Umbau und Erweiterung der Grundschule Friedberg Süd; Spenglerarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86316
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.friedberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Erweiterung der Grundschule Friedberg Süd; Spenglerarbeiten
An der Grundschule Friedberg Süd fehlen Räume für weitere Schulklassen und die Ganztagsbetreuung. Deshalb soll das Schulgebäude aus
den 1980-er Jahren auf der Ostseite in Richtung Bierweg eine Erweiterung erhalten. Der Auftrag umfasst die Spenglerarbeiten am Erweiterungsbau.
Ca. 37m Rinneneinhang mit Falz, Alu beschichtet
Ca. 37m Halbrunde Rinne, Alu beschichtet
Ca. 37m Abtropfblech. Alu beschichtet
Ca. 29m Rinneneinhang mit Falz, Kupfer
Ca. 12,5m Halbrunde Rinne, Kupfer
Ca. 29m Abtropfblech, Kupfer
Ca. 37m Ortgangbretter aus Furnierschichtholz
Ca. 77m² Strukturierte Trennlage für Blechdeckung
Ca. 37m Ortgangverblechung mit Winkelfalz, Alu beschichtet
Ca. 36m Firstverblechung mit Winkelstehfalz, Alu beschichtet
Ca. 40m² Fassadenverblechung mit Winkelstehfalz, Alu beschichtet
Ca. 32m Fensterbank-Blech, Alu beschichtet
Ca. 72m Brustblech, Alu beschichtet
Ca. 21m Fallrohr, Alu beschichtet
Ca. 6m Fallrohr, Kupfer
Ca. 36m Fassadenabschluss First, Alu beschichtet
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftrag wird voraussichtlich Gegenstand eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de