Kassen- und Zugangsanlage Hallenbad Marktoberdorf
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marktoberdorf
NUTS-Code: DE27B Ostallgäu
Postleitzahl: 87616
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.marktoberdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kassen- und Zugangsanlage Hallenbad Marktoberdorf
Erneuerung der bestehenden Kassen- und Zugangsanlage im Hallenbad Marktoberdorf
Marktoberdorf
Im Hallenbad Marktoberdorf, welches zusätzlich eine Saunalandschaft und ein Freigelände besitzt, soll das Kassen- und Zutrittssystem erneuert werden. Auf Grund des fortgeschrittenen Alters des bestehenden Kassensystems (ca. 30 Jahre) vom Hersteller Scheidt & Bachmann, werden keine bestehenden Komponenten erhalten. Das Kassensystem soll neu aus zwei Kassen, einem Verkaufsautomaten sowie zwei Nachzahlautomaten bestehen. Am Haupteingang, dem sog. Point of Sale (PoS), sowie am Bistro soll jeweils eine Kasse installiert werden. Bei beiden Kassen sowie am Verkaufsautomat, welcher in der Nähe des PoS angebracht wird, muss bargeldlos, mit Bargeld sowie mit einem RFID-Medium bezahlt werden können. Die Programmierung wie z.B. Guthaben, Gutscheine, Badezeit, etc. muss ebenfalls an den vorgenannten Bezahlstationen möglich sein. Im Gebäude ist mit bis zu 300 Besuchern/Tag zu rechnen. Entsprechend müssen ausreichend Medien für mind. einen Tag ohne Personaleinsatz vorhanden sein. Als Zugangsmedium werden im nachfolgenden Leistungsverzeichnis RFID-Armbänder beschrieben. Für Gutscheine und Wertkarten etc. sind zusätzlich RFID-Karten angefragt. Werden andere Medien angeboten ist dies in einem Nebenangebot zu erfassen. Der Zugang zum Bad soll mittels eines Doppeldrehkreuzes sowie einer Gruppentür, der Saunabereich mittels eines Einfachdrehkreuzes mit Gruppentür geregelt werden. Da eine direkte Verbindung vom Bad zur Sauna besteht, wird an den Türen der Sauna ein zusätzliches Kontrollterminal angebracht, an welchem die Saunanutzung kontrolliert bzw. aufgebucht werden kann. Zusätzlich erhält das Bad und der Saunabereich ein Infoterminal, zum Auslesen des Status des RFID-Armbands. Zur Verstauung der Wertsachen werden die bestehenden Spindschlösser durch Schlösser ausgetauscht, welche mit dem RFID-Medium geöffnet werden können. Die Fluchtwege sind mittels Fluchtwegsterminal für die Gruppentüren sicherzustellen. Um das Umgehen des Drehkreuzes im Saunabereich zu verhindern und um die Fluchtwegsituation weiterhin gewährleisten zu können, ist eine bestehende Türe zusätzlich mit den benötigten Komponenten zur Fluchtwegesteuerung auszurüsten. Die Leitungsinfrastruktur für das Kassen- und Zugangssystem wird nach zu erstellenden Plänen, bauseitig hergestellt. Über einen Webshop müssen z.B. Kurse belegt, Schwimmzeiten gebucht, Gutscheine gekauft usw. werden können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262314
Die Eignung ist durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis, Eintragung in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Anforderungen / Einzureichende Unterlagen gemäß Formblatt L 124 Vergabehandbuch:
- „Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes […]
Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung die entsprechende Bescheinigung vorlegen.“
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262314
Die Eignung ist durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis, Eintragung in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Anforderungen / Einzureichende Unterlagen gemäß Formblatt L 124 Vergabehandbuch:
-„Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe [...] Eine entsprechende Zusicherung der Versicherung bzw. einen entsprechenden Versicherungsnachweis werde(n) ich/wir auf gesondertes Verlangen übersenden."
-„Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation“
-„Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt“
-„Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung“
-„Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft“
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe von mindestens 500.000 € für Personenschäden (2-fach maximiert pro Jahr) und von mindestens 500.000 € für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) (2-fach maximiert pro Jahr).
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262314
Die Eignung ist durch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis, Eintragung in die Liste des Amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt L 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen.
Anforderungen / Einzureichende Unterlagen gemäß Formblatt L 124 Vergabehandbuch:
-„Falls mein/unser Teilnahmeantrag/Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenzen aus den letzten drei Jahren, mit mindestens folgenden Angaben benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum"
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262314
Siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort nach Bekanntwerden bei der Vergabestelle elektronisch über www.staatsanzeiger-eservices.de anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
Die Kommunikation während des gesamten Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de. Fragen sind zwingend über die Fragefunktion auf der Vergabeplattform zum frühestmöglichen Zeitpunkt bis spätestens 6 Kalendertage vor dem Ende der Angebotsfrist einzureichen.
Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Die Angebote sind in einem allgemeingültigen Format einzureichen (pdf, X84, D84, P84).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
(1)der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
(2)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4)mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(5)mehr als 10 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§134 Abs. 2 GWB).