Sanierung des Sportparks im Ortsteil Gaustadt, Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-053/2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 025-073856)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung des Sportparks im Ortsteil Gaustadt, Bamberg
Das Immobilienmanagement der Stadt Bamberg plant die Sanierung des Sportsparks im Ortsteil Gaustadt in Bamberg. Der in den 1970er Jahren errichtete Sportpark ist zwischenzeitlich stark sanierungsbedürftig, weist teilweise erhebliche Defekte und Schäden auf und entspricht in vielen Bereichen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
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Der Leistungsteil der Gebäudeplanung ist Architekten vorbehalten.Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen (Architekten) angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind.Der Bewerber muss nachweisen, dass er gemäß BayBO Art. 61 bauvorlageberechtigt ist.
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Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote.
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Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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a) Die vollständigen Vergabeunterlagen sind einsehbar und stehen zum kostenlosen Download unter der gewählten Vergabeplattform des AG bereit (siehe Kontaktadressen unter I.3.)b) Die Bewerbungsunterlagen sind nach der in der Wertungsmatrix Stufe 1 vorgegebenen Reihenfolge und Nummerierung zu gliedern. Zur Bewertung ist eine schriftl. Aussage zu jedem Unterpunkt notwendig. Ggf. notwendige Formblätter (Russland-Bezug 127) liegen den Unterlagen bei. c) Sonstige Formulare (z.B. Teilnahmeanträge) werden nicht ausgegeben bzw. sind nicht erforderlich.d) Es sind ausschließlich digitale Bewerbungsunterlagen zugelassen. Die Bewerbung ist elektronisch über die Vergabeplattform des AG fristgemäß einzureichen.e) Es werden ausschließlich nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht über das Abgabe-Tool der eVergabeplattform eingereicht wurden. Abweichungen hiervon sind nicht zulässig.f) Die Unterlagen sind vollständig in dem in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Umfang einzureichen. Der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass er von der Vergabestelle aufgefordertwird, fehlende Unterlagen nachzureichen. Die Nachforderung von Unterlagen gem. § 56 VgV liegt im Ermessen des Auftraggebers.g) Werden mehr Referenzen als gefordert eingereicht, erfolgt eine beliebige Auswahl durch die Vergabestelle. Die Bewerber werden hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Auswahl nicht danach erfolgt, dass eine höchstmögliche Punktzahl erzielt wird.h) Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen, und ist nach einer objektiven Auswahl, entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien, die Anzahl der Bewerber die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.i) Bei weniger als 3 Bewerbern nach Eignungsprüfung behält sich der AG vor, die zweite Stufe mit einer geringeren Anzahl durchzuführen.j) Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung Gebäude erbracht.k) Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.l) Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Teilnehmern mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt.m) Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie kann es zum Zeitpunkt der Verhandlungen zu Schutzmaßnahmen und / oder Einschränkungen kommen. Entsprechende Informationen erhalten die ausgewählten Teilnehmer mit Einladung in die 2. Stufe bzw. kurzfristig vor dem Verhandlungstermin. n) Der Auftraggeber behält sich vor – unabhängig von den Auflagen der Pandemie – die Verhandlungsgespräche per Video-Konferenz durchzuführen. Über die technischen Voraussetzungen und die Vorgehensweise werden die ausgewählten Teilnehmer rechtzeitig informiert. o) Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Linkhttps://www.stadt.bamberg.de/Schnellnavigation/Datenschutzinformation einsehbar.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
nein
ja