktuell gültigen Version im Unternehmen
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der Sektorenverordnung (SektVO).
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter
Zugelassen ist jeder, der nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Beratender Ingenieur zu tragen oder nach der EG-Richtlinie über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Unternehmen können sich im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Nimmt ein Unternehmen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften diese Unternehmen im Fall der Auftragsvergabe gemeinsam für die Auftragsausführung. Die Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung ist nur möglich, wenn diese anderen Unternehmen zugleich die (Teil)-Leistungen als Unterauftrag ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge sowie der späteren Angebote erfolgt elektronisch in Textform über das Lieferantenportal der SWM. Schriftliche Teilnahmeanträge und Angebote sind ausgeschlossen. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal. Diese ist mit Angabe der Referenznummer gemäß Ziffer II.1.1 nach einem System-Login über das Portal anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Für einen System-Login ist gegebenenfalls eine Erstregistrierung unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum Erhalt eines passwortgeschützten Zugangs erforderlich.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt über eine Prüfung und Bewertung der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise im Bezug zu den in Ziffer III.1 angegebenen Teilnahmebedingungen. Unbeschadet der Regelungen zu den vergaberechtlichen Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB ist Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrages dessen fristgerechte Einreichung, dessen Vollständigkeit sowie der Nachweis einer ausreichenden Fachkunde und Leistungsfähigkeit (grundsätzliche Eignung) für eine vertragsgerechte Leistungserbringung.
Der Auftraggeber behält sich im Rahmen des Verhandlungsverfahrens das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).