Neubau Kinderhaus am Freibad Neugablonz
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Kinderhaus am Freibad Neugablonz
Der dreigeschossige Neubau des Kinderhauses am Freibad Neugablonz, Gewerbestraße 81, 87600 Kaufbeuren entsteht auf dem südlichen Areal des bestehenden Parkplatzes des Freibads. Der Neubau kann zukünftig max. 150 Kinder aufnehmen, dies entspricht 3 Kindergartengruppen (75 Kinder), 2 Hortgruppen (30 Kinder) und 3 Krippengruppen (45 Kinder). Zusätzlich entsteht für 50 Kinder des Waldkindergartens die Möglichkeit ihr Mittagessen einzunehmen.
Neugablonz
Neubau eines Kinderhauses am Freibad Neugablonz, Gewerbestraße 81, 87600 Kaufbeuren-Neugablonz
Bauablauf bedingte Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
"Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Nachweis Eintragung ins Berufs-/Gewerbe-oder Handelsregister des Wohnsitzes,
— Nachweis Sozialversicherung / Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse,
— Nachweis Mitgliedschaft und Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
— FB 2493 / L 2493 / VI.17 (Erklärung Masernschutzgesetz),
— FB 127 / L 127 / III.27 (Erklärung Bezug Russland)
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden."
"Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Angabe Eigenleistung in %, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Bescheinigung in Steuersachen und aktuelle Freistellungsbescheinigung des Finanzamts,
— Nachweis Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Personenschäden mind. 3.000.000,00 €, Sach- und Vermögensschäden mind. 1.000.000,00 €),
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden."
"Ausgefülltes Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) mit folgenden Angaben/ Nachweisen:
— mind. 3 vergleichbare Referenzen der letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahre gemäß FB 444-Referenzbescheinigung,
— Anzahl Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Produktdatenblätter, Skizzen, Zertifikate
bzw. entsprechende Bescheinigungen des EU-Mitgliedstaates.
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Bei Bietergemeinschaften oder Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen (siehe die o. g. Angaben/Nachweise) auch für diese abzugeben.
Die Nachweise und Bescheinigungen zu den Eigenerklärungen sind binnen 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen (sowohl vom Bieter, den Unternehmen einer Bietergemeinschaft, wie auch von Nachunternehmern).
Die o. g. Eignungsanforderungen können über den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen werden."
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
"Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig,
soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind;
- gemäß § 134 Abs. 2 GWB mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der Absagen in Briefform,
beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind."
Ort: München
Land: Deutschland