Buslinie 17 Lindau - Schlachters - Hergatz
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lindau (Bodensee)
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-lindau.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Buslinie 17 Lindau - Schlachters - Hergatz
Lindau - Schlachters - Hergatz
Betrieb der Buslinie 17 Lindau - Schlachters - Hergatz vom 01.06.2024 bis 10.12.2033 mit einer Betriebsleistung von ca. 110.550 Fahrplan-km pro Jahr gemäß den Anforderungen und Standards, die hier heruntergeladen werden können:
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweis auf § 12 Abs. 6 PBefG:
Beabsichtigt die zuständige Behörde die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages nach Artikel 5 Absatz 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 oder nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, ist der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Straßenbahnen, Obussen oder Kraftfahrzeugen im Linienverkehr spätestens drei Monate nach der Vorabbekanntmachung zu stellen. Die Genehmigungsbehörde kann im Einvernehmen mit dem Aufgabenträger verspätete Anträge zulassen. Das Einvernehmen des Aufgabenträgers nach Satz 2 gilt als erteilt, wenn der von dem Aufgabenträger beauftragte Verkehr den im Rahmen der Vorabbekanntmachung gesetzten Anforderungen nach § 8a Absatz 2 Satz 3 bis 5 nicht entspricht.
Zuständig in einem Nachprüfungsverfahren ist:
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
Telefon: [gelöscht]
Telefax: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]