Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Glasfassade / Sonnenschutz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Glasfassade / Sonnenschutz
Neubau 10. Grundschule am Aybühlweg - Glasfassade / Sonnenschutz
Kempten (Allgäu)
Vorhangfassaden mit Einsatzelementen in Holz-Bauweise einschl. Oberflächenendbehandlung, mit transparenten und nichttransparenten Füllungen und Beschlägen und weiteren Zusatzeinrichtungen:
1 PA Werk- und Montageplanung,
statische Nachweise,
bauphysikalische Berechnungen und Nachweise für sämtliche Elemente;
1.625 m² Vorhangfassade mit 178 St. Einsatz-DK-Fenster und 53 St. Einsatz-Türen, 1geschossig, Höhe 3,6 m tlw. 4 m;
6 St. Eckverglasungen in der VHF;
1 St. automatische Drehtüranlage;
284 m² Holzbekleidung vor Wanddämmung bei Sturz und Sockel;
1 St. Wetterschutzgitter vor TGA-Öffnung 130/280 cm;
19 St. Lüftungslamellengitter vor Nachauskühlungsflügel 112/254 cm;
3 St. Jalousien mit Kurbelantrieb im Scheibenzwischenraum 100/250 cm;
3 St. Sonnenschutzlamelle im Scheibenzwischenraum 110/190 cm;
18 m² Kellerfenster und Kellertüren aus Aluprofilen;
1 St. Brandschutzverglasung F30 180/90 cm,
1 St. Brandschutzverglasung F30 125,5/90 cm,
665 m² elektromotorische Raffstore-Z-Lamellen-Sonnenschutzanlagen aus Alulamellen 80/0,45 einbrennlackiert an der VHF 45/262 cm bis 327,5/201 cm, 240/281 cm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262215
- Eintrag in die Handwerksrolle, oder Industrie-/Handelskammer, oder Handelsregister ist nachzuweisen
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262215
- mind. 1 Mio EUR Jahresumsatz
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262215
- mind. 3 vergleichbare Referenzobjekte in den letzten fünf Jahren
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=262215
- Eigenerklärung Bezug Russland
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu), Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt - Vergabestelle, Kronenstraße 8, 87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung des Angebotes über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: [gelöscht].
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland