Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Altpapier in der Stadt Bayreuth Referenznummer der Bekanntmachung: Stadt Bayreuth - Altpapier
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95410
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bayreuth.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Altpapier in der Stadt Bayreuth
Einsammlung, Beförderung und Verwertung von Altpapier in der Stadt Bayreuth, einschließlich Behälter-/Containergestellung,
Vorhaltung und Betrieb einer Übergabestelle
Einsammlung und Beförderung von Altpapier
Stadtgebiet Bayreuth
Einsammlung und Beförderung von Altpapier,
Behälter-/Containergestellung
Vorhaltung und Betrieb einer Übergabestelle. Der Standort ist im Angebot anzugeben.
Der Vertrag kann, bei Nichtkündigung durch den Auftraggeber, um zwei Jahre (bis zum 31. Dezember 2029) verlängert werden.
Verwertung von Altpapier
Stadtgebiet Bayreuth
Übernahme, Transport, ggf. Sortierung sowie Verwertung/Vermarktung von Altpapier aus dem Stadtgebiet Bayreuth.
Der Vertrag kann, bei Nichtkündigung durch den Auftraggeber, um zwei Jahre (bis zum 31. Dezember 2029) verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung grundsätzlich auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB vorzulegen.
2) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576.
- Eigenerklärung über die Erfüllung der gewerberechtlichen Voraussetzungen und Eintragung im Berufs- oder Handelsregister.
3) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, mindestens eines Sozialversicherungsträgers sowie der Berufsgenossenschaft,
- die Führungszeugnisse aller Geschäftsführer (falls kein Geschäftsführer bestellt, aller Inhaber) sowie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister für das Unternehmen,
- die Gewerbeanmeldung sowie die Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer.
- den Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch von der GmbH (Komplementär)).
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
- Eigenerklärung über Umsatzangaben für die Jahre 2019-2021, (Angabe des Gesamtumsatzes und Umsatzes im Bereich der ausgeschrieben Leistungen, getrennt nach Eigen- und Fremdleistung)
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- der jüngste bestätigte Jahresabschlussbericht und
- die Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung der Jahre 2019-2021 in der für das Unternehmen handelsrechtlich jeweils erforderlichen Form.
1) Mit dem Angebot vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
a) Eigenerklärung über Referenzen aus den letzten 36 Monaten vor Angebotsabgabe:
- Los 1: 1 Referenz für Einsammlung und Beförderung von Altpapier
- Los 2: 1 Referenz für die Vermarktung von Altpapier (mind. 2.000 t/a),
b) Eigenerklärung zum Vorliegen des EfB-Zertifikates für die Abfallarten (Papier und Pappe 150101 sowie Verpackungen aus Papier und Pappe 200101) und sowie für die Tätigkeiten:
- Los 1: Einsammeln und Befördern
- Los 1: Lagern für die vorgesehene Übergabestelle**,
- Los 2: Verwerten und/oder Behandeln und/oder Lagern für die vorgesehene Sortieranlage* (sofern vorgesehen);
* Sofern der Standort der vorgesehenen Sortieranlage nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt für diesen Standort ersatzweise eine Genehmigung vor;
* * Sofern der Standort der Übergabestelle, nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, liegt für diesen Standort ersatzweise eine Genehmigung für die Umladung von Abfällen vor;
2) Auf Verlangen der Vergabestelle sind innerhalb einer gesetzten Frist folgende Unterlagen nachzureichen:
- Benennung der Referenz (mind. Angabe des Auftraggebers, Auftragnehmers, der vertraglichen Bindung, Leistungszeitraum/-umfang, Anlagenstandort, Entsorgungsgebiet, Auftragswert)
- die EfB-Zertifikate bzw. die Genehmigungen, auch von bereits zertifizierten Standorten.
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
(2) Stellung einer Sicherheit i. S. von § 18 VOL/B für die vertragsgemäße Ausführung derLeistungen
einschließlich Abrechnung, Gewährleistung und Schadensersatz sowie auf die Erstattung von Überzahlungen (nur Los 2)
(3) Die geforderte Zertifizierung für die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht zertifizierten Standorte (Übergabestelle, Sortieranlage) ist bis spätestens 3 Monate nach Leistungsbeginn vorzulegen.
(4) Sämtliche für die Einsammlung und den Transport des Altpapiers im Leistungszeitraum eingesetzte Fahrzeuge (einschließlich der Reservefahrzeuge) müssen mindestens über eine Abgasreinigung gemäß Euro-6-Norm verfügen sowie ab spätestens 01.01.2025 mit einem Abbiegeassistenzsystem ausgestattet sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHJ6CFU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland