BvA_Gemeinde Gundelsheim - Sanierung Friedhof - Objektplanungen Freianlagen, Verkehrsanlagen, Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 107/22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gundelsheim
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96163
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gemeinde-gundelsheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
BvA_Gemeinde Gundelsheim - Sanierung Friedhof - Objektplanungen Freianlagen, Verkehrsanlagen, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt, den gemeindlichen Friedhof zu sanieren und zu einem zentralen Punkt der Bürgerbegegnung umzugestalten. Im Rahmen der Friedhofsplanung soll der bestehende Friedhof mit dem Umgriff der Aussegnungshalle saniert werden sowie die Neuanlage Friedwald geschaffen werden. Zudem soll die Platzgestaltung im Kreuzungsbereich Friedhofstraße / Georg-Wolf-Straße erneuert werden. Zusätzlich ist der Neubau eines Lagergebäudes geplant, welches zusätzlich Platz für die Grüngutcontainer beherbergen soll.
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Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits erbracht. Sämtliche Unterlagen werden im Zuge des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt.
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Es werden im Zuge dieser Ausschreibung die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 für die Neuanlage Friedwald und Sanierung des bestehenden Friedhofs, für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für den Neubau des Lager- bzw. Abfallgebäudes + (Grüngut) sowie für die Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 43 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 3 für die Platzgestaltung Kreuzungsbereich - Friedhofstraße vergeben. Zudem werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 in allen Leistungsbildern beauftragt.
Friedhof Gundelsheim Königsweg / Georg-Wolf-Straße 96163 Gundelsheim Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Gundelsheim beabsichtigt den gemeindlichen Friedhof zu sanieren und zu einem zentralen Punkt der Bürgerbegegnung umzugestalten. Im Rahmen der Friedhofsplanung soll der bestehende Friedhof mit dem Umgriff der Aussegnungshalle saniert werden sowie die Neuanlage Friedwald geschaffen werden. Zudem soll die Platzgestaltung im Kreuzungsbereich Friedhofstraße / Georg-Wolf-Straße erneuert werden. Zusätzlich ist der Neubau eines Lagergebäudes geplant, welches zusätzlich Platz für die Grüngutcontainer beherbergen soll.
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Der Friedhof wurde in seinem jetzigen Bestand in zwei Bauabschnitten geschaffen, die nach wie vor keine Einheit bilden. Der eine Teil des Friedhofs (sog. alter Friedhof) liegt in direkter Verlängerung der Aussegnungshalle nach Nordosten. Der zweite Teil des Friedhofs (sog. neuer Friedhof) wurde in den 80er Jahren Richtung Westen erweitert und liegt ca. 1-1,5 m oberhalb des Niveaus des anderen Teils des Friedhofs. Die beiden Friedhofsteile werden über separate, parallel verlaufende Wege erschlos-sen. Das Ziel der geplanten Friedhofsumgestaltung ist das Zusammenbringen der beiden Friedhofsteile und eine zusätzliche Erweiterung in Richtung Osten.
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Die Wege des zentralen alten Friedhofs sollen neu angeordnet werden und sollen künftig eine Verbindung zwischen der Erweiterung im Westen und dem neuen Friedwald im Osten darstellen. Der Splitt zwischen den Gräbern und offenen Grabstellen ist zu entfernen und durch gepflasterte Hauptwege bzw. wassergebundene Nebenwege zu ersetzten. Bei der Friedhofserweiterung müssen vor allem Teile der Wege gerichtet und in ihren Breiten angepasst werden. Die vorhandene gemischte Blütenhecke soll zwischen den Grabreihen erhalten bleiben. Im Zusammenhang mit der Friedhofssanierung soll ebenfalls neue Urnenwände errichtet werden.
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Der Friedwald im Osten des alten Friedhofs soll eine Abgrenzung zu dem benachbarten Wohngebiet schaffen. Dieser Grünzug soll künftig eine barrierefreie Durchgängigkeit zum Bestandsfriedhof als auch Richtung Ortskern bieten. Der Friedwald soll bestehende Elemente aus den beiden anderen Friedhofsteilen aufnehmen und mit trockenheitsresistenten Bäumen bepflanzt.
Der Vorplatz vor der Aussegnungshalle soll gestalterisch aufgewertet und die Pflanzung grünordnerisch neu aufgestellt werden. In diesem Zug wird der Kreuzungsbereich reduziert und Parkplätze sollen auf der Rückseite der Aussegnungshalle entstehen. Das neu zu errichtende Lager- bzw. Abfallgebäude (Grüngut) soll ebenfalls an jener Stelle gebaut werden.
Die genauen gestalterischen und ökologischen Planungsziele sowie die geplanten technischen Ausführungen entnehmen Sie bitte dem Erläuterungsbericht sowie aus den jeweiligen Skizzen und Plänen (siehe. 08_sonstige Unterlagen).
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Die Gesamtkosten der Maßnahmen belaufen sich auf ca. 2,5 Millionen EUR brutto (KG 200-700) (vgl. Beilage 3, Kostenberechnung). Die gesamte Friedhofssanierung bzw. Erweiterung wurde in das Bundesförderprogramm "Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel" aufgenommen. Das Projekt wird begleitet durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Der Friedhof soll den Bürgern in Zukunft als klimaangepasster Erholungsraum zur Verfügung stehen, wobei eine zukunftsträchtige ökologische Auswertung den Rahmen vorgibt. Im Zentrum der Planung stehen neben einer gesteigerten Aufenthaltsqualität besonders die Themen CO2-Reduzierung, Verbesserung der Frischluftschneisen, Steigerung der Biodiversität und Artenvielfalt, Entsiegelung und Regenwasserspeicherung zu einer ökologischen wertvollen Nutzung von Niederschlägen. Demnach gilt es die Förderbestimmungen einzuhalten (vgl. 08_sonstige Unterlagen - Zuwendungsbescheid).
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Beginn für die Umsetzung der Maßnahme ist für das IV. Quartal 2022 geplant, die Maßnahme soll bis Ende 2023 abgeschlossen werden.
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Die Leistungsphasen 1-4 wurden bereits erbracht. Sämtliche Unterlagen werden im Zuge des VgV-Verfahrens zur Verfügung gestellt.
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Es werden im Zuge dieser Ausschreibung die Grundleistungen der Leistungsphasen 5-9 für die Leistungsbilder Objektplanung Freianlagen gem. § 39 Abs. 3 HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 2 für die Neuanlage Friedwald und Sanierung des bestehenden Friedhofs, für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 für den Neubau des Lager- bzw. Abfallgebäudes + (Grüngut) sowie für die Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 43 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 3 für die Platzgestaltung Kreuzungsbereich - Friedhofstraße vergeben. Zudem werden als Besondere Leistungen die Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (inkl. Verwendungsnachweis) sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9 in allen Leistungsbilder beauftragt.
Stufenweise Beauftragung:
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Stufe 1: Lph. 5, 6 und 7
Stufe 2: Lph. 8 und 9
Die Vorplanung wird den Bewerbern mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
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geplanter Beginn der Bauausführungen: 4. Quartal 2022
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geplante Fertigstellung: 4. Quartal 2023
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gemeinde Gundelsheim - Sanierung Friedhof - Objektplanungen Freianlagen, Verkehrsanlagen, Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonnefeld
NUTS-Code: DE247 Coburg, Landkreis
Postleitzahl: 96242
Land: Deutschland
Freianlagenplanung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHY6L56
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.