Ingenieurleistungen - Technische Ausrüstung Elektroplanung (ELT) - für die Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnittes BA 2b "Theatersaal" Referenznummer der Bekanntmachung: Waldorfschule_Südwest_MSW017.0002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81476
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.waldorfschule-msw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen - Technische Ausrüstung Elektroplanung (ELT) - für die Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnittes BA 2b "Theatersaal"
Ingenieurleistungen - Technische Ausrüstung - Anlagengruppe 4, 5, 6 und 8 - Elektroplanung (ELT) - für die Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnittes BA 2b "Theatersaal" der Waldorfschule München Südwest
Freie Waldorfschule München Südwest e.V. Züricher Straße 9 81476 München
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen im Sinne von Teil 4, Abschnitt 2 HOAI - Technische Ausrüstung Anlagengruppe 4, 5, 6 und 8 - Elektroplanung (ELT) - für die Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9 - stufenweise - für den Neubau des Gebäudeabschnittes BA 2b "Theatersaal" der Waldorfschule München Südwest.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Anlage 906 "Fachplanervertrag", aus der Anlage 802 "Leistungsbeschreibung (Aufgabenbeschreibung)" und der Anlage 801 "Leistungs- und Vergütungskatalog".
Der Auftraggeber stellt den Bietern zudem Unterlagen zu den nachfolgenden Themen zur Verfügung:
- Anlage 820_01_LB01_BA2-180712-0EG-100-ELT-00-P_geschwärzt
- Anlage 820_02_LB02_BA2-180712-1OG-100-ELT-00-P_geschwärzt
- Anlage 820_03_LB03_BA2-180712-2OG-100-ELT-00-P_geschwärzt
- Anlage 820_04_LB04_BA2-180712-DAA-100-ELT-00-P_geschwärzt
- Anlage 820_05_LB05_Leuchtenliste_BA2-b_geschwärzt
- Anlage 820_06_LB06_180611_Kostenberechnung ELT_BA2-b_geschwärzt
- Anlage 820_07_LB07_Erläuterungsbericht_TGAE_BA2-b_geschwärzt
- Anlage 820_08_LB02_FreieWaldorfschuleBlauesHausAußenAbend
- Anlage 820_09_LB05b_180704_BA2b-Theatersaal_Innenraum_geschwärzt
- Anlage 820_10_LB08_Brandschutz I_Bescheinigung_Brandschutzkonzept_BA2-2018-11-28_geschwärzt
- Anlage 830_BA2b_Kostenberechnung mit Baupreisindex
- Anlage 840_01_LB05a_1530_baugenehmg-BA-2-Ansichten-plan-4_reduziert_geschwärzt
- Anlage 840_02_LB05a_1530_baugenehmg-BA-2-Außenanlagen-1-500
- Anlage 840_03_LB05a_1530_baugenehmg-BA-2-Dachaufsicht-plan-5_reduziert_geschwärzt
- Anlage 840_04_LB05a_1530_baugenehmg-BA-2-EG-plan-1_reduziert_geschwärzt (1)
- Anlage 840_05_LB05a_1530_baugenehmg-BA-2-OG-1-plan-2_reduziert_geschwärzt
- Anlage 840_06_LB05a_1530_baugenehmg-BA-2-OG-2-plan-3_reduziert_geschwärzt
- Anlage 840_07_LB05a_1530_baugenehmigung-BA-2-amtlageplan
- Anlage 840_08_LB05a_1530_baugenehmigung-BA-2-text_geschwärzt
- Anlage 840_09_LB05a_1530_baugenehmigung-BA-2-textanlagen-1_geschwärzt
- Anlage 840_10_LB05a_1530_baugenehmigung-BA-2-textanlagen-2_geschwärzt
- Anlage 840_11_LB05a_1530_baugenehmigung-BA-2-textanlagen-3_geschwärzt
Stufenweise Beauftragung
Die Ingenieurleistungen werden stufenweise nach
- Grundleistungen;
- fest definierten Besonderen Leistungen
und
- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen
beauftragt.
Fest definierte Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des
Vertragsentwurfs im Wesentlichen nach Aufwand vergütet.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Leistungen der Technischen Ausrüstung - Elektroplanung - werden dringend benötigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Peiting
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86971
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vs-pb.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1A69QW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.