Herstellung Stadtmagazin Stadt Kitzingen (Layout, Anzeigenverkauf, Druck und Verteilung)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kitzingen
NUTS-Code: DE268 Kitzingen
Postleitzahl: 97318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadt-kitzingen.de/
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung Stadtmagazin Stadt Kitzingen (Layout, Anzeigenverkauf, Druck und Verteilung)
Gegenstand dieser Vergabe ist die Herstellung des Stadtmagazins der Stadt Kitzingen. Das Layout, der Anzeigenverkauf, der Druck und die Verteilung sollen von einem oder mehreren Auftragnehmern durchgeführt werden.
Layout/Gestaltung
Kitzingen
Der Auftragnehmer soll das Layout für die gelieferten Texte und Bilder gestalten sowie eine druckfähige Datei herstellen.
Anzeigenverkauf
Kitzingen
Der Auftragnehmer übernimmt die Anzeigenakquise für das Stadtmagazin.
Druck
Kitzingen
Der Auftragnehmer druckt die übermittelte Datei innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes auf das gewünschte Papier. Zudem liefert er das
Produkt rechtzeitig an die beauftragte Verteilerfirma.
Verteilung
Kitzingen
Der Auftragnehmer verteilt das Produkt an alle Haushalte der Stadt Kitzingen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Layout/Gestaltung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Anzeigenverkauf
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Verteilung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, oder
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, oder
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber
über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§134 GWB) oder ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der
betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht,
endet die Frist 30 Kalendertag nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).